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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung vom 12.02.2015

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 12.02.2015, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.30 Uhr

Entschuldigt:
Herr Schmitz
Frau Kaufmann
Herr Naujokat-Großpietsch
Herr Strehlow

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2014
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
7. Finanzielle Entwicklung Stadtforst Prenzlau Berichterstatter: Revierförster Rackelmann
8. Jahresabschluss 2013
8.1 Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2013 der Stadt Prenzlau (Teil 1) (DS-Nr.: 5/2015)
8.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 (DS-Nr.: 126/2014)
9. 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils (DS-Nr.: 112/2014)
10. Überplanmäßige Auszahlung Bund-/ Land-Programm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ (KLS) (DS-Nr.: 6/2015)
11. Überplanmäßige Auszahlung WiGa-Gebäude (DS-Nr.: 15/2015)
12. Stand der Baumaßnahmen mit finanzieller Darstellung
13. Mitteilungen des Bürgermeisters
13.1 Haushaltssperre im Haushaltsjahr 2015 (DS-Nr.: 14/2015)
13.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen III. und IV. Quartal- Teil 1 2014 (DS-Nr.: 17/2015)
13.3 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2014) (DS-Nr.: 3/2015)
13.4 Abschluss des Wettbewerbsverfahrens für die energetische Sanierung des Christaund- Peter-Scherpf-Gymnasiums (Bezug DS 23/2014) (DS-Nr.: 12/2015)
14. Anfragen der Ausschussmitglieder
15. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2014
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
Es liegen keine Angelegenheiten der Rechnungsprüfung vor.

TOP 7. Finanzielle Entwicklung Stadtforst Prenzlau Berichterstatter: Revierförster Rackelmann
Anhand einer Übersicht berichtet Herr Rackelmann über die finanzielle Entwicklung des Stadtforstes. Das Jahresergebnis wird vorbehaltlich der noch ausstehenden Zahlungen ca. + 93.800,00 € betragen. Nachfolgend ist die Umsatzentwicklung des Stadtforstes dargestellt:

2011 2012 2013 2014
Anteil am Gesamtumsatz
A. Umsatz Holzverkauf 83,96% 89,04% 81,18% 86,60%
B. Umsatz Saatgutverkauf 7,03% 0,27% 7,21% 0,00%
C. Umsatz Verkauf Eichenpfähle, Wildzäune 0,57% 0,64% 0,31% 0,52%
D. Umsatz Verkauf Weihnachtsbäume 0,29% 0,29% 0,15% 0,16%
E. Umsatz Wildverkauf  2,51% 5,13% 4,37% 4,21%
F. Umsatz Jagd 5,64% 4,64% 6,79% 8,51%

Herr Krüger fragt, ob das durch Windbruch entstandene Holz als Brennholz verkauft wird.

Herr Rackelmann erläutert, dass durch Windbruch keine größeren Schäden aufgetreten sind. Um die Vermehrung des Borkenkäfers zu verhindern, müssen bestimmte Bäume entfernt werden. Dabei ist aber die Vorschrift über Totholz einzuhalten. Ein gewisser Prozentsatz muss aus ökologischen Gründen liegen bleiben.

Der Bürgermeister informiert, dass es Probleme bezüglich einer Baumentfernung im Bereich der Waldruhestätte gab.

Herr Brämer bezieht sich auf die von Herrn Rackelmann angesprochene Personalsituation und fragt, ob es dazu schon eine Lösung gibt.

Herr Rackelmann teilt mit, dass Neueinstellungen im Grünpflegebereich vorgenommen werden. Unter diesen ist ein Forstfacharbeiter, der auch über entsprechende Zusatzqualifikationen verfügt. Des Weiteren informiert er, dass die Waldruhestätte gut angenommen wird, sodass vorgesehen ist, die Fläche zu erweitern. Der Tierfriedhof ist genehmigt. Dazu ist noch eine entsprechende Satzung zu erarbeiten.

