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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2015

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau am Donnerstag, dem 05.03.2015,
Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Schulteil II, Seeweg 6 (Aula)
Beginn: 17.15 Uhr Ende: 20.43 Uhr

Entschuldigt:
Herr Schmitz
Herr Zierke
Herr Krüger
Frau Reinke
Frau Hahlweg

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.12.2014
4. Einwohnerfragestunde
5. Tagesordnung
5.1 Aufnahme eines Antrages in die Tagesordnung (DS-Nr.: 33/2015)
5.2 Aufnahme eines Antrages in die Tagesordnung (DS-Nr.: 36/2015)
5.3 Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
7. Rechenschaftsberichte der Beiräte der Stadt Prenzlau
7.1 Rechenschaftsbericht des Beirates für Menschen mit Behinderung
7.2 Rechenschaftsbericht des Seniorenbeirates
7.3 Rechenschaftsbericht des Sportbeirates
8. Jahresabschluss 2013
8.1 Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2013 der Stadt Prenzlau (Teil 1) (DS-Nr.: 5/2015)
8.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 (DS-Nr.: 126/2014)
9. Mittagessenversorgung
9.1 Antrag auf Verschiebung der DS: 25/2015 in die kommende Sitzungsfolge (DS-Nr.: 25-1/2015)
9.2 Prüfung der Satzung durch die Kommunalaufsicht (DS-Nr.: 25-2/2015)
9.2 Mittagessenversorgung (DS-Nr.: 34/2015)
9.3 Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 25/2015)
10. 2. Änderung der Benutzungsordnung für das Dominikanerkloster Prenzlau (DS-Nr.: 122/2014)
11. 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils (DS-Nr.: 112/2014)
12. Satzung zur Aufhebung von Satzungen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (DS-Nr.: 7/2015)
13. Aufhebung der Förderrichtlinie der Stadt Prenzlau über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der „Kleinteiligen Maßnahmen“ (DS-Nr.: 11/2015)
14. Änderung Besetzung Hauptausschuss (DS-Nr.: 13/2015)
15. Benennung eines Mitgliedes für den Sportbeirat der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 1/2015)
16. Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle "Ausländerbeauftragte(r) der Stadt Prenzlau" (DS-Nr.: 23/2015)
17. 1. Änderung der Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung) (DS-Nr.: 31/2015)
18. Vorziehen des Ausbaus der Straße des Friedens, 1. Bauabschnitt B 198 bis Brüderstraße, von 2016 in das Jahr 2015 Überplanmäßige Auszahlung Straße des Friedens (DS-Nr.: 26/2015)
19. 2. Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II „Windfeld Dauer“ - Teilbereich I der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 8/2015)
20. Teilung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt Prenzlau in Teilbereiche I und II Feststellung der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer/Teilbereich I, Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 9/2015)
21. Teilung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II „Windfeld“ in Teilbereiche I und II Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II „Windfeld Dauer“ - Teilbereich I der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 10/2015)
22. Überplanmäßige Auszahlung Bund-/ Land-Programm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ (KLS) (DS-Nr.: 6/2015)
23. Überplanmäßige Auszahlung WiGa-Gebäude (DS-Nr.: 15/2015)
24. Kreisgebietsreform
24.1 Erhalt des Landkreises Uckermark und Kreisstatus der Kreisstadt Prenzlau (DS-Nr.: 29/2015)
24.2 Umgang mit der geplanten Verwaltungsstrukturreform im Interesse der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 32/2015)
25. Mitteilungen des Bürgermeisters
25.1 Abschluss des Wettbewerbsverfahrens für die energetische Sanierung des Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasiums (Bezug DS 23/2014) (DS-Nr.: 12/2015)
25.2 Mietpreisdämpfungsverordnung (DS-Nr.: 4/2015)
25.3 Organisationsstruktur Amt für Bildung, Kultur und Soziales, Dominikanerkloster und Freilichtbühne/ Seepark (DS-Nr.: 20/2015)
25.4 Neubildung eines Sachgebietes Stadt- und Ortsteilentwicklung (DS-Nr.: 19/2015)
25.5 Haushaltssperre im Haushaltsjahr 2015 (DS-Nr.: 14/2015)
25.6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen III. und IV. Quartal-Teil 1 2014 (DS-Nr.: 17/2015)
25.7 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2014) (DS-Nr.: 3/2015)
25.8 Vandalismusschäden 2014 (DS-Nr.: 16/2015)
25.9 Bericht Prenzlauer Städtepartnerschaftsverein e.V. 2014 (DS-Nr.: 27/2015)
26. Fragestunde der Stadtverordneten
26.1 Personalverwaltung (DS-Nr.: 22/2015)
26.2 Rücklage für Rückforderungen Kitaessen (DS-Nr.: 28/2015)
27. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Vor Beginn der Stadtverordnetenversammlung zeigen Mitglieder des Prenzlauer Carnevalsvereins (PCC) einen Ausschnitt aus dem aktuellen Programm. Der Vorsitzende, Herr Grensing, berichtet über einige Höhepunkte. Das Prinzenpaar übergibt dem Bürgermeister symbolisch den Rathausschlüssel.
Der Vorsitzende eröffnet um 17.15 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 24 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.12.2014
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr Bartel, Ortsvorsteher Klinkow, weist auf die langwierigen Bauarbeiten bezüglich der Erdgas- und Energieversorgung im Ortsteil Klinkow hin. Es ist kein Fortschritt zu erkennen. Die Grünanlagen befinden sich in einem katastrophalen Zustand.
Der Zweite Beigeordnete nimmt Bezug auf die am 06.03.2015 stattfindende Aufsichtsratssitzung und wird Anfang nächster Woche den Ortsbeirat über das Ergebnis informieren.
Antwort der Verwaltung:
Von der Stadtwerke Prenzlau GmbH wurde mitgeteilt, dass im Bereich Klinkow eine Gasleitung und ein Mittelspannungskabel verlegt wurde. Zu den Restarbeiten, die bis zum 15.04.2015 abgeschlossen werden, gehören im Gasbereich 2 Stück Hausanschlusserstellungen und im Strombereich der Umschluss der Hausanschlüsse, ca. 30 Stück, von Niederspannung auf das Mittelspannungskabel.

