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Mitteilungsvorlage 12/2015
Abschluss des Wettbewerbsverfahrens für die energetische Sanierung des Christa-und- Peter-Scherpf-Gymnasiums (Bezug DS 23/2014)

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Drucksache 12/2015 (24.7 KB)

Anlage zur DS 12-2015 (560.5 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2015.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Anlagen:
EU-Bekanntmachung des Ergebnisses und Darstellung der Preisträger

Begründung

Inhalt der Mitteilung:
Nach dem SVV-Beschluss vom 06.03.2014 wurde das Wettbewerbsverfahren ausgelöst. Dazu wurde eine detaillierte Angebotsaufforderung zur Begleitung des Wettbewerbsverfahrens erarbeitet und an 11 qualifizierte, wettbewerbserfahrene bzw. in der energetischen Sanierung bewanderte und z. T. bundesweit agierende Architekturbüros gesendet. Insgesamt haben sich 8 Büros mit guten Referenzen beworben. Die Bürogemeinschaft urbanizers – Büro für städtische Konzepte /Nedelykov/Moreira aus Berlin hat den Zuschlag bekommen und so konnten schon Ende März 2014 die ersten Gesprächen mit der Brandenburgischen Architektenkammer geführt werden.

Die Stadt hat eine interne Arbeitsgruppe zur Koordinierung des Verfahrens eingerichtet. Im Verlaufe der nächsten Wochen wurde der Bekanntmachungstext erarbeitet und abgestimmt. Das Verfahren war bei der Bbg. Architektenkammer unter der Reg.-Nr. W 2014/04 registriert. Die Mitglieder des Preisgerichts wurden bestimmt und die Auslobungsunterlagen zusammengestellt bzw. erarbeitet. Sachverständige für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sowie Kostenkontrolle wurden vertraglich gebunden, um ein hohes Maß an Ergebnisorientierung und Verfahrenssicherheit zu erhalten.

Im Ergebnis einer EU-weiten Ausschreibung haben sich ca. 40 Büros um eine Teilnahme bemüht. 5 Büros waren gesetzt (darunter auch ein ortsansässiges Büro), so dass es am 01.07.2014 unter Aufsicht der Standesbeamtin Frau Neumann darum ging, die verbleibenden 10 Teilnehmer und die Nachrücker zu ermitteln. Diese wurden per Losverfahren bestimmt und anschließend informiert. Ein Teilnehmer sagte am 21.07.2014 ab, so dass der erste Nachrücker seinen Platz übernahm. Am 25.07.2014 fand das Rückfragenkolloquium in Prenzlau statt.

Im Oktober 2014 wurden die Arbeiten eingereicht und vorgeprüft, so dass am 5.11.2014 die ganztägige Preisgerichtssitzung stattfinden konnte. Die Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge war bis zum 30.11.2014 im Foyer der Uckerseehalle zu sehen.

Warum wurde überhaupt ein Architekturwettbewerb ausgelobt?
Ursprünglich stand lediglich die Bewältigung brandschutztechnischer Forderungen des Landkreises zum Erhalt der Betriebserlaubnis im Fokus. Nachdem das energetische Quartierskonzept für die Innenstadt (Beschluss der SVV im Dezember 2013, DS 83/2013) erarbeitet und beschlossen wurde, kristallisierte sich heraus, dass das aus den 70er Jahren stammende Schulgebäude ebenfalls einer dringenden energetischen Ertüchtigung bedarf und eine Schlüsselmaßnahme zur energetischen Quartiersentwicklung in Prenzlau darstellt.

Da Brandschutzmaßnahmen keine Förderung erhalten, für energetische Ertüchtigungen hingegen Fördermittel denkbar und möglich sind, reifte die Idee, diese Fragestellungen zusammenzufassen. Da ebenso absehbar war, dass zum Erhalt des Gymnasiumsstandortes als wichtiger Standortvorteil der Stadt auch eine Ertüchtigung des Gebäudes in Richtung Inklusion sinnvoll wäre, es für derartig komplexe, sich teilweise widersprechende Anforderungen aber noch keine technische Lösung gibt, die abgerufen werden kann, erschien ein Architekturwettbewerb als das geeignete Instrument, um diese komplexe Aufgabenstellung zu bewältigen.

Warum wurde dieser Wettbewerb EU-weit ausgeschrieben?
Die Stadtverwaltung beabsichtigt, nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses für die Realisierung Fördermittel einzuwerben. Bei der vom Kämmerer vorgegebenen Kostendeckelung von 4 Mio. € Bruttobaukosten (ohne Nebenkosten) bewegen sich die Planungskosten deutlich über dem Schwellenwert von 207 T€ netto, ab dem vergaberechtlich eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen zwingend erforderlich ist. Mit dem EU-weiten Wettbewerb besteht somit die fördertechnische Grundvoraussetzung, sich diese Planungsleistungen ebenfalls fördern zu lassen.

