Anlage zur DS 31-2015 (5.2 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2015 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Satzung der Stadt Prenzlau zur Änderung der Entschädigungssatzung vom 12.12.2014 (1. Entschädigungsänderungssatzung) gemäß Anlage.
Anlagen:
1. Satzung der Stadt Prenzlau zur Änderung der Entschädigungssatzung vom 12.12.2014 (1. Entschädigungsänderungssatzung)
Mit der Drucksache 23/2015 hat die Stadtverordnetenversammlung die Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle „Ausländerbeauftragter der Stadt Prenzlau“ beschlossen. Gleichzeitig hat die Stadtverordnetenversammlung eine Aufwandsentschädigung für den Ausländerbeauftragten in Höhe von 200,00 €/ Monat festgelegt, die mit vorliegendem Beschluss in die Entschädigungssatzung der Stadt Prenzlau aufgenommen werden soll.
Gleichzeitig hat der Vorsitzende des Hauptauschusses den Vorschlag eingebracht (siehe Niederschrift BKS-A vom 11.02.2015, TOP 13), die Aufwandsentschädigung des Vorsitzenden des Hauptausschusses um 100,00 €/ Monat zu senken, um eine teilweise Gegenfinanzierung zu erreichen.
Hauptamt