TOP 5. Tagesordnung

TOP 5.1 Aufnahme eines Antrages in die Tagesordnung DS-Nr.: 33/2015
Der Vorsitzende gibt folgende Änderungen zur Tagesordnung bekannt: Es liegt ein Antrag der SPD/FDP-Fraktion vor (DS: 32/2015 - Umgang mit der geplanten Verwaltungsstrukturreform im Interesse der Stadt Prenzlau), über dessen Aufnahme in die Tagesordnung abgestimmt werden muss, da er verfristet eingegangen ist. Der Vorsitzende empfiehlt, diesen Antrag unter TOP 24.1. zu behandeln.
Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt, den Antrag der SPD/FDP Fraktion: Umgang mit der geplanten Verwaltungsstrukturreform im Interesse der Stadt Prenzlau in die Tagesordnung der SVV aufzunehmen. “
Abstimmung: 24/0/0 einstimmig angenommen

TOP 5.2 Aufnahme eines Antrages in die Tagesordnung DS-Nr.: 36/2015
Des Weiteren liegt ein Antrag des Stadtverordneten Hildebrandt vor (DS: 35/2015 - Antrag wegen Zulassung der Berufung der Stadt Prenzlau), über dessen Aufnahme gem. § 12 (2) Geschäftsordnung abzustimmen ist.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass eine Stellungnahme zu diesem Antrag vorliegt. Er informiert die Stadtverordneten, dass Herr Hildebrandt dem Mitwirkungsverbot nach § 22 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) i.V.m. § 31 (2) BbgKVerf unterliegt.
Herr Dittberner beantragt eine Unterbrechung der Sitzung, um das weitere Vorgehen in der Fraktion zu beraten. Im Ergebnis dessen zieht Herr Hildebrandt den Antrag zurück.
Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung Prernzlau beschließt, den „Antrag wegen Zulassung der Berufung der Stadt Prenzlau“ in die Tagesordnung aufzunehmen. “
zurückgezogen

TOP 5.3 Bestätigung der Tagesordnung
Des Weiteren liegt eine Anfrage des Stadtveordneten Hildebrandt inklusive der Antwort des Bürgermeisters vor (DS: 34/2015 - Mittagessenversorgung).
Der Vorsitzende empfiehlt, mit der Anfrage den zurückgezogenen Antrag der Fraktion DIE LINKE. Prenzlau zu ersetzen und somit als TOP 9.2 zu behandeln. Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 24/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
Der Vorsitzende und der Bürgermeister bedanken sich bei Frau Schäfer und Herrn Gnidowski für die jahrelange Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte bzw. Wahlleiter der Stadt Prenzlau.
Der Vorsitzende informiert über das Klageverfahren Stadt Prenzlau ./. Herr Moser. Das Verfahren wurde mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossen.

TOP 7. Rechenschaftsberichte der Beiräte der Stadt Prenzlau

TOP 7.1 Rechenschaftsbericht des Beirates für Menschen mit Behinderung
Frau Wieland hält einen Bericht über die Arbeit des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Prenzlau im zurückliegenden Jahr. Der Bericht wird als Anlage 6 zur Niederschrift beigefügt.

TOP 7.2 Rechenschaftsbericht des Seniorenbeirates
Frau Bartel hält einen Bericht über die Arbeit des Seniorenbeirats der Stadt Prenzlau im zurückliegenden Jahr. Der Bericht wird als Anlage 7 zur Niederschrift beigefügt.

