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Beschlussvorlage 10/2015
Teilung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II „Windfeld“ in Teilbereiche I und II Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II „Windfeld Dauer“ - Teilbereich I der Stadt Prenzlau

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Drucksache 10/2015 (20.3 KB)

Anlage 1 zur DS 10-2015 (1021.9 KB)

Anlage 2 zur DS 10-2015 (798.9 KB)

Anlage 3 zur DS 10-2015 (19.4 MB)

Anlage 4 zur DS 10-2015 (48.0 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2015 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II „Windfeld Dauer“ der Stadt Prenzlau wird in die Teilbereiche I und II, wie in Anlage 1 dargestellt, unterteilt. Die Verfahren werden getrennt weitergeführt.
2. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II „Windfeld Dauer“/Teilbereich I wurden mit dem in Anlage 2 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt.
3. Die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II „Windfeld Dauer“ – Teilbereich I wird zur Satzung erhoben. (Anlage 3). Die Begründung sowie der Umweltbericht werden gebilligt.

Anlagen:
Anlage 1 - Begründung & Übersichtslageplan mit Teilbereichen I und II
Anlage 2 - Abwägungsunterlagen & Änderungsliste
Anlage 3 - Planzeichnung & Begründung (überarbeitet nach Beteiligungen, Teilbereich II grau) Umweltbericht und Eingriffs-/Ausgleichsplan zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII „Windfeld Dauer“ der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer - Teilbereich I, Stand 16.01.2015 mit ergänzenden Fachgutachten:
1. Ergebnisse und Bewertung der Brutvogelkartierung 2009, Stand: 02. März 2010
2. Brutplätze 2010 – Kranich und Rohrweihe im Vorhabengebiet + 1-km- Puffer, Stand: 21. Dezember 2010
3. Rastvogelkartierung Februar bis April 2011, Stand: 24. August 2011
4. Einschätzung von 23 Windenergieanlagenstandorten hinsichtlich der Fledermausfauna im Zuge einer geplanten Erweiterung & Verdichtung des Windfeldes Uckermark, Stand: August 2013 (1) Schallimmissionsprognose vom 14.07.2014 (2) Schattenwurfanalyse vom 27.01.2014
Anlage 4 - Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch

Begründung

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII „Windfeld Dauer“ wird in Teilbereich I und Teilbereich II geteilt. Anlass der Teilung sind die Stellungnahmen der Gemeinsamen Landesplanung und der Regionalen Planungsgemeinschaft aus den Beteiligungen gem. § 4 (1) und § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB).

Die Abgrenzung des Teilbereich I entspricht dabei dem Geltungsbereich des derzeit rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII „Windfeld Dauer“ der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer und geht aus der Abgrenzung des Eignungsgebietes Windnutzung „Schenkenberg“ des derzeit gültigen sachlichen Teilregionalplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ Uckermark-Barnim (2001) hervor. Nach Auswertung der Stellungnahmen der Beteiligungen gem. § 4 (1) BauGB und § 4 (2) BauGB sowie § 3 (1) BauGB und § 3 (2) BauGB stehen der 1. Änderung des VBP WII „Windfeld Dauer“ - Teilbereich I keine öffentlichen oder privaten Belange gem. BauGB entgegen. Teilbereich II schließt sich nordwestlich an den Teilbereich I an. Die hier geplante Erweiterung des Sondergebietes mit besonderer Zweckbestimmung „Fläche für Windkraftanlagen“, das Sondergebiet mit besonderer Zweckbestimmung „Fläche für Windkraftanlagen“ – Erweiterung (SOWind Erweiterung), das den Kriterien des Regionalplanentwurfs 2013 entspricht, soll als Teilbereich II der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII „Windfeld Dauer“ im Verfahren weiter geführt werden, sobald der Regionalplanentwurf rechtskräftig wird.

Zur Unterscheidung der Teilbereiche werden in Planzeichnung und Begründung die ausschließlich den Teilbereich II betreffenden Aussagen grau dargestellt. Die Darstellung des Teilbereiches I erfolgt weiterhin in Vollfarbe bzw. schwarzer Schrift.

Gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch hat die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Da die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer/ Teilbereich I, Stadt Prenzlau (DS 9/2015) der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde bedarf, kann die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII „Windfeld Dauer“ erst mit Rechtswirksamkeit der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung öffentlich bekannt gemacht, und somit rechtswirksam, werden.

Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung (Anlage 4) beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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