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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung vom 16.04.2015

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 16.04.2015, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.51 Uhr

Entschuldigt:
Herr Schmitz
Frau Kaufmann
Frau Hahlweg
Herr Strehlow

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.02.2015
4. Einwohnerfragestunde
5. Tagesordnung
5.1 Antrag auf Änderung der Tagesordnung - Aufnahme der DS: 24/2015 (DS-Nr.: 50/2015)
5.2 Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
6.1 Bericht über die Prüfung der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau
7. 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband "Uckerseen" erhobenen Verbandsbeiträge (DS-Nr.: 45/2015)
8. 1. Änderung der Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen "Dominikanerkloster Prenzlau.Kulturzentrum und Museum" und "Freilichtbühne Prenzlau" (DS-Nr.: 123/2014)
9. Zwischenmahlzeiten in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 41/2015)
10. Stand der Baumaßnahmen mit finanzieller Darstellung
11. Mitteilungen des Bürgermeisters
11.1 Ausschreibungsergebnisse Dienstleistungsverträge (DS-Nr.: 24/2015)
12. Anfragen der Ausschussmitglieder
13. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 8 Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.02.2015
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Tagesordnung

TOP 5.1 Antrag auf Änderung der Tagesordnung - Aufnahme der DS: 24/2015 Antrag Bürgermeister DS-Nr.: 50/2015
Wortlaut:
„Ich beantrage, die Beschlussvorlage DS-Nr.: 24/2015 - Ausschreibungsergebnisse Dienstleistungsverträge - in die Tagesordnung aufzunehmen. “
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen
Der Vorsitzende empfiehlt, den Antrag als Tagesordnungspunkt 11.1 zu behandeln.
TOP 5.2 Bestätigung der Tagesordnung
Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
TOP 6.1 Bericht über die Prüfung der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau
Gemäß § 4 der Feuerwehrentschädigungssatzung ist durch die Rechnungsprüfung eine regelmäßige Überprüfung der gezahlten Entschädigungen vorzunehmen. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls der Kostenersatz für Einsätze bzw. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau stichprobenweise geprüft.
Der Rechnungsprüfer verweist insbesondere darauf, dass es sich grundsätzlich um Kostenersatz, nicht um eine Benutzungsgebühr nach Kommunalabgabenrecht handelt.
Der Bürgermeister informiert über Probleme der personellen Besetzung, insbesondere der Schwierigkeit, fachlich und gesundheitlich geeignete Einsatzkräfte zu finden (Maschinisten, Atemschutzträger). Hier sollten Anreize geschaffen werden.
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass sehr genau geprüft wird, was als Kostenersatz auch bei grundsätzlich kostenfreien Brandeinsätzen gefordert werden darf.
Herr Brämer verweist darauf, dass die Feuerwehr nicht „Mädchen für alles“ sein sollte, so auch der Baulastträger für die Beseitigung von Ölspuren zuständig ist und fragt nach der Umsetzung einer moderneren Softwarelösung.
Der Zweite Beigeordnete erläutert, dass es bei Alarmierungen kaum möglich ist, eine Zuständigkeitsprüfung vorzunehmen und darüber, dass eine modernere und personalentlastendere Softwarelösung in Vorbereitung ist.
Antwort über das Protokoll betreff Ölspuren:
Kann der Verursacher nicht festgestellt werden, gilt innerhalb geschlossener Ortschaften, dass die Gemeinde zuständig ist (§§ 17 (1) und 49 a Brandenburgisches Straßengesetz BbgStrG). Für Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen außerhalb geschlossener Ortslagen ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig. Dies betrifft die Beseitigung, die Freigabe und auch die Kosten. Siehe auch „Kleine Anfrage 1225: Beseitigung von Ölspuren“ von Thomas Domres an den Landtag Brandenburg Drucksache 5/3155)

