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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Prenzlau am Donnerstag, dem 07.05.2015,
Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Schulteil II, Seeweg 6 (Aula)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 21.21 Uhr

Entschuldigt:
Herr Zierke
Frau Kaufmann
Frau Pieles

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2015
4. Einwohnerfragestunde
5. Tagesordnung
5.1 Antrag zur Änderung der Tagesordnung - Aufnahme der DS 57/2015 (DS-Nr.: 58/2015)
5.2 Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
7. Bestellung des Stadtwehrführers sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit (DS-Nr.: 37/2015)
8. Benennung eines Ausländerbeauftragten (DS-Nr.: 47/2015)
9. Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau
9.1 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau DS:48/2015 (DS-Nr.: 48-1/2015)
9.2 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau (DS-Nr.: 48/2015)
10. Aktuelle Entwicklung der Einzelhandelssituation in Prenzlau
11. 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ erhobenen Verbandsbeiträge (DS-Nr.: 45/2015)
12. 1. Änderung der Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen „Dominikanerkloster Prenzlau.Kulturzentrum und Museum“ und „Freilichtbühne Prenzlau“ (DS-Nr.: 123/2014)
13. Zwischenmahlzeiten in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 56/2015)
14. Außerplanmäßige Aufwendung - Zuschuss Essengeld (DS-Nr.: 52/2015)
15. Überplanmäßige Auszahlung Ausbau der Straße des Friedens, 1. Bauabschnitt B 198 bis Brüderstraße (DS-Nr.: 57/2015)
16. Mitteilungen des Bürgermeisters
16.1 Ausschreibungsergebnisse Dienstleistungsverträge (DS-Nr.: 24/2015)
17. Fragestunde der Stadtverordneten
17.1 Abstimmungsverhalten der Richter am VG (DS-Nr.: 38/2015)
17.2 Zulassung Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam (DS-Nr.: 39/2015)
17.3 Mittagessenversorgung (DS-Nr.: 40/2015)
17.4 Mittagessenversorgung Ausschreibung (DS-Nr.: 43/2015)
17.5 Kita Konzessionsvertrag (DS-Nr.: 44/2015)
18. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 26 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2015
Der Vorsitzende sagt an, dass 2 Einwendungen der Stadtverordneten Hoppe und Brämer gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2015 vorliegen.
Nach einer kontroversen Diskussion wird über die Einwände gegen die Niederschrift abgestimmt.
Abstimmung:
Einwand Brämer: 21/5/0 mehrheitlich angenommen
Abstimmung:
Einwand Hoppe: 11/9/6 mehrheitlich angenommen
Durch die Zustimmung zu den Einwendungen wird es zu der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2015 einen Nachtrag geben, der entsprechend verteilt wird.
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine weiteren Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Frau Lindow beklagt sich über die Parkplatzsituation im Bereich Marktberg und Scharrnstraße. Sie als Mitarbeiterin des dort ansässigen Therapiezentrums fragt, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, den dortigen Mitarbeitern das Dauerparken zu ermöglichen.
Anmerkung der Verwaltung:
Frau Lindows Frage wurde bereits schriftlich beantwortet und ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.
Der Vorsitzende sichert eine schriftliche Antwort des Bürgermeisters zu.
Herr Scheffel äußert seine Meinung zur aktuellen Entwicklung der Einzelhandelssituation in Prenzlau und fragt:
1. Gibt es eine Drucksache, die die Stadtverwaltung beauftragt, weitere Gewerbegebiete zu erschließen bzw. vorhandene zu erweitern?
2. Sollen neue Flächen erschlossen werden, wenn ausreichend Fläche zur Verfügung steht?
3. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Bearbeitung des FNP die Fläche am Schafgrund aus diesem zu entfernen.
Der Bürgermeister antwortet zu 1., dass er keine derartig gelagerte Drucksache kennt.
Die übrigen Fragen erläutert der Zweite Beigeordnete dann zum Tagesordnungspunkt 10. Er schlägt vor, zum besagten Tagesordnungspunkt nochmal das Wort an Einwohner oder Gewerbetreibende zu erteilen.
Herr Dittberner beantragt das Rederecht für die zum TOP 10 erschienenen Besucher.
Abstimmung: Rederecht erteilt