Der Architekturwettbewerb selbst wurde bereits zu zwei Dritteln über das Städtebauförderprogramm „Kleine Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS“ gefördert.

Wie war der Ablauf des Wettbewerbsverfahrens, hatten auch einheimische Büros eine Chance?
Rechtliche Grundlage des Wettbewerbes war die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Dem Wettbewerb wurde eine europaweite öffentliche Aufforderung zur Bewerbung vorgeschaltet. Der Wettbewerb wurde mit 15 Teilnehmern durchgeführt. 5 Teilnehmer (u. a. auch ein Prenzlauer Büro) wurden durch die auslobende Stadt Prenzlau gesetzt. 10 weitere Teilnehmer sind nach einer europaweiten Aufforderung zur Bewerbung in einem Losverfahren ausgewählt worden. 3 Teilnehmer sind der Gruppe „Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger“ zuzuordnen. Der Ausschuss „Wettbewerbe und Vergabe der Brandenburgischen Architektenkammer“ hat bei der Auslobung und Durchführung beratend mitgewirkt.

Während beim analogen Wettbewerbsverfahren zum Bau der Mehrzweckhalle 2002/2003 sich über 900 Bewerber für das Losverfahren beworben haben, waren es diesmal lediglich 39. Aus diesen 39 wurden dann 10 Teilnehmer sowie mehrere Nachrücker (für den Fall, dass sich ein Büro aus dem Wettbewerb zurückzieht) ausgelost. Interessant ist, dass der 1. Preisträger zu diesen so genannten Nachrückern gehört.

Insgesamt wurden 13 Wettbewerbsarbeiten letztendlich eingereicht; ein Büro hatte sich kurzfristig vom Wettbewerb zurückgezogen und ein weiteres Büro gab keine Arbeit ab. Es war für die Stadt außerordentlich wichtig, dass bei der Vorprüfung der eingereichten Arbeiten 3 Sachverständige eingebunden wurden, die sich insbesondere mit den Themen „Brandschutz“, „Energetische Bewertung und technische Machbarkeit“ und der „Kostenkontrolle“ der eingereichten Arbeiten tiefgründiger beschäftigte. Somit stand der Jury eine ausgezeichnete Beurteilungsgrundlage zur Verfügung, um die wichtigsten Anforderungen an den Wettbewerbsentwurf beurteilen zu können. Insgesamt wurde eine Preissumme von 60.000 € netto ausgelobt (1. Preis 20.000 €, 2. Preis 15.000 €, 3. Preis 10.000 € und für 3 Anerkennungspreise waren je 5.000 € vorgesehen). Im Ergebnis der Juryentscheidungen zeichnete sich ab, dass nur ein Anerkennungspreis vergeben wird. Aus diesem Grunde wurden die übrigen 10.000 € paritätisch auf die anderen Preissummen aufgeteilt.

Wie geht es nun weiter?
Die Stadtverwaltung wird nunmehr zeitnah in die Fördermittelakquisition einsteigen. Mit besonderer Aufmerksamkeit blickt die Stadt dabei auf den für das Frühjahr 2015 vom Infrastrukturministerium ausgelobten Stadt-Umland-Wettbewerb, durch den, zumindest teilweise, eine bis zu 75%ige EU-Förderung denkbar wäre. Darüber hinaus werden auch alle anderen Fördermöglichkeiten des Bundes, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) usw. abgeklopft.

Da sich abzeichnet, dass (sofern die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen) die Realisierung des Wettbewerbsentwurfes nur bei einem kompletten Freizug des Schulteil I möglich ist, wird das Bauamt auch Kostenangebote für eine temporäre Containerlösung einholen.

Wie erfolgte die Einbeziehung des Gymnasiums?
Die Schulleitung wurde bereits in die Vorbereitung der Auslobungsunterlagen ständig mit einbezogen. Dies beinhaltete auch die Aufnahme der Schulwünsche bezüglich des Raumprogramms. Herr Dittberner war als Sachpreisrichter Mitglied der Jury, die Preisgerichtsverhandlung wurde außerdem durch die Schulleitung (Frau Jankow, Frau Walentin) sowie den Elternsprecher beobachtet und verfolgt. Diese Zusammenarbeit wird natürlich auch in der Realisierungsphase fortgesetzt.

Außerdem verfolgten der SVV-Vorsitzende, Herr Richter sowie Vertreter der Fraktionen und des Beirats für Menschen mit Behinderungen die Preisgerichtsverhandlung.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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