TOP 7.3 Rechenschaftsbericht des Sportbeirates
Die Mitglieder des Beirates sind für diese Sitzung entschuldigt. Der vorliegende Bericht wird als Anlage 8 zur Niederschrift beigefügt.

TOP 8. Jahresabschluss 2013

TOP 8.1 Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2013 der Stadt Prenzlau (Teil 1) DS-Nr.: 5/2015
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 8.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 DS-Nr.: 126/2014
Der Vorsitzende sagt folgende redaktionelle Änderung an: Seite 2, letzte Zeile der DS: 126/2014 ist wie folgt zu berichtigen: „.. hat die Stadtverordnetenversammlung bis spätestens 31.12.2014 zu beschließen...“
Beschluss: Version: 1
„1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderungen der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2011 (Anlage 1).
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2013 (Anlage 2).
3. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013. “
Der Vorsitzende lässt über die Punkte 1. bis 3. einzeln abstimmen.
Abstimmung:
Punkt 1: 24/0/0 einstimmig angenommen
Punkt 2: 19/5/0 mehrheitlich angenommen
Punkt 3: 19/5/0 mehrheitlich angenommen

TOP 9. Mittagessenversorgung
Herr Dittberner gibt im Namen der Fraktion DIE LINKE. Prenzlau ein Statement ab, welches Anlage 9 der Niederschrift ist.
Der Bürgermeister erläutert in mehreren Wortbeiträgen in der kontrovers geführten Diskussion, dass auf fünf Elternversammlungen in den Kitas der Stadt Prenzlau das Urteil, welches noch nicht rechtskräftig ist, und die weitere Verfahrensweise bei der Mittagessen- sowie Frühstücks-und Vesperversorgung vorgestellt wurde. Er weist in der Diskussion mehrfach darauf hin, dass er rechtlich verpflichtet war, das vorliegende Urteil hinsichtlich der Berufungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Stadt wird die Zulassung der Berufung auch beantragen. Weiterhin macht er darauf aufmerksam, dass es sich hier um die erste Essengeldsatzung der Stadt Prenzlau handelt, die im Entwurf dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales vorgestellt wurde. Diese Satzung sollte schnell beschlossen werden, da nach dem vorliegenden erstinstanzlichen Urteil eine 100%ige Rückzahlung gefordert werden kann, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt, und zwar so lange, wie keine entsprechende Satzung erlassen wird. Er macht darauf aufmerksam, dass im Urteil die Höhe der ersparten Eigenaufwendungen gar nicht bewertet wurde. Er schätzt weiterhin ein, dass eine gerichtsfeste Berechnung der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Eltern derzeit nicht möglich ist. Der Stadt Prenzlau liegt jetzt eine gutachterliche Stellungnahme des Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht Heidelberg vor, die als angemessenen Wert 1,50 € benennt, welcher auch als Grundlage genutzt werden sollte, zumindest bis das Oberverwaltungsgericht ggf. etwas anderes im Berufungsverfahren entscheiden sollte. Mit dem Beschluss zur Essengeldsatzung und deren Inkrafttreten am 01.04.2015 soll die Möglichkeit der Rückforderung zeitlich begrenzt werden, um damit die Höhe der möglichen Rückforderungen beherrschbar zu halten. Die Eltern hätten grundsätzlich Anspruch auf Rückzahlung des Essengeldes bis zu 3 Jahre rückwirkend in voller Höhe und zusätzlich ca. 4 % Zinsen. Die Höhe der möglichen Rückforderungen lässt sich deshalb derzeit nur grob schätzen. Bei einer Verschiebung der Drucksache wäre auch in den nächsten zwei Monaten kein neuer Kenntnisstand vorhanden und das ggf. mögliche Berufungsverfahren kann sich ebenfalls noch bis zu 2 Jahren hinziehen. Damit würden weitere mögliche Rückzahlungsforderungen der Eltern auch für den bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils laufenden Zeitraum entstehen. Ob im Rahmen des Berufungsverfahrens eine richterliche Festlegung zur Höhe des durchschnittlich eingesparten Eigenaufwandes der Eltern getroffen wird, ist trotzdem fraglich. Die jetzt mit der Satzung festzulegenden 1,50 € sind aber kein Dogma und können später bei neueren Erkenntnissen auch geändert werden. Die Eltern werden einen Gebührenbescheid über 1,50 €/ Essen erhalten, in dem auch das weitere Verfahren geregelt wird.
In der Diskussion sprechen sich Herr Theil, Herr Brämer, Herr Reichel und Herr Hoppe für eine Zustimmung zur Satzung aus. Herr Brämer möchte jedoch wissen, ob der Satzungsbeschluss einer evtl. Berufung rein rechtlich entgegenstehen könnte.
Herr Meyer und Herr Dr. Krause weisen darauf hin, dass die CDU-Fraktion keine neue Satzung beschließen wird, so lange das Urteil nicht rechtskräftig ist. Die Fraktion befürchtet, dass der Erlass der Essengeldsatzung den Erfolg einer Berufung beeinträchtigen könnte.
Der Bürgermeister gibt nach bestem Wissen und Gewissen zu Protokoll, dass die Essengeldsatzung nicht mit dem laufenden Verfahren im Zusammenhang steht. Die Regelungen können je nach Ausgang des Berufungsverfahrens jederzeit wieder geändert werden.
Herr Dittberner macht darauf aufmerksam, dass die ausgiebige Diskussion um die vorgelegte Satzung eine tiefe Verunsicherung zeigt. Er hat kein Verständnis, wenn nur zur Schadensbegrenzung eine Satzung beschlossen werden soll. Er fragt, wie die Verträge der Sodexo SCS GmbH gewertet werden, die mit den Eltern über die volle Summe geschlossen wurden.
Anmerkung der Verwaltung:
Grundlage der Mittagessenlieferung ist der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Prenzlau und der Sodexo SCS GmbH. Ein Einzelvertrag zwischen den Eltern und der Sodexo SCS GmbH kommt auf Grund des konkludenten Handelns durch Bestellung und Abbestellung des Essens zustande.
Der Erste Beigeordnete erklärt, dass die genaue Höhe der Rückforderungen zur Zeit nicht beziffert werden kann und verweist auf die zukünftige Jahresrechnung 2014, in der eine entsprechende Rückstellung in Mindesthöhe von derzeit geschätzten 170.000 € plus einem entsprechenden Puffer eingestellt wird. Er erklärt weiterhin, dass das Ganze eine erhebliche Belastung für den Haushalt 2014 ist und auch die Essengeldsatzung wird dies für die zukünftigen Haushalte sein. Im Jahr 2015 wird der noch geringere erforderliche Essengeldzuschuss aus der allgemeinen Rücklage zu finanzieren sein. In den Folgejahren muss das Geld regulär in den Haushalt eingeplant und dargestellt werden. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die von den Stadtverordneten beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen, die strikt eingehalten werden müssen.
Der Bürgermeister gibt zu Protokoll, dass er die Stadtverordneten im Rahmen dieser Diskussion über die Konsequenzen aus einer Ablehnung bzw. aus einem Nichtbeschließen der Essengeldsatzung aufgeklärt hat. Die Konsequenz liegt in erster Linie darin, dass die möglichen Rückforderungsansprüche der Eltern nicht begrenzt werden und damit weiter anwachsen können und man erst einmal auch dem Inhalt des erstinstanzlichen Urteils nachkommen sollte.

