Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2015 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung Prernzlau beschließt, den „Antrag wegen Zulassung der Berufung der Stadt Prenzlau“ in die Tagesordnung aufzunehmen.
Das Verwaltungsgericht Potsdam begründete in der am 06.02.2015 herausgegeben Urteilsbegründung sein Urteil vom 25.09.2015 überzeugend. Ein Antrag auf Zulassung würde das Verfahren nur unnötig in die Länge ziehen und die Stadt mehr kosten als es notwendig wäre. Es ist auch fraglich, ob ein Antrag auf Zulassung erfolgreich sein könnte. Solange ein Zulassungsantragsverfahren im Laufen wäre, ist eine Änderung der jetzigen vertraglichen Regelungen nicht notwendig. Um das Thema Mittagessenversorgung zu beenden sollte die SVV ein Zeichen setzen und das Klageverfahren zum jetzigen Zeitpunkt beenden. Den Eltern steht dem Grunde nach eine Rückzahlung zu. Wie will man dies erklären? Der Antrag auf Zulassung zur Berufung wäre in den nächsten Tagen zu stellen und daher kann die SVV nur an dem 05.03.2015 darüber noch entscheiden.
Stadtverordneter Hildebrandt