Anlage 1 zur DS 16-2015 (7.2 KB)
Anlage 2 zur DS 16-2015 (4.1 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2015.
Textauszug aus der Drucksache
Der Hauptausschuss und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Anlagen:
1- Übersicht der regulierten Schäden an und in städtischen Gebäuden
2 - Übersicht Graffiti-Schäden
Inhalt der Mitteilung:
Dem Hauptausschuss und der Stadtverordnetenversammlung wird die vom Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften erarbeitete Auflistung über die vom Versicherer regulierten Vandalismusschäden (einschließlich Graffiti) für die Zeit vom 01.01.2014 – 31.12.2014 zur Kenntnis vorgelegt (Anlage 1). Im Jahr 2014 beträgt die regulierte Schadenhöhe 12.204,34 € (28 Schadenfälle) und liegt damit erheblich über dem Niveau des Vorjahres (2013: 3.346,26 €, 11 Schadenfälle). Allein die Schäden an der Freilichtbühne und am ehemaligen WiGa-Gebäude beliefen sich auf 6.420,93 €. Dagegen ist bei gleicher Anzahl der Graffitischäden die Schadenhöhe zurückgegangen.
Durch die Entfernung von Graffiti-Schmierereien an städtischen Objekten wurden im Jahr 2014 Kosten in Höhe von 1.152,13 € (6 Schadenfälle) verursacht (Anlage 2). Im Vorjahr waren es 2.547,14 € (6 Schadenfälle). Die Beseitigung der in Anlage 2 aufgeführten Schäden erfolgte zunächst durch die Stadt in Vorleistung. Im Rahmen der bestehenden Gebäudeversicherung hat der Versicherer die Graffitischäden in Höhe von 883,78 € reguliert.
Aufgrund der Vielzahl der Schäden auf der Freilichtbühne werden die Ordnungskräfte ein besonderes Augenmerk auf den Seepark mit der Freilichtbühne richten.
Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften