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Beschlussvorlage 25/2015
Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 25/2015 (16.0 KB)

Anlage 1 zur DS 25-2015 (9.8 KB)

Anlage 2 zur DS 25-2015 (202.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2015 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.

Anlagen:
1. Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
2. gutachtliche Stellungnahme, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V.

Begründung

Nach Auffassung der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam in seiner Begründung zum Urteil vom 25.09.2014 zur Mittagessenversorgung in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau, welches noch nicht rechtskräftig ist, hat die Stadt Prenzlau als Träger von Kindertagesstätten gemäß §17 Abs. 1 Satz 1 KitaG ein Essengeld zu erheben, das einem Zuschuss zur Versorgung der Kinder mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen entsprechen soll.

Weiterhin hat die Kammer beanstandet, dass die Leistung einer Mittagessenversorgung nicht nach Weisung der Trägerin der Einrichtungen erfüllt wird, sondern die Essenversorgungsfirma diese Leistung in ihrem Namen wahrnimmt. Unabhängig davon, ob eine Berufung gegen das Urteil der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht und zugelassen wird, hat die Stadt Prenzlau auf dieses Urteil nunmehr zu reagieren, um eine weitere Rückerstattung des vollen Essenpreises zu vermeiden.

Deshalb wird der Stadtverordnetenversammlung die vorliegende Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

Zukünftig erfolgt die Mittagessenversorgung im Namen der Stadt Prenzlau, die sich als Erfüllungsgehilfen der Essenversorgungsfirma bedient und diese Aufgabe auch vertraglich regelt, ebenso die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Belange auf Grundlage des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes.

Die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen wurden im Februar 2015 vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. Heidelberg mit 1,50 € als angemessenen Richtwert pro Mittagessen empfohlen. Eine konkrete und nachvollziehbare Berechnung konnte jedoch durch das Institut auch nicht erfolgen. In der Stellungnahme des Instituts heißt es dazu: „Verlässliche Daten, welchen Betrag eine Durchschnittsfamilie für ein Mittagessen zuhause aufwendet, sind nicht bekannt.“

Der Betrag von 1,50 € (für Krippe und Kindergarten, da Schulessen dem Brandenburgischen Schulgesetz unterliegt) wurde anhand von Rechtssprechnungen des OVG Bremen vom 22.10.2014 und Empfehlungen anderer Jugendämter wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein ermittelt und empfohlen.

Der Bürgermeister schlägt den Stadtverordneten zur Lösung der Mittagessenthematik daher trotzdem vor, dass die Stadtverordnetenversammlung der Empfehlung des Instituts folgt.

Damit trägt die Stadt Prenzlau die Differenz in Höhe von 1,54 € zum aktuellen Essenpreis (3,04 €), was einen jährlichen städtischen Eigenanteil von 245.000,00 € bedeutet.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

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