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Beschlussvorlage 6/2015
Überplanmäßige Auszahlung Bund-/ Land-Programm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ (KLS)

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Drucksache 6/2015 (14.5 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2015 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im Rahmen des Förderprogramms KLS in Höhe von 125.000 €. Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen in selbiger Höhe (Fördermittel Bund/ Land) sichergestellt.

Begründung

Förderziel des KLS-Programms ist die Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge und Infrastruktur im ländlichen Raum. Hierfür bekommt die Stadt als Leitkommune Zuwendungen zur Unterstützung von Maßnahmen im Mittelbereich. Es handelt sich um Fördermittel, deren komplementärer Eigenanteil durch die jeweilige Umlandgemeinde getragen wird.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2015 konnte keine abschließende Aussage zur Fördermittelausstattung 2015 getroffen werden, da die jährlichen Fördermittelbescheide erst im September ausgereicht werden.

Es handelt sich hierbei um eine reine Weiterreichung von abgerufenen Fördermitteln, die u. a. für folgende Maßnahmen der Umlandgemeinden vorgesehen sind: Amt Brüssow - 2.+3. Bauabschnitt energetische Sanierung der Grundschule, Gemeinde Nordwestuckermark - Schulhofumgestaltung Grundschule Fürstenwerder, Gemeinde Uckerland - Fertigstellung Außenanlagen Grundschule Werbelow.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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