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Beschlussvorlage 23/2015
Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle "Ausländerbeauftragte(r) der Stadt Prenzlau"

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Drucksache 23/2015 (112.0 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2015 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle „Ausländerbeauftragte(r) der Stadt Prenzlau“ zu.

Die Stelle dient insbesondere der Vertretung und Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund in der Stadt Prenzlau und ihren Ortsteilen.

Die Stelle wird durch öffentliche Ausschreibung für einen Zeitraum von 2 Jahren besetzt und die geeignete Person von der Stadtverordnetenversammlung bestellt. Die Bestellung kann nach den ersten 2 Jahren auch ohne öffentliche Ausschreibung durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen, wenn der Amtsinhaber die Arbeit erfolgreich geleistet hat und weiterführen soll.

Als angemessene Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Betrag von 200,00 €/ Monat festgelegt.

Dem Ausländerbeauftragten ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen und/ oder zu aktuellen Ereignissen, die Auswirkungen auf oder im Zusammenhang mit Menschen mit Migrationshintergrund in der Stadt Prenzlau haben, gegenüber der Stadtverwaltung und ihren Ausschüssen und Beiräten mündlich oder schriftlich Stellung zu nehmen.
Der Ausländerbeauftragte kann jederzeit angehört werden.

Begründung

In Prenzlau leben derzeit 648 Menschen, die eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Das entspricht bei 20.169 Einwohnern (Stand 31.12.2014) einem Anteil von 3,2 Prozent.

Aufgrund der großen Flüchtlingswellen in den letzten Jahren und der immer wieder zunehmenden Krisenherde in der Welt wird die Zahl der Asylsuchenden und Flüchtlingen auch im Land Brandenburg, in der Uckermark und damit auch in Prenzlau zukünftig weiter zunehmen.

Aufgrund der vielen Problemlagen in der Integration der hier lebenden ausländischen Einwohner in Bezug auf Sprachbarrieren auf beiden Seiten, Verständnisschwierigkeiten der jeweiligen Lebenssituation auf Seiten der Ausländer und der hiesigen Bevölkerung und der täglichen Integration in vielen Bereichen des Lebens, ist mit Unterstützung der Stadtverwaltung und der Stadtverordnetenversammlung die Einrichtung einer Stelle eines Ausländerbeauftragten mittlerweile notwendig geworden.

Die Gesamtsituation schildert sehr gut das „Integrationsleitbild für den Landkreis Uckermark“ (Stand vom 17.10.2014) welches durch den Kreistag des Landkreises Uckermark beschlossen worden ist. Die Arbeit des städtischen Ausländerbeauftragten soll auf diesem Leitbild basieren und so die Grundlage für seine Arbeit bilden.

Die Aufgaben des ehrenamtlich tätigen Ausländerbeauftragten der Stadt Prenzlau leiten sich grundsätzlich aus Art. 3 des Grundgesetzes und Art. 12 der Landesverfassung Brandenburg ab:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Ziel des städtischen Ausländerbeauftragten soll es sein, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Stadtgebiet Prenzlaus zu befördern sowie zum Abbau vorhandener struktureller und individueller Benachteiligung beizutragen. Das Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen  und ethnischen Gruppen in der Stadt Prenzlau und den Orts- und Gemeindeteilen soll gefördert werden. Der Abbau von Vorurteilen sowie die Beseitigung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt gehören ebenso zu den Kernzielen.

Aufgaben des Ausländerbeauftragten sollen insbesondere sein:
- Förderung des Bewusstseins für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in der Bevölkerung
- jährliche Berichterstattung zur Situation der in Prenzlau und den Ortsteilen lebenden Ausländer an die Stadtverordnetenversammlung und Zusammenarbeit mit den Fachausschüssen und den Beiräten der Stadt Prenzlau
- Beteiligung an der Erarbeitung von Rechtsvorschriften, Beschlüssen, Richtlinien, etc. mit ausländerrechtlichem Bezug
- Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Gestaltung und Umsetzung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Prenzlau inklusive der Orts- und Gemeindeteile
- Mitwirkung bei der Bearbeitung von Bitten und Beschwerden von Ausländern, Migranten und Flüchtlingen durch die Stadtverwaltung
- Mitwirkung in Gremien zur Gestaltung der Integrationspolitik, Teilnahme an Beratungen und Konferenzen
- Kontaktpflege zum Landkreis Uckermark (Asylbehörde) sowie zum Ausländerbeauftragten des Landkreises Uckermark sowie seinen Kollegen auf Landesebene
- Mitwirkung bei Öffentlichkeitsarbeit und Information der Bevölkerung z. B. auf Bürgerversammlungen
- Vermittlung zwischen ausländischen Eltern und den Mitarbeitern deutscher Erziehungs- und Bildungseinrichtungen

Der Bürgermeister schlägt der Stadtverordnetenversammlung deshalb vor, der Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle „Ausländerbeauftragte(r) der Stadt Prenzlau“ zuzustimmen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Bürgermeister der Stadt Prenzlau

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