TOP 5. Tagesordnung
Der Vorsitzende sagt an, dass ein Antrag des Bürgermeisters zur Änderung der Tagesordnung vorliegt (Drucksache 58/2015) TOP 5.1 Antrag zur Änderung der Tagesordnung - Aufnahme der DS 57/2015 Antrag Bürgermeister DS-Nr.: 58/2015
Wortlaut:
„Ich beantrage, die DS 57/2015 - Überplanmäßige Auszahlung Ausbau Straße des Friedens, 1. Bauabschnitt B 198 bis Brüderstraße - in die Tagesordnung aufzunehmen.“
Abstimmung: 26/0/0 einstimmig angenommen

TOP 5.2 Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende empfiehlt, die Drucksache 57/2015 als neuen TOP 15 aufzunehmen. Die übrigen Tagesordnungspunkte verändern sich entsprechend. Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 26/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
Es liegen keine Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung vor.

TOP 7. Bestellung des Stadtwehrführers sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit DS-Nr.: 37/2015
Der Zweite Beigeordnete erläutert die Vorlage und spricht Herrn Wolf seinen Dank aus.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bestellung des Kameraden Sven Wolf zum Stadtwehrführer sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren. “
Abstimmung: 26/0/0 einstimmig angenommen

TOP 8. Benennung eines Ausländerbeauftragten DS-Nr.: 47/2015
Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und berichtet von der Veranstaltung am 06.05.2015 im Asylbewerberheim.
Herr Hoppe äußert, dass Herrn Qaderi Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden müssen, um arbeitsfähig zu sein.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung benennt Herrn Mazierullah Qaderi zum Ausländerbeauftragten der Stadt Prenzlau.“
Abstimmung: 25/0/1 einstimmig angenommen

TOP 9. Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau
TOP 9.1 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau DS:48/2015 Antrag SPD/FDP-Fraktion DS-Nr.: 48-1/2015
Herr Brämer erläutert den Antrag.
Herr Melters drückt seine Zustimmung zum Punkt 1. aus. Zu Punkt 2. äußert er jedoch, dass er es für besser hält, die Stimmen separat auszuzählen.
Herr Dittberner drückt sein Unverständnis über diesen Antrag aus. Im Zuge der AG Satzung waren alle anwesenden Mitglieder mit dem vorliegenden Entwurf vollumfänglich einverstanden.
Herr Hoppe merkt an, dass die Formulare nochmals überarbeitet werden sollten.
Der Bürgermeister antwortet, dass dies lediglich Vordrucke sind, die jederzeit bearbeitet werden können.
Frau Karstädt bittet um einzelne Abstimmung der Punkte aus dem Antrag SPD/FDPFraktion. Dieser Verfahrensweise wird gefolgt.
Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Anlage 1 wie folgt zu ändern: 1. Im § 12 Abs. 1 Satz 1GeschO wird der Begriff „Beratungsgegenstände“ durch „Drucksachen“ ersetzt. 2. Im § 14 Abs. 1 GeschO wird der Satz 3 „Grundsätzlich werden die Abstimmungsergebnisse getrennt nach Ja-, Nein- und Enthaltungsstimmen durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter ausgezählt und bekanntgegeben.“ ersatzlos gestrichen.“
Abstimmung: 1. 26/0/0 einstimmig angenommen
                     2. 8/17/1 mehrheitlich abgelehnt

TOP 9.2 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau DS-Nr.: 48/2015
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau" gemäß geänderter Anlage 1.“
Abstimmung: 26/0/0 einstimmig mit den vorgenommenen Änderungen angenommen