TOP 7. 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband "Uckerseen" erhobenen Verbandsbeiträge DS-Nr.: 45/2015
Der Erste Beigeordnete erläutert die Drucksache und weist darauf hin, dass es sich um eine durchlaufende Position im Haushalt handelt.
Herr Brämer fragt, um welche kostendeckenden Einnahmen es sich laut Begründung handelt und was damit gemacht wird.
Der Bürgermeister sichert zu, dass für die nächste Beratungsfolge die Aufgaben des Wasser- und Bodenverbandes aufgelistet und den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis gegeben werden.
Frau Oyczysk informiert im Auftrag des Bürgermeisters, dass einmal jährlich Grabenschauen durchgeführt werden. Dabei wird festgelegt, welche Arbeiten zu erledigen sind.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ erhobenen Verbandsbeiträge“ gemäß Anlage. “
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. 1. Änderung der Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen "Dominikanerkloster Prenzlau.Kulturzentrum und Museum" und "Freilichtbühne Prenzlau" DS-Nr.: 123/2014
Herr Dr. Blohm erläutert im Auftrag des Bürgermeisters die Drucksache.
Auf Nachfrage von Herrn Himmel, wie die Jahreskarten im Museum und im Archiv genutzt werden, antwortet Herr Dr. Blohm, dass die Inanspruchnahme dieser Jahreskarten sehr gering ist. Eine Überarbeitung der Entgelte ist vorgesehen. Auch die Leistungen entsprechend der „Satzung über die Einführung eines Sozialpasses“ werden nur in geringem Maße in Anspruch genommen.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderung der Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen „Dominikanerkloster Prenzlau.Kulturzentrum und Museum“ und „Freilichtbühne Prenzlau“ gemäß Anlage 1. “
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Zwischenmahlzeiten in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 41/2015
Der Bürgermeister berichtet über die Diskussion im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales.
Die Mitglieder dieses Ausschusses befürworten eindeutig die Variante 1, obwohl aus der Befragung hervorgeht, dass die überwiegende Zahl der Personensorgeberechtigten keine Versorgung mit Frühstück und Vesper wünscht.
Herr Krüger, Herr Brämer, Frau Pieles und Herr Richter geben der Variante 1 (Frühstück und Vesper) den Vorzug.
Herr Brämer ist der Meinung, dass das Votum des Bürgermeisters in die Entscheidung einfließen sollte. Die jetzt gegebene Begründung des Bürgermeisters lässt darauf schließen, dass die Versorgung mit Frühstück und Vesper erweitert wird.
Der Bürgermeister weist auf das Ergebnis der Elternbefragung hin und dass die Stadtverordnetenversammlung über diese Drucksache zu entscheiden hat.
Herr Melters vertritt die Auffassung, dass die Eltern nicht aus der Verantwortung genommen werden sollten und schlägt vor, dass die bisherige Regelung beibehalten werden sollte.
Herr Himmel schlägt vor, dass die Kinder, die eine kürzere Betreuungszeit in Anspruch nehmen und somit nur an einer Zwischenmahlzeit teilnehmen, separat abzurechnen sind.
Herr Dr. Blohm weist darauf hin, dass die Kinder nicht immer pünktlich zu einer bestimmten Zeit gebracht werden, sodass es vorkommen kann, dass Kinder zum Frühstück nicht anwesend sind, zur Vespermahlzeit aber da sind. In der anderen Woche ist es dann umgekehrt.
Der Erste Beigeordnete verweist auf die Satzung Kita-Kostenbeiträge, speziell auf die tägliche Betreuungszeit. Für die Erzieher/innen ist die von Herrn Himmel vorgeschlagenen Variante nicht händelbar.
Frau Karstädt hat bei diesem brisanten Thema kein Verständnis dafür, dass wenig oder keine Eltern an diesen Versammlungen teilnehmen. Sie vermisst die Anwesenheit der Eltern-Initiative.
Herr Melters ist der Meinung, dass diese Drucksache nochmals in allen Fraktionen beraten werden sollte.
Der Bürgermeister schlägt als Ergebnis der beiden Ausschüsse zu dieser Beratungsvorlage vor, dass für die Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage erarbeitet wird, in der die Varianten 1 und 3 zur Abstimmung kommen. Die Entscheidung hierzu trifft der Hauptausschuss.
In diesem Zusammenhang weist der Vorsitzende darauf hin, dass der Beschlussentwurf der Anlage nummerisch anzupassen ist.
Auf Nachfrage von Herrn Brämer, bis wann die Wichtung der Zuschlagskriterien vorgelegt werden muss, antwortet der Bürgermeister, dass diese bis zum Hauptausschuss am 27.04.2015 einzureichen sind.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Zwischenmahlzeiten werden in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau auf der Grundlage der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE), um ein vollwertiges Frühstück und Vesper zum 01.01.2016 erweitert. Dieses Angebot gilt für alle Kinder in den Einrichtungen, wobei die Kosten auf alle Personensorgeberechtigten im Rahmen der Kitagebühren (gemäß Kita BKNV) umgelegt werden. Die Jahres- Kostenumlage bezieht sich auf einen Lieferzeitraum von 11 Monaten.
oder
2. Die Zwischenmahlzeiten werden in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau auf der Grundlage der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE), nur auf speziellen Wunsch der Personensorgeberechtigten um ein vollwertiges Frühstück und/oder Vesper erweitert. Diese Kosten werden jedoch nur auf die Personensorgeberechtigten umgelegt, die diese Versorgungsvarianten ausdrücklich wünschen. Die Zwischenmahlzeiten werden von den Personensorgeberechtigten für einen Zeitraum von jeweils 1 Jahr gewählt und für 11 Monate berechnet.
oder
3. Eine Erweiterung der Zwischenmahlzeiten in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau auf der Grundlage der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) wird nicht für notwendig erachtet. Die gegenwärtige Versorgung mit Obst, Gemüse und Getränken betrachtet die Stadtverordnetenversammlung als ausreichend und dem Wunsch der Mehrheit der Personensorgeberechtigten entsprechend.
4. In dem Fall, dass sich die Stadtverordnetenversammlung für Punkt 1 entscheidet, wird dem als Anlage 1 beigefügten Leistungsverzeichnis sowie den Bewertungskriterien für eine europaweite Ausschreibung zugestimmt. “

