Abschließende Beratung im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales am 10.06.2015 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Wortlaut:
Ist es möglich, dass eine Unterstützung aus dem 610 Stellenprogramm hier wirken könnte?
Würden Sie entsprechend einen Antrag an den Kreis stellen, um so die Schulsozialarbeit an der Schule zeitlich, zu sichern?
Wenn der Antrag an den Kreis zu keinem Erfolg führen würde, könnten Sie sich vorstellen in der Angelegenheit helfend zu wirken?
Der Kreis erhält 2015 aus den 610 Stellenprogramm 4 Stellen zusätzlich. Über eine Verwendung der 4 Stellen ist mir bisher nichts bekannt.
Antwort:
Bisher wurde meiner Kenntnis nach die Stelle Schulsozialarbeit an der Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“-“Max-Lindow“ über das 610 Stellenprogramm durch den Landkreis Uckermark gefördert. Schulträger dieser Schule ist ebenfalls der Landkreis Uckermark. Sollte es bei der Finanzierung der Stelle Schwierigkeiten geben, ist für mich der Schulträger in der Pflicht, die Finanzierung zu sichern, sofern er ein Interesse an der Festsetzung der Arbeit der Schulsozialarbeiterin hat, wovon ich ausgehe.
Die Stadt Prenzlau finanziert gegenwärtig drei Stellen der Schulsozialarbeit an den Schulen in ihrer Trägerschaft zu 100 % und beteiligt sich an der Finanzierung der vierten Stelle mit 12.000,00 € jährlich. Damit hat die Stadt Prenzlau ihre finanziellen Möglichkeiten angesichts der Haushaltslage ausgeschöpft, sodass ich keinen Raum für die finanzielle Unterstützung einer weiteren freiwilligen Leistung bei einem anderen Schulträger sehe. Schulsozialarbeit ist Aufgabe der Jugendhilfe und somit des Landkreises Uckermark.
Die vier zusätzlichen Stellen, die der Landkreis für die Schulsozialarbeit 2015 erhält, kommen wahrscheinlich aus dem 100 Stellenprogramm der Landesregierung für die Schulsozialarbeit. Nach meinen Informationen sind diese Stellen für Oberschulen vorgesehen und erhalten einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € für noch nicht eingerichtete Stellen. Das bedeutet auch hier, dass der Träger ca. 20.000,00 € Eigenmittel aufbringen muss, um eine angemessene Entlohnung für den Stelleninhaber zu sichern.
Stadtverordneter Hoppe