direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales vom 15.04.2015

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Bildung, Kultur u. Soziales der Stadt Prenzlau
am Mittwoch, dem 15.04.2015, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.56 Uhr

Entschuldigt:
Herr Dittberner
Herr Fuhrmann
Herr Mindt

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2015
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Zwischenmahlzeiten in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 41/2015)
7. 1. Änderung der Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen „Dominikanerkloster Prenzlau.Kulturzentrum und Museum“ und „Freilichtbühne Prenzlau“ (DS-Nr.: 123/2014)
8. Information zur Arbeit mit verhaltensauffälligen Kindern in Kitas in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
9. Mitteilungen des Bürgermeisters 10. Anfragen der Ausschussmitglieder
10.1 Errichtung und Betreiben eines Bestell- und Abrechnungssystems für die Mittagessenversorgung durch die Stadt Prenzlau für den Kita- und Hortbereich (DS-Nr.: 42/2015)
11. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2015
Herr Bormann äußert, dass sein Redebeitrag zu TOP 11 und die Bitte um Verschiebung in die nächste Beratungsfolge keine Berücksichtigung fand.
Der Vorsitzende äußert, dass der Einwand in diese Niederschrift mit aufgenommen werden kann. Dieser Verfahrensweise wird zugestimmt.
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine weiteren Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Erste Beigeordnete bittet darum, den Tagesordnungspunkt 8 vorzuziehen wegen der anwesenden Gäste.
Der Vorsitzende schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 8 im Anschluss an die Bestätigung der Tagesordnung abzuhandeln, die Reihenfolge jedoch protokollarisch so zu belassen.
Dieser Verfahrensweise wird zugestimmt.
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Zwischenmahlzeiten in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 41/2015
Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und hält fest, dass aus seiner Sicht eine Vollversorgung die einfachste Variante wäre. Jegliche Form der Versorgung hat Vorund Nachteile.
Frau Karstädt äußert, dass die SPD/FDP-Fraktion die Variante 1 favorisieren würde, jedoch Probleme mit der Abrechnung hat. Sie würde sich eine genauere Abrechnung wünschen.
Herr Reichel schließt sich der Meinung von Frau Karstädt an.
Der Bürgermeister erwidert, dass der Aufwand für eine Abrechnung nach Mahlzeiten enorm wäre. Man muss festhalten welches Kind, wann welche Zwischenmahlzeiten eingenommen hat und dieses dann berechnen und in einem jeweils neuen Kitagebührenbescheid darstellen.
Herr Dr. Blohm fügt im Auftrag des Bürgermeisters dazu, dass dies auch nicht nach vorheriger Anmeldung geschehen kann, da die Kinder nicht jeden Tag zur selben Zeit die Einrichtung betreten und wieder verlassen.
Herr Rissmann äußert, dass die SPD-Fraktion die Wertung der Zuschlagskriterien ändern würde. Preis: von 75% auf 50%, Qualität: von 20% auf 40% und Regionalität: von 5% auf 10%
Herr Hildebrandt äußert, dass die Varianten 2 und 3 dem Kita-Gesetz widersprechen.
Der Bürgermeister entgegnet, dass die Variante 2 dem Gesetz nicht widerspricht. Diese beinhaltet eine Versorgung nur auf Wunsch. Die Variante 3 ist gerichtlich noch nicht entschieden.
Aus Sicht von Herrn Bormann ist die Vollversorgung für alle die einzig richtig Variante. Er empfiehlt jedoch ein Abrechnungs- und Bestellverfahren wie beim Mittagsessen einzuführen.
Herr Theil ist der Meinung, dass dafür der Verwaltungsaufwand viel zu groß sei. Er würde eine halbjährliche Abrechnung anhand von Krankentagen vornehmen.
Der Bürgermeister gibt zu bedenken, dass der höhere Verwaltungsaufwand eingerechnet und umgelegt wird. Aus diesem Grund soll pauschalisiert werden und es werden nur z. B. 11 Monate angerechnet. So hält sich der Aufwand insgesamt in gewissen Grenzen. Zu den Verschiebungen der Kriterien hält er fest, dass bei höherer Qualität natürlich auch der Preis steigen wird.
Es entsteht eine Diskussion, ob die zusätzlichen Obstpausen dann noch notwendig sind, da die Kinder dann zum Beispiel „nur noch am Essen“ sind.
Im Ergebnis wird sich dafür ausgesprochen, die Obstpausen zu belassen wie sie sind und diese flexibel zu gestalten und zu den Zwischenmahlzeiten dazu zu geben.
Der Vorsitzende hält fest, dass sich der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales mit Mehrheit für die Variante 1 ausspricht mit gewissen Änderungen in den Zuschlagskriterien.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Zwischenmahlzeiten werden in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau auf der Grundlage der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE), um ein vollwertiges Frühstück und Vesper zum 01.01.2016 erweitert. Dieses Angebot gilt für alle Kinder in den Einrichtungen, wobei die Kosten auf alle Personensorgeberechtigten im Rahmen der Kitagebühren (gemäß Kita BKNV) umgelegt werden. Die Jahres- Kostenumlage bezieht sich auf einen Lieferzeitraum von 11 Monaten.
oder
2. Die Zwischenmahlzeiten werden in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau auf der Grundlage der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE), nur auf speziellen Wunsch der Personensorgeberechtigten um ein vollwertiges Frühstück und/oder Vesper erweitert. Diese Kosten werden jedoch nur auf die Personensorgeberechtigten umgelegt, die diese Versorgungsvarianten ausdrücklich wünschen. Die Zwischenmahlzeiten werden von den Personensorgeberechtigten für einen Zeitraum von jeweils 1 Jahr gewählt und für 11 Monate berechnet.
oder
3. Eine Erweiterung der Zwischenmahlzeiten in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau auf der Grundlage der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) wird nicht für notwendig erachtet. Die gegenwärtige Versorgung mit Obst, Gemüse und Getränken betrachtet die Stadtverordnetenversammlung als ausreichend und dem Wunsch der Mehrheit der Personensorgeberechtigten entsprechend.
4. In dem Fall, dass sich die Stadtverordnetenversammlung für Punkt 1 entscheidet, wird dem als Anlage 1 beigefügten Leistungsverzeichnis sowie den Bewertungskriterien für eine europaweite Ausschreibung zugestimmt. “

