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Anfrage 40/2015
Mittagessenversorgung

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Drucksache 40/2015 (5.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beratung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2015 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Ich frage den Bürgermeister: Warum wurden die vom 14.11.2012 ermittelten durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen nicht mit Außenwirkung gegenüber den Personensorgeberechtigten bekannt gegeben?
Auf meine Anfrage vom 2. März 2015 teilte der Bürgermeister mit, dass von einer Satzung bisher kein Gebrauch gemacht wurde. Dabei wurde nicht beantwortet, warum keine Gebührenbescheide erlassen wurden. Die ermittelten durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen werden jedoch erst durch Bekanntgabe gegenüber den Personensorgeberechtigten wirksam. Eine interne Berechnung entfaltet keine Rechtswirkung.

Begründung

Antwort:
Wie bereits dem Fragesteller schriftlich mitgeteilt worden ist, hat die Stadt Prenzlau seit 1990 niemals von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Essengeldsatzung zu erlassen. Somit fehlt es auch an einer Rechtsgrundlage, um etwaige Gebührenbescheide an die Personensorgeberechtigten zu versenden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Stadtverordneter Hildebrandt

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