TOP 9.1 Antrag auf Verschiebung der DS: 25/2015 in die kommende Sitzungsfolge DS-Nr.: 25-1/2015
Wortlaut:
„Der Hauptausschuss und die Stadtverordnetenversammlung beschließen, die Drucksache 25/2015 in die kommende Sitzungsfolge zu verschieben. Bisher gab es keine ausreichenden Möglichkeiten, diese Drucksache zu beraten bzw. prüfen zu lassen. “
Herr Dittberner beantragt im Namen der Fraktion DIE LINKE. Prenzlau die namentliche Abstimmung:

Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth
Herr Jörg Brämer x
Herr Detlef Brieske x
Herr Dieter Daum x
Herr Jörg Dittberner x
Herr Sven Gläsemann x
Herr Mike Hildebrandt x
Herr Olaf Himmel x
Herr Jürgen Hoppe x
Frau Bianca Karstädt x
Herr Marko Kath x
Frau Astrid Kaufmann x
Herr Robert Krause x
Herr Ludger Melters x
Herr Andreas Meyer x
Frau Waltraut Pieles x
Herr Detlef Reichel x
Herr Thomas Richter x
Herr Bernd Rissmann x
Herr Uwe Schmidt x
Herr Hendrik Sommer x
Herr Sebastian Suhr x
Herr Manfred Suhr x
Herr Marko Tank x
Herr Jürgen Theil x

Abstimmung: 11/11/2 abgelehnt

TOP 9.2 Prüfung der Satzung durch die Kommunalaufsicht DS-Nr.: 25-2/2015
Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, die überarbeitete Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vor der Diskussion in den Fachausschüssen der SVV Prenzlau durch die Kommunalaufsicht prüfen zu lassen. “
vor der Sitzung zurückgezogen

TOP 9.2 Mittagessenversorgung DS-Nr.: 34/2015 Anfrage Herr Hildebrandt
Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde.
Der Fragesteller ist der Meinung, dass nur eine Frage beantwortet wurde. Zur nächsten Stadtverordnetenversammlung wird eine neue Anfrage eingereicht.
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS: 35/2015 zur Kenntnis.

