Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2015 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau hebt hiermit den Beschluss über die Förderrichtlinie der Stadt Prenzlau über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der „Kleinteiligen Maßnahmen zur Verbesserung des Ortsbildes“ auf.
Der Hauptausschuss der Stadt Prenzlau hat am 17.05.1999 auf der Grundlage der Richtlinie `99 zur Stadterneuerung des Landes Brandenburg vom 12.02.1999 die Förderrichtlinie der Stadt Prenzlau über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der „Kleinteiligen Maßnahmen zur Verbesserung des Ortsbildes“ beschlossen.
In den Städtebauförderungsrichtlinien des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (StBauFR) vom 09.07.2009 und deren Fortschreibung 2012 vom 07.09.2012 existiert der Fördergegenstand B.9 nicht mehr.
Grundsätzlich sind in der StBauFR vom 09.07.2009 und deren Fortschreibung 2012 vom 09.07.2012 die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Handlungsfeld B.3, Ordnungsmaßnahmen im Handlungsfeld B.4 und Freiflächengestaltungen im Handlungsfeld B.5, unabhängig von den Baukosten und der daraus resultierenden Förderhöhe, integriert. Die Kontingentierung des Fördergegenstandes B.9 entfällt. Jedes Einzelvorhaben ist in den durch die Bewilligungsbehörde zu bestätigenden integrierten Umsetzungsplan aufzunehmen.
Mit den veränderten Rahmenbedingungen wurde die rechtliche Grundlage für die Förderrichtlinie der Stadt Prenzlau über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der „Kleinteiligen Maßnahmen zur Verbesserung des Ortsbildes“ entzogen. Die Richtlinie der Stadt Prenzlau ist außer Kraft zu setzen.
Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung