Drucksache 105-1/2012 (63.7 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2012 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die DS 105/2012 „Weiteres Verfahren Kettenhaus“ wird wie folgt geändert.
“Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau beschließt:
Das Kettenhaus (Neustadt 39) mit einem Grundstück von ca. 986 m² (Gemarkung Prenzlau, Flur 36, Teilflächen der Flurstücke 60, 59 und 65) wird öffentlich regional, bundes- und europaweit in dafür geeigneten Medien zum Kauf mit einer Investitionsverpflichtung zur denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung angeboten. Findet sich ein Interessent, der bereit ist das Kettenhaus denkmalgerecht zu sanieren, ist durch die Stadtverwaltung jede Unterstützung bei der Akquirierung von Fördermitteln zu geben. Die Bemühungen einen Käufer zu finden sind durch die Verwaltung, bis zur Eröffnung der Landesgartenschau, der Stadtverordnetenversammlung übersichtlich zu dokumentieren.“
Satz aus DS 105/2012 „Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt folgende Verfahrensschritte“
Eine Empfehlung ist keine zwingende Handlungsanweisung an die Verwaltung! Somit kann davon ausgegangen werden, dass Nr. 1 aus der DS 105/2012 nicht umgesetzt wird sondern gleich zu Nr. 2 aus der DS 105/2012 übergegangen wird.
Um eine solche Verfahrensweise auszuschließen wird das Wort „empfiehlt“ durch das Wort „beschließt“ ersetzt.
Auszug aus Nr. 1 DS 105/2012 „...wird öffentlich zum Verkauf... ausgeschrieben.“
Es wurde nicht festgeschrieben wie auszuschreiben bzw. anzubieten ist. Hier kann davon ausgegangen werden, dass bereits eine Anzeige auf der Internetseite der Stadt Prenzlau als Ausschreibung geltend gemacht werden kann, wodurch jedoch die Chancen einen Käufer zu finden gegen „Null“ laufen.
Aus dem Grund wird der Satz folgendermaßen ergänzt „...wird öffentlich regional, bundes- und europaweit in dafür geeigneten Medien zum Kauf... angeboten.“
Einfügung „Die Bemühungen einen Käufer zu finden sind durch die Verwaltung, bis zur Eröffnung der Landesgartenschau, der Stadtverordnetenversammlung übersichtlich zu dokumentieren.“
Die Stadtverwaltung soll nachweisen, dass ernsthafte Bemühungen einen Käufer zu finden unternommen worden sind bevor sich die Stadtverordnetenversammlung über einen Abriss des ältesten und kulturgeschichtlich wichtigen Gebäudes der Stadt Prenzlau beschäftigt.
Zugzwang besteht momentan nicht, da auch die Verwaltung in der Drucksache 105/2012 in der Begründung formuliert hat, dass bis zur Eröffnung der Landesgartenschau dieser Versuch unternommen werden soll und erst dann der Abriss beim Landkreis Uckermark beantragt werden soll.
Aus dem Grund wird
Nr. 2 aus der DS 105/2012 ersatzlos gestrichen.
Insgesamt sei zu sagen, dass mit der DS 105/2012 keine ernsthaften Bemühungen für das Kettenhaus, ein kulturgeschichtlich wichtiges Gebäude der Stadt Prenzlau, einen Kaufinteressenten zu finden angestellt wurden.
Fraktion Wir Prenzlauer