TOP 7. 1. Änderung der Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen „Dominikanerkloster Prenzlau.Kulturzentrum und Museum“ und „Freilichtbühne Prenzlau“ DS-Nr.: 123/2014
Frau Karstädt fragt, ob die Staffelung bei den Kindern geändert werden könnte in bis 12 Jahre und von 13 - 18 Jahren. Des Weiteren fragt sie, wie die Jahreskarten in Anspruch genommen werden.
Herr Dr. Diller antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass Jahreskarten hauptsächlich für die Bibliothek verkauft werden, fürs Museum so gut wie nie.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderung der Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen „Dominikanerkloster Prenzlau.Kulturzentrum und Museum“ und „Freilichtbühne Prenzlau“ gemäß Anlage 1. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Information zur Arbeit mit verhaltensauffälligen Kindern in Kitas in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Frau Meyer, Leiterin der Kita Kinderland schildert Probleme, die in der tägliche Arbeit durch verhaltensauffällige Kinder entstehen. Sie berichtet von Entwicklungsverzögerungen, die unter anderem zu Gewalt an sich selbst, an anderen Kindern und sogar an Erzieherinnen führt. Diese Kinder benötigen eine erhöhte Aufmerksamkeit und Betreuungszeit, was dazu führt, dass die jeweilige Erzieherin sich nicht um andere Kinder kümmern kann und so die ganze Gruppe leidet. Auch die Kooperation mit einigen Eltern gestaltet sich als sehr schwierig, da diese nicht einsichtig sind und teilweise auch kein Interesse an den Problemstellungen zeigen. Insgesamt verschärft sich die Situation über die letzten Jahre hinweg immer weiter, da die Anzahl dieser Kinder zunimmt.
Frau Rosenberger und Frau Behlow bestätigen die Aussagen von Frau Meyer.
Der Bürgermeister erläutert, dass diese Kinder durch einen Einzelfallhelfer, die in der Regel vom Jugendamt des Landkreises zu finanzieren wären, unterstützt werden müssten. Es gibt z. Zt. 4 Einzelfallhelfer für alle Einrichtungen der Stadt Prenzlau, deren Kosten die Stadt zu 100 % selbst tragen muss. Dieses Kontingent reicht nicht im Ansatz, denn allein in der Kita Kinderland sind es durch alle Altersgruppen insgesamt 33 Kinder. Es könnten über die Eltern in Verbindung mit dem Jugendamt Lösungen gesucht werden, dies erfordert jedoch die Kooperation der Eltern und die ist teilweise problematisch aus den von Frau Meyer ausgeführten Gründen.
Herr Theil äußert, dass dies erschreckend und erschütternd zugleich ist. Er gibt jedoch auch zu Bedenken, dass die pädagogische Ausbildung an diesen „Extremfällen“ vorbeigeht. Er fragt, ob dies ein generelles oder ein „Prenzlauer“ Problem ist. Der Landkreis Uckermark muss in die Pflicht genommen werden.
Der Vorsitzende äußert, dass die Einzelfallfrühförderung sehr viel Geld kostet und ein schwieriges Thema ist.
Der Erste Beigeordnete informiert, dass bisher 2 Gespräche beim Landkreis geführt wurden. Die jeweiligen Eltern müssen als erstes aber auch einsehen, dass es Probleme gibt und Hilfe beantragen, ansonsten kann das Jugendamt nicht tätig werden.
Der Bürgermeister erwägt einen zeitweiligen Ausschluss der Kinder nach Fristsetzung an die Eltern, denn langfristig schaden diese Kinder nicht nur sich selbst, sondern auch den anderen Kindern. Dieser zeitweilige Ausschluss soll nicht die Kinder bestrafen, sondern dazu dienen, die Eltern dazu zu bewegen aktiv zu werden. Er ist sich bewusst, dass es eine sehr drastische Maßnahme ist, die auch nur als zeitweilige Ausnahme anzuwenden wäre, jedoch verschärft sich die Situation so, dass zu solchen Mitteln gegriffen werden muss.
Herr Reichel erwidert, dass Kinder ein „Spiegel der Gesellschaft“ sind und nicht schuld sind. Kein Kind wird „böse“ geboren. Beim Aufwachsen gibt es immer Konflikte. Er hält einen Ausschluss der Kinder für den falschen Weg.
Herr Dr. Blohm führt aus, dass die Stadt Prenzlau, nicht wie ein freier Träger, die Kinder aussuchen kann. Dadurch erhöht sich die Anzahl der verhaltensauffälligen Kinder.
Es entsteht eine Diskussion, in welcher Art und Weise man mit diesen Kindern und auch den Eltern umgehen sollte, an der sich Frau Karstädt, Herr Tank, Herr Theil, der Bürgermeister und Herr Reichel beteiligen.
Als Fazit hält der Vorsitzende fest, dass dies ein sehr sensibles Thema ist, welches nur in Zusammenarbeit von allen Akteuren gemeistert werden kann.
Der Bürgermeister verweist darauf, dass er den Ausschuss über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden hält.

