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Mitteilungsvorlage 4/2015
Mietpreisdämpfungsverordnung

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Drucksache 4/2015 (15.3 KB)

Anlage zur DS 4-2015 (1.1 MB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2015.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Anlagen:
Schreiben vom 05.12.2014 von Hr. Schweinberger (MIL)

Begründung

Inhalt der Mitteilung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.11.2014 beschlossen (DS 115/2014), dass sie in ihrem Gemeindegebiet einen Bedarf an mitpreisdämpfenden Maßnahmen sieht und daher den Bürgermeister beauftragt, beim zuständigen Ministerium der Landesregierung für die Stadt Prenzlau eine Aufnahme in die entsprechende Rechtsverordnung des Landes zu beantragen. Diesem Auftrag ist der Bürgermeister mit Schreiben vom 19.11.2014 an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) gefolgt. Mit Schreiben vom 05.12.2014 hat das MIL (Hr. Schweinberger) der Stadt mitgeteilt, dass diesem Anliegen derzeit nicht entsprochen wird (siehe Schreiben des MIL vom 05.12.2014 als Anlage 1). Das MIL hat für die Auswahl jener Gemeinden, die in die entsprechende Rechtsverordnung aufgenommen werden sollen, ein Gutachten erarbeiten lassen. Dieses Gutachten ist ebenfalls im Internet unter der in dem Schreiben des MIL dargestellten Internetadresse abrufbar und soll an dieser Stelle nicht weiter erläutert werden. Nach den in diesem Gutachten abgehandelten Indikatoren wurde ein Grenzwert für die Aufnahme in die Gebietskulisse der Rechtsverordnung von 70,3 Punkten berechnet. Der für die Stadt Prenzlau ermittelte Punktwert von 56,6 Punkten lag deutlich darunter, weshalb Prenzlau nicht in die Rechtsverordnung der Landesregierung aufgenommen werden kann.
Das Ergebnis der anderen Städte im Landkreis Uckermark sieht wie folgt aus:
Angermünde: 53,6 Punkte
Schwedt/Oder: 43,9 Punkte
Templin: 46,1 Punkte

Diese Ergebnisse zeigen, dass verglichen mit den anderen Städten im Landkreis Uckermark der für Prenzlau ermittelte Punktwert am höchsten ist. Es wird daher vorgeschlagen, nach Ablauf von 5 Jahren dieses Thema noch einmal im Zusammenhang mit einer durch das MIL stattfindenden Überprüfung auf die Tagesordnung zu setzen. Das Land selbst wird bis zu diesem Zeitpunkt in dieser Angelegenheit keine andere Entscheidung treffen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Zweiter Beigeordneter der Stadt Prenzlau

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