TOP 9.3 Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 25/2015
Der Vorsitzende weist auf die geänderte Anlage 1 zur DS 25/2015 hin, die allen Stadtverordneten zugegangen ist.
Der Erste Beigeordnete erklärt, dass die Deckung im Jahr 2015 aus der allgemeinen Rücklage erfolgt und nicht wie fälschlicherweise in der Drucksache aufgeführt aus Rückstellungen. In den folgenden Jahren ist die Summe in den Haushalten entsprechend einzuplanen und muss dann ggf. an anderer Stelle eingespart werden.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1. “
Herr Dittberner beantragt im Namen der Fraktion DIE LINKE. Prenzlau die namentliche Abstimmung:

Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth
Herr Jörg Brämer x
Herr Detlef Brieske x
Herr Dieter Daum x
Herr Jörg Dittberner x
Herr Sven Gläsemann x
Herr Mike Hildebrandt x
Herr Olaf Himmel x
Herr Jürgen Hoppe x
Frau Bianca Karstädt x
Herr Marko Kath x
Frau Astrid Kaufmann x
Herr Robert Krause x
Herr Ludger Melters x
Herr Andreas Meyer x
Frau Waltraut Pieles x
Herr Detlef Reichel x
Herr Thomas Richter x
Herr Bernd Rissmann x
Herr Uwe Schmidt x
Herr Hendrik Sommer x
Herr Sebastian Suhr x
Herr Manfred Suhr x
Herr Marko Tank x
Herr Jürgen Theil x

Abstimmung: 12/11/1 mehrheitlich angenommen

Herr Dittberner hat vor der Sitzung dem Vorsitzenden die Abgabe einer persönlichen Erklärung gemäß § 9 der Geschäftsordnung (GeschO) angezeigt. Er verliest nunmehr diese Erklärung, welche Anlage 10 zur Niederschrift ist.
Herr Hoppe stellt einen Geschäftsordnungsantrag mit Verweis auf Einhaltung der Redezeit und fordert eine Überprüfung, ob die abgegebene Erklärung eine persönliche Erklärung gemäß § 9 (1) GeschO ist.
Herr Melters verlässt die Sitzung.

TOP 10. 2. Änderung der Benutzungsordnung für das Dominikanerkloster Prenzlau DS-Nr.: 122/2014
Der Vorsitzende sagt folgende redaktionelle Änderung an: Anlage 1, Artikel 3, muss lauten: Die 2. Änderung der Benutzungsordnung für das Dominikanerkloster Prenzlau tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderung der Benutzungsordnung für das Dominikanerkloster Prenzlau gemäß Anlage 1. “
Abstimmung: 23/0/0 einstimmig angenommen

TOP 11. 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils DS-Nr.: 112/2014
Der Vorsitzende sagt folgende redaktionelle Änderung an: Anlage 1, Artikel 3, muss lauten: Die 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils gemäß Anlage 1. “
Abstimmung: 23/0/0 einstimmig angenommen

TOP 12. Satzung zur Aufhebung von Satzungen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen DS-Nr.: 7/2015
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung von Satzungen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen “
Abstimmung: 23/0/0 einstimmig angenommen

TOP 13. Aufhebung der Förderrichtlinie der Stadt Prenzlau über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der „Kleinteiligen Maßnahmen“ DS-Nr.: 11/2015
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau hebt hiermit den Beschluss über die Förderrichtlinie der Stadt Prenzlau über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der „Kleinteiligen Maßnahmen zur Verbesserung des Ortsbildes“ auf. “
Abstimmung: 23/0/0 einstimmig angenommen

TOP 14. Änderung Besetzung Hauptausschuss DS-Nr.: 13/2015
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung bestellt auf Vorschlag der Fraktion SPD/FDP Frau Bianca Karstädt als Mitglied des Hauptausschusses. Als weiterer Vertreter wird Herr Bernd Rissmann benannt. “
Abstimmung: 23/0/0 einstimmig angenommen

TOP 15. Benennung eines Mitgliedes für den Sportbeirat der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 1/2015
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau, Herrn Reiner Schmid als Mitglied für den Sportbeirat zu benennen. “
Abstimmung: 23/0/0 einstimmig angenommen