TOP 9. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister informiert über den Großbrand der Boryszew Oberflächentechnik Deutschland GmbH. Eine Halle im hinteren Bereich des Firmengeländes wurde vom Feuer verschont. In den nächsten Tagen soll eine kleine Produktion wieder anlaufen. Er drückt seinen Dank an die zahlreichen Helfer während des Feuers und auch danach aus und freut sich über die große Solidarität in der Stadt Prenzlau. Es wurde ebenfalls ein Spendenkonto eingerichtet. Er hofft, dass das Werk wieder in Prenzlau aufgebaut wird.
Der Bürgermeister teilt mit, dass es auf die Ausschreibung zum Ausländerbeauftragten der Stadt Prenzlau eine Bewerbung gegeben hat. Hierbei handelt es sich um Herrn Qaderi. Er ist der Meinung, dass dieser geeignet scheint. Er wird sich im Hauptausschuss und der SVV vorstellen.
Des Weiteren informiert er, dass er dem Landrat vorschlagen wird, einen Wilkommenstag im Asylbewerberheim auszurichten, um den Leuten zu zeigen, wie die Asylbewerber dort leben.
Herr Theil fragt nach der ungenutzten Kaserne daneben. Diese könnte das Asylbewerberheim erweitern.
Der Bürgermeister antwortet, dass dies Privateigentum ist, jedoch noch keine konkrete Nutzungsabsicht bekannt ist.
Der Bürgermeister informiert über verschiedene stattfindende Veranstaltungen.

