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Anfrage 34/2015
Mittagessenversorgung

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Drucksache 34/2015 (7.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beratung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2015 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Ich frage den Bürgermeister:
1. Warum wurden die ermittelten durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen vom 14.11.2012 nicht in einer Satzung oder den Gebührenbescheiden bekannt gegeben?
2. Wie wurden die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen in Höhe von 3,62 EURO berechnet? (Berechnungsgrundlage beifügen)
3. Wurde durch den Justiziar eine schriftliche Stellungnahme zur Rechtslage der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen im Jahr 2012 vorgenommen? (Wenn ja
diese bitte beifügen, wenn nein warum nicht?)
4. Wurde eine schriftliche Stellungnahme durch den Justiziar nach Eingang der Ablehnung der einstweiligen Anordnung hinsichtlich des Hinweises des Verwaltungsgerichtes Potsdam zum Hauptsacheverfahren abgegeben? (Wenn ja bitte beifügen, wenn nein warum nicht?)

Begründung

Antwort:
zu 1.)
Nach §17 Abs. 3 Satz 3 KitaG können Gemeinden das Essengeld durch Satzung und daraufhin in Gebührenbescheiden festlegen, wobei die Stadt Prenzlau dies bislang seit 1990 nicht praktiziert hat.
zu 2.)
Die Berechnung erfolgte durch das Fachamt (Amt 40) und wurde der Fraktion DIE LINKE. Prenzlau bereits auf Nachfrage übergeben.
zu 3.)
Nein. Die Vergabe der Mittagessenversorgung durch eine Dienstleistungskonzession entsprach den Vorgaben der Kommunalaufsicht und wurde auch in vielen anderen Gemeinden im Land Brandenburg so praktiziert.
zu 4.)
Nein. Das Gericht hat die einstweilige Anordnung wegen fehlender Eilbedürftigkeit abgelehnt. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass die Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleibt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Stadtverordneter Hildebrandt

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