TOP 16. Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle "Ausländerbeauftragte(r) der Stadt Prenzlau" DS-Nr.: 23/2015
Der Bürgermeister bedankt sich für die Unterstützung bei den Mitgliedern des Hauptausschusses. Bei Zustimmung erfolgt eine Ausschreibung über die Medien.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle „Ausländerbeauftragte(r) der Stadt Prenzlau“ zu. Die Stelle dient insbesondere der Vertretung und Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund in der Stadt Prenzlau und ihren Ortsteilen. Die Stelle wird durch öffentliche Ausschreibung für einen Zeitraum von 2 Jahren besetzt und die geeignete Person von der Stadtverordnetenversammlung bestellt. Die Bestellung kann nach den ersten 2 Jahren auch ohne öffentliche Ausschreibung durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen, wenn der Amtsinhaber die Arbeit erfolgreich geleistet hat und weiterführen soll. Als angemessene Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Betrag von 200,00 €/ Monat festgelegt. Dem Ausländerbeauftragten ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen und/ oder zu aktuellen Ereignissen, die Auswirkungen auf oder im Zusammenhang mit Menschen mit Migrationshintergrund in der Stadt Prenzlau haben, gegenüber der Stadtverwaltung und ihren Ausschüssen und Beiräten mündlich oder schriftlich Stellung zu nehmen. Der Ausländerbeauftragte kann jederzeit angehört werden. “
Abstimmung: 22/1/0 mehrheitlich angenommen

TOP 17. 1. Änderung der Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung) DS-Nr.: 31/2015
Der Vorsitzende sagt folgende redaktionelle Änderung an: Artikel 2 muss in der dritten Zeile statt „Ortsbürgermeister“ richtig „Ortsvorsteher“ heißen.
Herr Dittberner erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Herr Brämer stellt fest, dass für die Stelle als Ausländerbeauftragter auch das nötige Entgelt im Haushalt eingestellt werden muss, unabhängig davon, dass die Entschädigungssatzung davon betroffen ist.
Der Erste Beigeordnete weist darauf hin, dass für das Haushaltsjahr 2016 diese Position separat ausgewiesen wird. Für 2015 ist es aber nicht anders darstellbar.
Herr Reichel stimmt Herrn Brämer zu und verweist auf die bereits geführten Diskussionen zur Entschädigungssatzung, die am 11.12.2014 beschlossen wurde.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Satzung der Stadt Prenzlau zur Änderung der Entschädigungssatzung vom 12.12.2014 (1. Entschädigungsänderungssatzung) gemäß Anlage. “
Abstimmung: 18/1/3 mehrheitlich angenommen

TOP 18. Vorziehen des Ausbaus der Straße des Friedens, 1. Bauabschnitt B 198 bis Brüderstraße, von 2016 in das Jahr 2015 Überplanmäßige Auszahlung Straße des Friedens DS-Nr.: 26/2015
Der Zweite Beigeordnete informiert über zwei Termine. Am 28.04.2015 ist eine Anliegerversammlung und am 20.05.2015 findet eine Quartiersversammlung statt.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 158.000,00 €, um den Ausbau des 1. Bauabschnittes der Straße des Friedens von 2016 in das Jahr 2015 vorzuziehen. “
Abstimmung: 23/0/0 einstimmig angenommen

TOP 19. 2. Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP)W II „Windfeld Dauer“ - Teilbereich I der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 8/2015
Beschluss: Version: 1
„ Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende 2. Durchführungsvertrag für das Windfeld Dauer zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II „Windfeld Dauer“- Teilbereich I der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und dem Vorhabenträger ENERTRAG AG, Gut Dauerthal, 17291 Schenkenberg-Dauerthal, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Jörg Müller, wird bestätigt. “
Abstimmung: 23/0/0 einstimmig angenommen

TOP 20. Teilung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt Prenzlau in Teilbereiche I und II Feststellung der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer/Teilbereich I, Stadt Prenzlau DS-Nr.: 9/2015
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt Prenzlau, wird in die Teilbereiche I und II, wie in Anlage 1 dargestellt, unterteilt. Die Verfahren werden getrennt weitergeführt.
2. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt Prenzlau/ Teilbereich I wurden mit dem in Anlage 2 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt.
3. Die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt Prenzlau/ Teilbereich I, bestehend aus der Planzeichnung, wird festgestellt (Anlage 3). Die Begründung sowie der Umweltbericht (Anlage 3) werden gebilligt. “
Abstimmung: 23/0/0 einstimmig angenommen

TOP 21. Teilung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II „Windfeld“ in Teilbereiche I und II Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II „Windfeld Dauer“ - Teilbereich I der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 10/2015
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II „Windfeld Dauer“ der Stadt Prenzlau wird in die Teilbereiche I und II, wie in Anlage 1 dargestellt, unterteilt. Die Verfahren werden getrennt weitergeführt.
2. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II „Windfeld Dauer“/Teilbereich I wurden mit dem in Anlage 2 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt.
3. Die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II „Windfeld Dauer“ – Teilbereich I wird zur Satzung erhoben. (Anlage 3). Die Begründung sowie der Umweltbericht werden gebilligt. “
Abstimmung: 23/0/0 einstimmig angenommen

TOP 22. Überplanmäßige Auszahlung Bund-/ Land-Programm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ (KLS) DS-Nr.: 6/2015
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im Rahmen des Förderprogramms KLS in Höhe von 125.000 €. Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen in selbiger Höhe (Fördermittel Bund/ Land) sichergestellt. “
Abstimmung: 23/0/0 einstimmig angenommen