TOP 10. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Reichel fragt, ob es Bemühungen gibt, in den Einrichtungen selber zu kochen.
Der Bürgermeister verneint dies und verweist auf die Kosten-Nutzenrechnung und die Anforderungen an die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.
Herr Theil fragt 1. zur Marienkirche, 2. zum Gymnasium und 3. zur Heilig-Geist- Kapelle nach dem aktuellen Stand.
Der Bürgermeister antwortet:
zu 1.: Die Ausschreibung läuft und damit ist das ganze Verfahren in Arbeit.
zu 2.: Gegenwärtig wird die Finanzierung geprüft und ein Fördermix erarbeitet.
zu 3.: Das Projekt wird aller Voraussicht nach nicht umgesetzt, da der Eigenanteil zum Betreiben der Brauerei vom externen Betreiber nicht aufgebracht werden kann.
Herr Theil fragt, was aus dem Parkplatz an der Marienkirche wird.
Der Bürgermeister antwortet, dass Herr Sommer vom Landkreis Uckermark sich gegen diesen Parkplatz ausgesprochen hat.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es einen Busparkplatz geben soll im Rahmen des Ausbaus der Kreuzung Marktberg/ Straße des Friedens.

TOP 10.1 Errichtung und Betreiben eines Bestell- und Abrechnungssystems für die Mittagessenversorgung durch die Stadt Prenzlau für den Kitaund Hortbereich DS-Nr.: 42/2015
Herr Bormann fragt, wie die Sodexo SCS GmbH im Abrechnungsverfahren überprüft werden kann.
Der Bürgermeister antwortet, dass der Vertrag bindend ist. Auch muss dem Vertragspartner Vertrauen entgegengebracht werden. Anhand von Plausibilitätsprüfungen werden natürlich Stichproben durchgeführt.
Der Bürgermeister weist Herrn Bormann darauf hin, dass er zu dem Thema Mittagessenversorgung befangen ist, da er selbst einen Antrag auf Kostenrückerstattung eingereicht hat.
Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS-Nr.: 42/2015 zur Kenntnis.
Wortlaut:
„Ich frage den Bürgermeister:
1. Wie hoch wären die Kosten für die Anschaffung der Soft- und Hardware eines Bestell- und Abrechnungssystems für die Mittagessenversorgung?
2. Wie hoch wären die jährlichen Kosten für Personal und sonstige Kosten?
3. Wie hoch wären die sich daraus ergebenden Gesamtkosten pro Jahr ausgehend von einer Nutzung über die Abschreibungsdauer?
4. Wie hoch wäre das Essengeld pro Mahlzeit bei einer Neuausschreibung der Mittagessenversorgung, ohne dass die Bestellung und Abrechnung über den Caterer durchgeführt wird?
5. Wie hoch sind die derzeitigen bzw. veranschlagten Kosten für die Abrechnung und das Mahnwesen nach dem derzeitigen Modell der Essengeldsatzung?
6. Wie viele Kinder nehmen derzeit an der Mittagessenversorgung teil? “

TOP 11. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.56 Uhr.

Downloads

Niederschrift BKS-A vom 15.04.2015 (öffentlich) (59.0 KB)

zurück Seitenanfang Seite drucken