Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2015 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung von Satzungen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen
Anlage: Aufhebungssatzung
Bei allen 4 Sondersatzungen ist die Beitragsveranlagung abgeschlossen. Somit besteht keine Notwendigkeit, sie weiter in Kraft zu lassen.
Sachgebiet Bauverwaltung