TOP 10. Stand der Baumaßnahmen mit finanzieller Darstellung Frau Oyczysk erläutert im Auftrag des Bürgermeisters die als Tischvorlage ausgereichte Übersicht. Herr Melters hinterfragt die Pos. Brandschutzmaßnahmen Scherpf-Gymnasium 2015 ff sowie Erwerb AV öffentliche Spielplätze, die der Zweite Beigeordnete und Frau Oyczysk beantworten.

TOP 11. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 11.1 Ausschreibungsergebnisse Dienstleistungsverträge DS-Nr.: 24/2015
Der Erste Beigeordnete bezieht sich auf die außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau am 06.10.2014, in der die Werte vor bzw. nach Ausschreibung dargestellt wurden. Diese Übersicht ist Anlage 1 der Niederschrift.
Herr Melters hinterfragt die Firma S & K Industrie- und Gebäudeservice Olpe.
Der Zweite Beigeordnete erläutert, dass es sich hierbei um ein junges Unternehmen handelt, das bereits über einschlägige Erfahrungen verfügt. Ein großer Teil der Mitarbeiter der Firma Reserv GmbH wurde übernommen.
Frau Pieles fragt, zu welchen Bedingungen die Mitarbeiter übernommen wurden.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass die Einhaltung des Mindestlohnes ein Kriterium war.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister berichtet, dass die Laga-GmbH mit Ablauf des 16.04.2015 aufgelöst ist. Die Räumlichkeiten wurden übergeben. Die finanzielle Abwicklung wird in der kommenden Sitzungsfolge dargestellt.
Der Erste Beigeordnete teilt mit, dass 1,3 Mio. € nach Abwicklung der LAGA gGmbH überwiesen wurden. Diese Mittel sind zweckgebunden.
Der Bürgermeister informiert über mehrere Veranstaltungen im April/Mai 2015.
Der Erste Beigeordnete weist darauf hin, dass eine Drucksache „Außerplanmäßige Aufwendung - Zuschuss Mittagessen“ für den Hauptausschuss und die Stadtverordnetenversammlung erarbeitet wird.

TOP 12. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Brämer fragt, wie die Verwaltung zu einem Bürgerhaushalt steht. Zu diesem Thema sollte die Stadt Eberswalde aufgesucht werden.
Der Erste Beigeordnete antwortet, dass dazu ein Budget zur Verfügung gestellt werden muss. Im Zusammenhang mit den Gesprächen zur Haushaltskonsolidierung sollte die Thematik angesprochen werden.
Herr Brämer regt an, schon in der nächsten Ausschussfolge über den Bürgerhaushalt zu diskutieren.
Der Bürgermeister ist der Meinung, dass eine Zeitschiene noch nicht vorgegeben werden sollte und die Konsolidierungsrunde dazu der richtige Gesprächsrahmen für das weitere Verfahren ist.

TOP 13. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.51 Uhr.

Downloads

Niederschrift FR-A vom 16.04.2015 (öffentlich) (40.4 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift FR-A vom 16.04.2015 (öffentlich) (63.4 KB)

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