TOP 8. Jahresabschluss 2013

TOP 8.1 Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2013 der Stadt Prenzlau (Teil 1) DS-Nr.: 5/2015
Der Rechnungsprüfer informiert, dass die Fertigstellung und Prüfung des dritten doppischen Jahresabschlusses trotz zunehmender Erfahrung aufwendig ist, wodurch die Vorlagefrist nicht eingehalten werden konnte. Da in Brandenburg für das Haushaltsjahr 2013 erstmals ein Gesamtabschluss zu erstellen und zu prüfen ist [BbgKVerf § 141 (19)], ist vorliegender Prüfbericht als Teil 1 gekennzeichnet. Der Prüfbericht über den Gesamtabschluss wird Teil 2 [siehe BbgKVerf §§ 83, 104 (3)]. Eine getrennte Beschlussfassung zum Jahresabschluss und zum Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2013 wird vorgeschlagen, da die Fertigstellung und Prüfung des Gesamtabschlusses noch erheblich Zeit benötigen wird. Zu den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2013 betont der Rechnungsprüfer, dass die Doppik hier viele Zahlen anbietet und verweist auf den Prüfbericht Teil V S. 65. Da der Fehlbedarf (Ergebnisrechnung) bzw. das Finanzdefizit (Finanzhaushalt) in der Planung erheblich waren, wurde durch die Kommunalaufsicht strenge Sparsamkeit gefordert. Dies war im Jahr der Landesgartenschaudurchführung besonders schwierig umsetzbar. Erreicht wurde ein positives, wesentlich besseres Ergebnis mit 779,7 T€ und einem Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 2.681 T€ am 31.12.2013 (Bilanzposition Aktiva 2.4), allerdings inklusive Kreditaufnahme und Verwahrungen (fremde Finanzmittel).

Die Diskussion beinhaltete Fragen zur Doppik allgemein und insbesondere die Frage, ob eine Beschlussfassung ohne vorliegenden Gesamtabschluss zulässig ist.

Der Erste Beigeordnete verweist darauf, dass die Fertigstellung des Gesamtabschlusses für alle Beteiligten Neuland ist und noch viel Klärungsbedarf erfordert. Die Brandenburgische Kommunalverfassung benennt zwei Möglichkeiten der Beschlussfassung und Entlastung [§ 83 (6), anders als § 104 (4) BbgKVerf]. Nicht zuletzt ist das Aufwand-und Nutzenverhältnis eines Gesamtabschlusses in Brandenburg sehr umstritten, was auch auf einer Fachtagung am 04.06.2014 deutlich wurde.

Auf die Frage von Frau Karstädt nach dem Inhalt des Gesamtabschlusses antwortet der Rechnungsprüfer, dass es eine Art „Konzernabschluss“ ist, der sich grundsätzlich aus den Jahresabschlüssen der Gemeinde und seiner Gesellschaften in Abhängigkeit vom Beteiligungsgrad zusammensetzt. Auch müssen untereinander erfolgte Zahlungen „bereinigt“ werden. Über alle dem zu Grunde liegenden einzelnen Abschlüsse wurde bzw. wird ebenfalls gesondert beschlossen.

Herr Brämer verweist darauf, dass die Zuführung zur Kapitalrücklage an die LAGA gGmbH doch geringer hätte ausfallen können. Auch verweist er auf den Umstand, dass die Baumaßnahme „sekundärer Parkplatz“ eigentlich der LAGA GmbH hätte zugeordnet werden müssen.

Der Erste Beigeordnete antwortet, dass lange nicht erkennbar war, dass der Zuschussbedarf nicht so hoch werden würde. Die Zweckbindung der von der LAGA gGmbH im Jahr 2015 zurückfließenden Mittel behindert die Mittelverwendung aber praktisch nicht.

Auf die Frage von Frau Pieles, warum Schulsozialfondsmittel nicht verbraucht wurden antwortet Herr Dr. Blohm im Auftrag des Bürgermeisters, dass darüber die Schulleiter die Hoheit haben und es Überschneidungen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt, Doppelförderungen aber nicht erfolgen dürfen.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 8.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 DS-Nr.: 126/2014
Seite 2, letzte Zeile der DS: 126/2014 ist wie folgt zu berichtigen: ... hat die Stadtverordnetenversammlung bis spätestens 31.12.2014 zu beschließen. ...
Beschluss: Version: 1
„1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderungen der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2011 (Anlage 1).
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2013 (Anlage 2).
3. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013. “ Über die Punkte 1. bis 3. ist einzeln abzustimmen.
Abstimmung: Punkt 1. 9/0/0 einstimmig angenommen
                  Punkt 2. 7/0/2 einstimmig angenommen
                  Punkt 3. 7/0/2 einstimmig angenommen

