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Beschlussvorlage 8/2015
2. Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II „Windfeld Dauer“ - Teilbereich I der Stadt Prenzlau

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Drucksache 8/2015 (15.1 KB)

Anlage zur DS 8-2015 (1.5 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2015 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende 2. Durchführungsvertrag für das Windfeld Dauer zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II „Windfeld Dauer“- Teilbereich I der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und dem Vorhabenträger ENERTRAG AG, Gut Dauerthal, 17291 Schenkenberg-Dauerthal, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Jörg Müller, wird bestätigt.

Anlagen:
2. Durchführungsvertrag Stand 16.01.2015 ohne Anlagen (siehe Begründung) Verweis auf Anlage 3 zur DS 10/2015

Begründung

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB durch den Abschluss eines Durchführungsvertrages verpflichtet.

Der Vorhabenträger und die Stadt haben bereits einen Durchführungsvertrag (24.04.08/27.05.08) zum Windfeld Dauer geschlossen. Dieser Vertrag behält weiterhin seine vollumfängliche Gültigkeit und wird durch diesen Vertrag nicht berührt. Dies vorausgeschickt, wird nachfolgend der 2. Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II „Windfeld Dauer“- Teilbereich I der Stadt Prenzlau (§ 12 BauGB) vereinbart.

Auf die erneute Beifügung der Anlagen zum Vertrag wurde verzichtet. Alle im Vertrag genannten Anlagen liegen vollumfänglich und inhaltsgleich unter Anlage 3 der DS 10/2015 bei.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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