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Beschlussvorlage 26/2015
Vorziehen des Ausbaus der Straße des Friedens, 1. Bauabschnitt B 198 bis Brüderstraße, von 2016 in das Jahr 2015 Überplanmäßige Auszahlung Straße des Friedens

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Drucksache 26/2015 (18.5 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2015 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 158.000,00 €, um den Ausbau des 1. Bauabschnittes der Straße des Friedens von 2016 in das Jahr 2015 vorzuziehen.

Begründung

Der Ausbau der Straße des Friedens ist in der Haushaltsplanung, basierend auf den Aussagen des Landesbetriebes Straßenwesen (LS) zum Ausbau der B 198/ Dr.-Wilhelm- Külz-Straße von der Freyschmidtstraße bis zur Friedrichstraße, für die Jahre 2016 und 2017 vorgesehen.

Am 15.12.2014 fand das jährliche Abstimmungsgespräch mit dem LS, der SWP GmbH und der Stadt statt. Im von den Teilnehmern bestätigten Ergebnisprotokoll ist festgehalten, dass der Ausbau der Ortsdurchfahrt (OD) der B 198 in das Bauprogramm 2016 des LS aufgenommen worden ist und der Ausbau ab dem 30.06.2016 erfolgen soll. Damit ist es aus folgenden Gründen sinnvoll, den Ausbau des 1. BA der Straße des Friedens (von B 198 ohne Knotenpunkt bis zur Brüderstraße) aus dem Jahr 2016 in das Jahr 2015 vorzuziehen:

-Der bauliche Zustand der Straße des Friedens ist sehr schlecht, daher ist diese Straße in der Prioritätenliste der Straßenbaumaßnahmen an erster Stelle aufgeführt. Es wurde bereits mehrmals Anlauf genommen, die Straße des Friedens auszubauen, was aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden konnte. Der Ausbau der OD der B 198 wird in 2 Abschnitten, 1. BA – Freyschmidtstraße ohne Kreuzungsbereich bis Mauerstraße/ Klosterstraße mit Kreuzungsbereich und 2. BA – Mauerstraße bis Friedrichstraße beide ohne Kreuzungsbereich 2016 und 2017 erfolgen. Für die Straße des Friedens würde sich der Baubeginn damit in das Jahr 2018 verschieben, was eine weitere Verschlechterung des Zustandes und den notwendigen Einsatz von Reparaturmitteln zur Folge hätte.

-Mit dem Ausbau des 1. BA vor dem Ausbau der OD B 198 entstehen zusätzliche Parkplätze (alt 36 P, neu 50 P), die die Parkplatzsituation im Quartier während der Bauzeit OD B 198 allgemein entlasten und einen Ausgleich notwendiger, während der Bauzeit nicht erreichbarer Mieterparkplätze ermöglichen.

-Trotz der Kürze der Vorbereitungszeit, gelingt es der SWP GmbH, zusammen mit dem Straßenbau Straße des Friedens, die notwendigen Leitungsverlegungen und
-sanierungen durchzuführen.

Der 1. BA der Straße des Friedens wurde neben dem Grund der Erhöhung der Anzahl der Parkplätze gewählt, da die Abstimmungen mit dem LS zur Knotenausbildung B 198 bereits erfolgt sind und der Busverkehr weiter über den Bustreff Straße des Friedens stattfinden kann.
Für den 2. BA, Scharrnstraße bis B 109/ Marktberg, muss die Knotenausbildung B 109 mit dem LS noch abgestimmt werden, was bis zu den Sommerferien 2015 als geplantem Baubeginn nicht zu realisieren ist. Der Bustreff muss für diesen Bauabschnitt (vermutlich 2018) organisatorisch in die Klosterstraße verlegt werden.

Zur Finanzierung der Maßnahme im Jahr 2015 muss eine überplanmäßige Ausgabe erfolgen, da die Mittel erst für 2016 geplant sind. Die Deckung erfolgt in Höhe von 105 T€ aus dem Erlös aus dem Verkauf der Regenwasserkanäle Neustädter Feldmark an die SWP GmbH entsprechend Beschluss DS 2006 der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2006, vorbehaltlich des Beschlusses im Aufsichtsrat der SWP am 30.06.2015, und durch Minderauszahlungen in Höhe von 53 T€ aus dem Produktkonto 54100 1004, Anbindung Steinstraße an Baustraße. Die Minderauszahlungen resultieren aus Einsparungen beim Bau des Rathausvorplatzes und sind Eigenmittel. Zur Finanzierung des 1. BA sind neben den Eigenmitteln Fördermittel in Höhe von 230.000 T€ und KAG-Beiträge in Höhe von 206.000 T€ geplant.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hoch- und Tiefbauamt

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