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Beschlussvorlage 15/2015
Überplanmäßige Auszahlung WiGa-Gebäude

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Drucksache 15/2015 (94.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2015 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 84.000,00 € für die Maßnahme WiGa-Gebäude. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen im Rahmen der Investitionsmaßname Bahnhofstunnel Prenzlau.

Begründung

Im ersten Bauabschnitt wurde das WiGa-Gebäude in den Jahren 2011 und 2012 zur Blumenhalle für die Landesgartenschau 2013 umgebaut. Die Kosten für den 1. BA betrugen insgesamt rund 250.000 € mehr als ursprünglich geplant. Dies resultierte beispielsweise daraus, dass beim komplizierten Abbruch eine bisher verdeckte Fachwerkwand gefunden wurde und zusätzliche statische Forderungen erfüllt werden mussten. Der für die Einhaltung des Feuerwiderstandes F 90 erforderliche Brandschutzanstrich für die Stahlkonstruktion war im Ausschreibungsergebnis wesentlich teurer.
Bereits in der Planungsphase 2010/2011 war die spätere Nutzung des Gebäudes nach der Landesgartenschau als Schulteil des Gymnasiums mit einer Aula zu berücksichtigen. Insbesondere bei den technischen Gewerken Heizung/Lüftung/Sanitär, Starkstrom und Schwachstrom musste dies so detailliert erfolgen, dass die Arbeiten des 2. BA bereits mit ausgeschrieben werden konnten. Damit ist gesichert worden, dass die Arbeiten jeweils von der gleichen Firma ausgeführt wurden und keine problematischen Schnittstellen in der technischen Ausführung und der späteren Gewährleistung entstehen.
Der zweite Bauabschnitt wurde im Anschluss an die Landesgartenschau 2013/2014 umgesetzt, so dass das Gebäude mit Beginn des Schuljahres ab dem 22.08.2014 als Schulteil 2 des Gymnasiums genutzt wird.
Im Rahmen der Fertigstellung kam es zu Veränderungen in der Ausführung, die sich im Wesentlichen aus den konkretisierten Nutzungsanforderungen, aus baulichen Zwangspunkten in den Leitungsführungen und aus Sachverständigenauflagen wie im Brandschutz begründen. Dies führt zu Mehraufwendungen von 84.000 €, die in Nachträgen vereinbart bzw. mit den Schlussrechnungen als Mengenmehrung geltend gemacht werden.
Die Deckung erfolgt aus Minderauszahlungen im Produktkonto Bahnhofstunnel.

Produktkonto 51101.7851000 WiGa-Gebäude

Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 Mehrkosten Abweichung
Plan/Ist (%)
HH-Ansatz (€) 1.400.000 1.350.000 1.150.000 250.000

Σ 2011 - 2013 (€)

3.900.000
üplA (€) 84.000
Summe gesamt 4.234.00 334.000 +8,6

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hoch- und Tiefbauamt

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