TOP 23. Überplanmäßige Auszahlung WiGa-Gebäude DS-Nr.: 15/2015
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 84.000,00 € für die Maßnahme WiGa-Gebäude. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen im Rahmen der Investitionsmaßname Bahnhofstunnel Prenzlau. “
Abstimmung: 23/0/0 einstimmig angenommen

TOP 24. Kreisgebietsreform
Herr Meyer begründet in einem Statement den Antrag, welches Anlage 11 der Niederschrift ist.
Herr Theil begrüßt den Antrag, der auch unter historischen Aspekten zu betrachten ist. Er macht deutlich, dass diese Reform in einer strukturschwachen Region nicht bürgerfreundlich ist. Er plädiert dafür, dass rechtzeitig ein Signal an unsere Landespolitiker gesendet werden sollte. Der Kreisstadtstatus sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden.
Herr Dittberner nimmt in einem Statement Stellung zum o. g. Antrag, welches Anlage 12 der Niederschrift ist.
Herr Reichel erklärt, dass die demographische Entwicklung auch eine Änderung der Verwaltungsstruktur nach sich ziehen wird. Er unterstützt den Antrag der CDU-Fraktion und wünscht sich, dass mehr Bürgerbeteiligung zu diesem Thema zugelassen wird.
Herr Schmidt nimmt in einem Statement Stellung zum o. g. Antrag, welches Anlage 13 der Niederschrift ist.
Herr Brämer ist der Auffassung, dass der Antrag irrational ist und einige Fragen aufwirft. Es sollten aber keine Emotionen zugelassen werden.
Herr Meyer verweist auf eine Presseerklärung des Regierungssprechers Thomas Braune vom 17.02.2015, auf einen Fahrplan zur geplanten Verwaltungs- und Kreisgebietsreform, einen vorläufigen Zeitplan und inhaltliche Eckpunkte sowie auf den Koalitionsvertrag S. 36. Es sollten ehrliche Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Herr Dr. Krause vertritt die Meinung, dass für den Kreisstadtstatus gekämpft werden sollte.
Der Bürgermeister stellt fest, dass der Verlust des Kreisstadtstatus ein Wertverlust für die Region bedeuten würde. Er wird für „Prenzlau“ als Kreisstadt kämpfen und somit beiden Anträgen zustimmen.

TOP 24.1 Erhalt des Landkreises Uckermark und Kreisstatus der Kreisstadt Prenzlau DS-Nr.: 29/2015
Wortlaut: Version: 2
„1.) Die SVV bekennt sich zum Kreisstadtstatus der Stadt Prenzlau. Die Stadt Prenzlau unterstützt ausdrücklich die Zusammenarbeit mit anderen Städten und Gemeinden, sowie die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Uckermark. Eine Zwangsfusion der Landkreise Uckermark und Barnim ohne entsprechenden Bürgerbeteiligung lehnt die SVV ab.
2.) Die SVV beauftragt den Bürgermeister diesen Beschluss der: - Landesregierung - dem Landtag und - dem Kreistag unverzüglich mitzuteilen.
3.) Die SVV beauftragt den Bürgermeister, Nachteile für die Stadt Prenzlau und Ortsteile bei der geplanten Kreisgebietsreform in den entsprechenden Gremien zu benennen.“
Herr Meyer beantragt im Namen der CDU-Fraktion eine namentliche Abstimmung.

Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth
Herr Jörg Brämer x
Herr Detlef Brieske x
Herr Dieter Daum x
Herr Jörg Dittberner x
Herr Sven Gläsemann x
Herr Mike Hildebrandt x
Herr Olaf Himmel x
Herr Jürgen Hoppe x
Frau Bianca Karstädt x
Herr Marko Kath x
Frau Astrid Kaufmann x
Herr Robert Krause x
Herr Andreas Meyer x
Frau Waltraut Pieles x
Herr Detlef Reichel x
Herr Thomas Richter x
Herr Bernd Rissmann x
Herr Uwe Schmidt x
Herr Hendrik Sommer x
Herr Sebastian Suhr x
Herr Manfred Suhr x
Herr Marko Tank x
Herr Jürgen Theil x

