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Beschlussvorlage 9/2015
Teilung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt Prenzlau in Teilbereiche I und II Feststellung der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer/Teilbereich I, Stadt Prenzlau

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Drucksache 9/2015 (17.1 KB)

Anlage 1 zur DS 9-2015 (1.5 MB)

Anlage 2 zur DS 9-2015 (558.9 KB)

Anlage 3 zur DS 9-2015 (8.9 MB)

Anlage 4 zur DS 9-2015 (41.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2015 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt Prenzlau, wird in die Teilbereiche I und II, wie in Anlage 1 dargestellt, unterteilt. Die Verfahren werden getrennt weitergeführt.
2. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt Prenzlau/ Teilbereich I wurden mit dem in Anlage 2 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt.
3. Die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt Prenzlau/ Teilbereich I, bestehend aus der Planzeichnung, wird festgestellt (Anlage 3). Die Begründung sowie der Umweltbericht (Anlage 3) werden gebilligt.

Anlagen:
Anlage 1 - Übersichtslageplan Teilbereiche I und II und Begründung
Anlage 2 - Abwägungsunterlagen & Änderungsliste
Anlage 3 - Planzeichnung, Begründung (überarbeitet nach Beteiligungen, Teilbereich II grau gekennzeichnet), Umweltbericht (mit Kennzeichnung Teilbereich I) Hinweis:weitere Gutachten (Schall, Schatten, Fauna sind im parallelen B-Plan-Verfahren unter der DS 10/2015 zu finden)
Anlage 4 - Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch

Begründung

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer, wird entsprechend der im Parallelverfahren befindlichen 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII „Windfeld Dauer“ in Teilbereich I und Teilbereich II geteilt. Anlass der Teilung sind die Stellungnahmen der Gemeinsamen Landesplanung und der Regionalen Planungsgemeinschaft aus den Beteiligungen gem. § 4 (1) und § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB).

Die Abgrenzung des Teilbereich I entspricht dabei dem Geltungsbereich des derzeit rechtskräftigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII „Windfeld Dauer“ der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer und geht aus der Abgrenzung des Eignungsgebietes Windnutzung „Schenkenberg“ des derzeit gültigen sachlichen Teilregionalplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ Uckermark-Barnim (2001) hervor. Nach Auswertung der Stellungnahmen der Beteiligungen gem. § 4 (1) BauGB und § 4 (2) BauGB sowie § 3 (1) BauGB und § 3 (2) BauGB stehen der 2. Änderung des Teil- Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer - Teilbereich I keine öffentlichen oder privaten Belange gem. BauGB entgegen.

Teilbereich II schließt sich westlich an den Teilbereich I an. Die Abgrenzung des Sondergebiets „Windnutzung“ entspricht im Teilbereich II den Kriterien des Regionalplanentwurfs vom 02.12.2013 des sachlichen Teilregionalplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und - gewinnung“ und erweitert das Sondergebiet „Windnutzung“ in nordwestliche Richtung. Teilbereich II wird im Verfahren weiter geführt, sobald der Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ Uckermark-Barnim rechtswirksam wird. Zur Unterscheidung der Teilbereiche werden in Planzeichnung und Begründung ausschließlich den Teilbereich II betreffende Aussagen grau dargestellt. Die Darstellung des Teilbereich I erfolgt weiterhin in Vollfarbe bzw. schwarzer Schrift.

Die Flächennutzungsplanänderung ist durch die Stadtverordnetenversammlung festzustellen. Auf die Vorlage und Berücksichtigung der in Anlage 3 zur DS 10/2015 aufgeführten ergänzenden Fachgutachten wird hingewiesen.

Die Flächennutzungsplanänderung bedarf gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann erst mit Rechtswirksamkeit der Genehmigung des FNP öffentlich bekannt gemacht, und somit rechtswirksam, werden.

Dem Flächennutzungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung (Anlage 4) beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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