TOP 9. 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils DS-Nr.: 112/2014
Der Vorsitzende sagt folgende Änderung an: Anlage 1, Artikel 3, muss lauten: Die 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass diese Änderung das Ergebnis der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse Bildung, Kultur und Soziales und Finanzen und Rechnungsprüfung beinhaltet.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils gemäß Anlage 1. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Überplanmäßige Auszahlung Bund-/ Land-Programm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ (KLS) DS-Nr.: 6/2015
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im Rahmen des Förderprogramms KLS in Höhe von 125.000 €. Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen in selbiger Höhe (Fördermittel Bund/ Land) sichergestellt. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Überplanmäßige Auszahlung WiGa-Gebäude DS-Nr.: 15/2015
Frau Oyczysk erläutert im Auftrag des Bürgermeisters die Drucksache. Die Mehraufwendungen resultieren aus geänderten Nutzungsanforderungen, Mehrmengen, Einhaltung von Brandschutzmaßnahmen u.a.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 84.000,00 € für die Maßnahme WiGa- Gebäude. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen im Rahmen der Investitionsmaßname Bahnhofstunnel Prenzlau. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Stand der Baumaßnahmen mit finanzieller Darstellung
Frau Oyczysk erläutert im Auftrag des Bürgermeisters den Stand der Baumaßnahmen anhand der ausgereichten Controllingliste.

TOP 13. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 13.1 Haushaltssperre im Haushaltsjahr 2015 DS-Nr.: 14/2015
Der Erste Beigeordnete informiert, dass Mitte des Jahres eine Prognoserechnung den Stadtverordneten vorgelegt wird.
Herr Brämer hinterfragt einzelne Positionen, die vom Ersten Beigeordneten erläutert werden.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 13.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen III. und IV. Quartal-Teil 1 2014 DS-Nr.: 17/2015
Herr Brämer hinterfragt die Positionen mit den laufenden Nummern 81, 95, 118, 123, 135, 145 sowie 163, die vom Bürgermeister sowie dem Ersten und dem Zweiten Beigeordneten beantwortet werden.
Frau Karstädt fragt, ob es möglich ist, eine Gesamtsumme darzustellen.
Der Erste Beigeordnete sichert eine Prüfung zu. Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Herr Krüger verlässt die Sitzung.

TOP 13.3 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2014) DS-Nr.: 3/2015
Frau Pieles hinterfragt die Position Sanierung der Treppe im Warmbad, welche vom Zweiten Beigeordneten erläutert wird.

TOP 13.4 Abschluss des Wettbewerbsverfahrens für die energetische Sanierung des Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasiums (Bezug DS 23/2014) DS-Nr.: 12/2015
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Weitere Mitteilungen:
Den Mitgliedern des Ausschusses wurde ein Entwurf der „Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau“ sowie ein Fragebogen zur Versorgung mit Zwischenmahlzeiten in Kindertagesstätten ausgereicht.
Der Bürgermeister nimmt Bezug darauf und weist darauf hin, dass die Urteilsbegründung jetzt vorliegt. Zur Zeit wird geprüft, ob die Stadt in Berufung gehen wird, über deren Zulassung das Oberverwaltungsgericht entscheiden muss. Die Kosten der Berufung werden sich dann auf bis zu 5.000,00 € belaufen. Zum Hauptausschuss am 23.02.2015 sollten auch die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales eingeladen werden, um bis zur Stadtverordnetenversammlung auftretende Fragen abzuklären.
Auf Nachfrage von Frau Karstädt, ob die Stadt jetzt eine Vollverpflegung anbieten muss, antwortet der Bürgermeister, dass im Land Brandenburg der Träger der Einrichtung für die Verpflegung zuständig ist. Wenn von den Eltern eine Vollverpflegung gewünscht wird, dann wird dies auch angeboten.
Frau Karstädt fragt weiterhin, wie im § 2 der Satzung die schulfreien Tage zu verstehen sind.
Der Erste Beigeordnete antwortet, dass es sich hierbei um die variablen Ferientage handelt.
Herr Brämer stellt fest, dass der Satzungsentwurf schon relativ lange im Gespräch ist. Von einem Schnellschuss kann somit keine Rede sein. Er fragt, wie mit dem Ergebnis der Fragebogenauswertung umgegangen wird und weist darauf hin, dass es keine unterschiedliche Versorgung der Kinder geben kann. Es muss eine Entscheidung getroffen werden, ob alle Kinder an der Vollverpflegung teilnehmen oder nicht.
Der Erste Beigeordnete macht darauf aufmerksam, dass mit der Satzung auch eine Deckungsquelle beschlossen werden muss und weist auf die verhängte Haushaltssperre hin.
Der Bürgermeister informiert über die Schließung der RENO-Verkaufsstelle in Prenzlau zum 13.02.2015. Die Stadt erhielt dazu keine Informationen. Es gibt aber bereits Nachfragen zum Objekt.

TOP 14. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es liegen keine Anfragen der Ausschussmitglieder vor.

TOP 15. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.32 Uhr.

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Niederschrift FR-A vom 12.02.2015 (öffentlich) (60.2 KB)

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