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Anfrage 42/2015
Errichtung und Betreiben eines Bestell- und Abrechnungssystems für die Mittagessenversorgung durch die Stadt Prenzlau für den Kita- und Hortbereich

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Drucksache 42/2015 (8.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beratung im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales am 15.04.2015 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Ich frage den Bürgermeister:
1. Wie hoch wären die Kosten für die Anschaffung der Soft- und Hardware eines Bestell- und Abrechnungssystems für die Mittagessenversorgung?
2. Wie hoch wären die jährlichen Kosten für Personal und sonstige Kosten?
3. Wie hoch wären die sich daraus ergebenden Gesamtkosten pro Jahr ausgehend von einer Nutzung über die Abschreibungsdauer?
4. Wie hoch wäre das Essengeld pro Mahlzeit bei einer Neuausschreibung der Mittagessenversorgung, ohne dass die Bestellung und Abrechnung über den Caterer durchgeführt wird?
5. Wie hoch sind die derzeitigen bzw. veranschlagten Kosten für die Abrechnung und das Mahnwesen nach dem derzeitigen Modell der Essengeldsatzung?
6. Wie viele Kinder nehmen derzeit an der Mittagessenversorgung teil?

Begründung

Antwort:
zu 1. bis 3.
Wie bereits in den Elternversammlungen zu den Kostenbeiträgen und zur Mittagsversorgung im Januar und Februar 2015 erläutert, belaufen sich die Kosten für die Software zwischen ca. 130.000,- € und 150.000,- € zuzüglich des jährlichen Wartungsaufwandes, der sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffern lässt. Unter Beachtung von Urlaub und Krankheit wären zwei Personalstellen mit je 30 h/Woche im Amt für Bildung, Kultur und Soziales notwendig, die das Bestell- und Abbestellverfahren, einschließlich der Abrechnung mit den Personensorgeberechtigten, dem Essenanbieter und dem Jobcenter Uckermark übernehmen. Hinzu käme eine Personalstelle mit 30 h/Woche in der Kämmerei, die die Überwachung der Zahlungseingänge, die Mahnvorgänge und die Vollstreckung einleitet. Die Kosten belaufen sich auf ca. 87.000,- € p. A.
Bei einer linearen Abschreibung bei der Software von fünf Jahren wären zwischen ca. 113.000,- € und 117.000,- € zusätzliche Kosten anzusetzen, die sich in der Erhöhung der Kostenbeiträge für die Personensorgeberechtigten widerspiegeln. Dies wird mit dem nunmehr beabsichtigten System vermieden.
Im Übrigen liegen die o. g. Zahlen der Fraktion DIE LINKE. Prenzlau bereits vor.

zu 4.
Diese Frage steht nicht zur Diskussion, da der Vertrag mit der Firma Sodexo SCS GmbH Rüsselsheim, Niederlassung Berlin bis zum 31.12.2016 mit der Verlängerungsoption bis zum 31.12.2017 läuft. Ein Kündigungsgrund ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ersichtlich.

zu 5.
Die Kosten für das Mahnwesen werden aktuell mit den 15% pauschal veranschlagte Gemeinkosten zurzeit abgedeckt. Die Abrechnung obliegt auch nach dem neuen Modell der Sodexo SCS GmbH Rüsselsheim, Niederlassung Berlin. Sollte sich das ändern, wäre eine Erhöhung der o. g. Gemeinkosten auf 20% (jüngste Empfehlungen der KGST) und Umlage auf die Personensorgeberechtigten notwendig.

zu 6.
Essenteilnehmer (Februar 2015)
Krippe/Kindergarten: 492
Schule: 429
Gesamt: 921

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