direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Beschlussvorlage 123/2014
1. Änderung der Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen „Dominikanerkloster Prenzlau.Kulturzentrum und Museum“ und „Freilichtbühne Prenzlau“

Downloads

Drucksache 123/2014 (14.2 KB)

Anlage 1 zur DS 123-2014 (70.3 KB)

Anlage 2 zur DS 123-2014 (219.2 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2015 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderung der Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen „Dominikanerkloster Prenzlau.Kulturzentrum und Museum“ und „Freilichtbühne Prenzlau“ gemäß Anlage 1.

Anlagen:
Anlage 1
1. Änderung der Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen „Dominikanerkloster Prenzlau.Kulturzentrum und Museum“ und „Freilichtbühne Prenzlau“
Anlage 2
Übersicht über die Änderungen in der Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen „Dominikanerkloster Prenzlau.Kulturzentrum und Museum“ und
„Freilichtbühne Prenzlau“

Begründung

Nach gut 4 Jahren Anwendung der Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen „Dominikanerkloster Prenzlau.Kulturzentrum und Museum“ und „Freilichtbühne Prenzlau“ sind aufgrund einiger zusätzlicher Aufgaben, wie zum Beispiel die Übergabe des Personenstandsregisters an das Stadtarchiv diese in der Entgeltordnung darzustellen. Gleichfalls soll die Benutzerkarte um 1,00 € je Tag angehoben und somit der Gebührenordnung für das Brandenburgische Landeshauptarchiv gleichgeschaltet werden. Der Unterschied zum Brandenburgischen Landeshauptarchiv besteht jedoch darin, dass das Stadtarchiv eine höhere Beratungsund Betreuungsleistung für den Nutzer zur Verfügung stellt.

Die Änderung für die Stadtbibliothek ergibt sich aus den Festlegungen im Rahmen des eMedien-Verbundes im Landkreis Uckermark (siehe auch Benutzungsordnung für das Dominikanerkloster Prenzlau).

Die gesamten Änderungen der Entgeltordnung sind der Anlage 2 zu entnehmen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

zurück Seitenanfang Seite drucken