Abstimmung: 12/11/0 mehrheitlich angenommen

TOP 24.2 Umgang mit der geplanten Verwaltungsstrukturreform im Interesse der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 32/2015
Herr Hoppe weist darauf hin, dass der Kreisgebietsreform erst eine Reform der Verwaltungsstruktur bevorsteht. Eine Petition aller Fraktionen an den Landtag wäre gewinnbringender als Einzelanträge.
Herr Reichel stimmt den Ausführungen von Herrn Hoppe zu.
Der Bürgermeister stellt fest, dass beide Anträge als Auftrag zur Abarbeitung zu verstehen sind.
Wortlaut: „Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt, sich der Debatte um die geplante Verwaltungsstrukturreform im Interesse der Stadt Prenzlau und seiner Bürger wie folgt zu stellen:
1. Im Zuge der Veröffentlichung des Leitbildes zur Verwaltungsstrukturreform findet in den Fraktionen und den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit eine intensive Auseinandersetzung mit den Leitlinien statt. Insbesondere wird die Auswirkung auf die Stadt Prenzlau zu beachten sein.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, Informationsmöglichkeiten für die Stadtverordneten zu organisieren. Erfahrungsaustausche mit ehemaligen Vertretern von Städten, die ihren Kreisstadtstatus verloren haben, sind zu bevorzugen.
3. Im Zuge der gewonnenen Erfahrungen und der Diskussionen in den Gremien, erarbeitet sich die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau eine fundierte Stellungnahme an den Landtag Brandenburg. “
Abstimmung: 16/5/2 mehrheitlich angenommen

TOP 25. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 25.1 Abschluss des Wettbewerbsverfahrens für die energetische Sanierung des Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasiums (Bezug DS 23/2014) DS-Nr.: 12/2015
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 25.2 Mietpreisdämpfungsverordnung DS-Nr.: 4/2015
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 25.3 Organisationsstruktur Amt für Bildung, Kultur und Soziales, Dominikanerkloster und Freilichtbühne/ Seepark DS-Nr.: 20/2015
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 25.4 Neubildung eines Sachgebietes Stadt- und Ortsteilentwicklung DS-Nr.: 19/2015
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 25.5 Haushaltssperre im Haushaltsjahr 2015 DS-Nr.: 14/2015
Herr Reichel fragt, warum für Fraktionsgelder eine Haushaltssperre erlassen wird.
Der Erste Beigeordnete antwortet, dass bei einer ordnungsgemäßen Abrechnung der Fraktionen für das Jahr 2014 die Haushaltssperre aufgehoben wird, sofern dies erforderlich ist.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 25.6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen III. und IV. Quartal-Teil 1 2014 DS-Nr.: 17/2015
Herr Dittberner und Herr Reichel hinterfragen die Pos. 56 und 81, die der Zweite Beigeordnete erläutert.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 25.7 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2014) DS-Nr.: 3/2015
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 25.8 Vandalismusschäden 2014 DS-Nr.: 16/2015
Auf Nachfrage von Herrn Hoppe, ob jemand für diese Schäden haftbar gemacht wurde, antwortet der Bürgermeister, dass niemand ermittelt werden konnte und der Kommunale Schadensausgleich die Regulierung übernommen hat.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 25.9 Bericht Prenzlauer Städtepartnerschaftsverein e.V. 2014 DS-Nr.: 27/2015
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Weitere Mitteilung:
Der Erste Beigeordnete informiert darüber, dass am 19.05.2015, um 17.00 Uhr, eine Beratung mit den finanzpolitischen Sprechern zur Haushaltskonsolidierung stattfindet. Dazu wird noch eine Einladung erfolgen.

TOP 26. Fragestunde der Stadtverordneten

TOP 26.1 Personalverwaltung DS-Nr.: 22/2015
Der Bürgermeister erklärt, dass eine schriftliche Antwort nicht vorliegt. Mit Verweis auf ein Mandatsmissbrauch fragt er Herrn Hildebrandt, wozu diese Antwort benötigt wird.
Diese Frage bleibt unbeantwortet
Er informiert, dass im Jahr 2012 für 6 Mitarbeiter 385.406,40 € Personalkosten inkl. Sachkosten entstanden sind.

TOP 26.2 Rücklage für Rückforderungen Kitaessen DS-Nr.: 28/2015
Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde. Dies wird vom Fragesteller bestätigt.
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS-Nr.: 28/2015 zur Kenntnis.

TOP 27. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20.43 Uhr.

Die Anlagen 1 bis 5 können nur in der PDF-Datei dargestellt werden.

Downloads

Niederschrift SVV vom 05.03.2015 (öffentlich) (81.5 KB)

Nachtrag zur Niederschrift der SVV vom 05.03.2015 (öffentlich) (4.9 KB)

Anlage 6 zur Niederschrift SVV vom 05.03.2015 (öffentlich) (87.5 KB)

Anlage 7 zur Niederschrift SVV vom 05.03.2015 (öffentlich) (49.7 KB)

Anlage 8 zur Niederschrift SVV vom 05.03.2015 (öffentlich) (41.0 KB)

Anlage 9 zur Niederschrift SVV vom 05.03.2015 (öffentlich) (95.7 KB)

Anlage 11 zur Niederschrift SVV vom 05.03.2015 (öffentlich) (67.8 KB)

Anlage 12 zur Niederschrift SVV vom 05.03.2015 (öffentlich) (54.6 KB)

Anlage 13 zur Niederschrift SVV vom 05.03.2015 (öffentlich) (67.1 KB)

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