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Mitteilungsvorlage 5/2015
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2013 der Stadt Prenzlau (Teil 1)

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Drucksache 5/2015 (15.4 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2015.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Begründung

Inhalt der Mitteilung:
Gemäß § 103 (2) letzter Satz BbgKVerf gibt der Hauptverwaltungsbeamte die Prüfberichte der Gemeindevertretung bekannt. Deshalb wird Ihnen der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2013 (Teil 1) als Anlage zu dieser Mitteilungsvorlage vorgelegt.
Die öffentlich ausgelegten Exemplare enthalten die Anlage nicht. Ein Prüfberichtsexemplar wird, in entsprechender Anwendung des § 82 (5) BbgKVerf, mit dem Jahresabschluss zur Einsichtnahme ausgelegt, wobei schutzwürdige Interessen Einzelner bei der Auslegung beachtet werden.

Da die Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2013 erstmals einen Gesamtabschluss zu erstellen hat, der ebenfalls zu prüfen ist, enthält diese Mitteilungsvorlage den Prüfbericht als Teil 1, der den Jahresabschluss der Stadt selbst betrifft. Ein zusammengefasster Schlussbericht über Jahresabschluss und Gesamtabschluss, wie ihn der § 104 Absatz 4 BbgKVerf vorgibt, ist gegenwärtig noch nicht möglich.

Erstellung und Prüfung von Jahresabschluss und Gesamtabschluss sollen so rechtzeitig erfolgen, dass ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens 31.12. des Folgejahres ermöglicht wird. Dieser Termin konnte nicht gehalten werden. Wesentliche Ursache sind die erheblich höheren quantitativen und qualitativen Anforderungen, die die Doppik gegenüber der Kameralistik stellt und die fehlende Erfahrung mit dem Gesamtabschluss.

Zu den Prüfergebnissen wird auf den Prüfbericht Teil V bzw. die DS 126/2014 verwiesen.

Der Berichtsentwurf wurde in der Verwaltung konstruktiv beraten. Hinweise des Rechnungsprüfers wurden aufgegriffen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen bzw. Einschränkungen geführt. Weiterhin ergab die Prüfung keine Sachverhalte die einer vorbehaltlosen Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für den Jahresabschluss 2013 der Stadt Prenzlau selbst entgegenstehen.

Die Rechnungsprüfung empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung sich dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 (Teil 1) anzuschließen und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, dem Beschlussvorschlag zum Jahresabschluss und zur Entlastung zu folgen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Rechnugsprüfungsamt

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