Abschließende Beratung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2015 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Wortlaut:
Ich frage den Bürgermeister:
1. Haben sie am 04.03.2015 den Antrag auf Zulassung zur Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam gestellt?
2. Warum haben sie darüber am 05.03.2015 die Stadtverordnetenversammlung nicht informiert?
Antwort:
Zu 1.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde von der von der Stadt Prenzlau bevollmächtigten Anwaltskanzlei selbständig eingereicht. Hierbei handelt es sich insgesamt um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Bürgermeister zuständig ist.
Zu 2.
Ich habe auf der SVV am 05.03.2015 in meinen Vorträgen eindeutig klargestellt, dass die Stadt Prenzlau den Antrag auf Zulassung der Berufung stellen wird. Fristablauf hierfür war der 09.03.2015.
Stadtverordneter Hildebrandt