TOP 10. Aktuelle Entwicklung der Einzelhandelssituation in Prenzlau
Der Zweite Beigeordnete erläutert anhand einer Präsentation die aktuelle Situation im Einzelhandel sowie Tendenzen und Wünsche bzw. konkrete Anfragen verschiedener Einzelhandelsketten (Anlage 5 zur Niederschrift). Er stellt heraus, dass es in Prenzlau bereits einen Verkaufsflächenüberhang gibt, der doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt ist. Die Verwaltung spricht sich für die weitere Stärkung der Innenstadt und gegen eine Erweiterung des Gewerbegebietes am Schafgrund aus. Bei der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes (FNP) sollte die entsprechende Fläche aus dem FNP genommen werden, um im Gewerbegebiet Schafgrund für klare Verhältnisse zu sorgen.
Es entsteht eine kontroverse Diskussion, in der die positiven sowie die negativen Aspekte einer Ausweitung des Gewerbegebietes Schafgrund herausgestellt werden.
Für eine Erweiterung des Gewerbegebietes Schafgrund sprechen sich aus der Einwohnerschaft und aus dem Kreis der anwesenden Gewerbetreibenden Frau Affeldt, Herr Gollmick, Herr Zornig, Frau Buthmann aus und halten fest, dass Prenzlau nicht ausschließlich aus der Innenstadt besteht und auch die Gewerbegebiete und der Außenbereich nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Sie sehen für die Innenstadt in dem konkreten Fall keine weitreichenden Auswirkungen. Eine Erweiterung des Schafgrundes würde Prenzlau im Wettbewerb der Städte um die Kaufkraft einen Schritt voranbringen. Des Weiteren würde die Forderung der Innenstadthändler, die ausschließliche Innenstadtstärkung und weitere Entwicklung, gegen den freien Wettbewerb verstoßen.
Herr Klitzing von der IHK Eberswalde unterstützt Wettbewerbserhalt und Vielfalt, äußert jedoch, dass dies eine sehr schwere Entscheidung sei. Der Zweite Beigeordnete äußert sich zum angesprochenen Wettbewerb und dem Vorrang der Innenstadt.
Herr Dittberner beantragt, die Aussage des Zweiten Beigeordneten wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.
Wortprotokoll des Zweiten Beigeordneten:
Ich würde gerne, damit es nicht unbesprochen im Raum stehen bleibt die Sorge, wonach wir durch die Diskussion heute das Wettbewerbsrecht verbiegen und uns da in juristische Untiefen begeben, entkräften. Diese Sorge kann ich Ihnen nehmen, weil zum einen das Baugesetzbuch, das Bundesgesetz, dahingehend geändert ist, dass der Vorrang der Innenentwicklung ausdrückliches Ziel der Bauleitplanung ist. Wir reden heute über Bauleitplanung, denn Flächennutzungsplanung ist Teil der Bauleitplanung. Ich zitiere aus einem entsprechendem Einführungserlass vom März diesen Jahres, der dieses Bundesrecht in Landesrecht umsetzt; Die Bauleitplanung hat sich vorrangig auf den Siedlungsbestand auszurichten um ein ökologisch, ökonomisch und baukulturell belastende Flächeninanspruchnahme durch Siedlungsflächen zu vermeiden und stattdessen die Attraktivität und Lebensqualität in den Innenstädten zu stärken. Dies hängt mit dem Bodenschutz zusammen. Und es ist eindeutig klargestellt worden vom Gesetzgeber, dass es sogar Aufgabe ist im Rahmen der jetzt laufenden Flächennutzungsplanung darüber nachzudenken, ob und an welcher Stelle wir solche zentralen Versorgungsbereiche wie wir sie 2007 informell im Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen haben in der SVV nun auch in den Flächennutzungsplan reinzunehmen. Es ist gewollt, dass die Gemeinden ihren informellen Einzelhandelsund Zentrenkonzepten ein stärkeres rechtliches Gewicht geben und zugleich die Koordinierungs- und Steuerungsfunktionen des FNP nutzen. Aus der Sicht ist genau die Fortschreibung des FNP das Instrument, mit dem die Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit hat genau das zu steuern. Das hat mit einer Verfälschung des Wettbewerbsrecht überhaupt nichts zu tun.
Gegen eine Erweiterung des Gewerbegebietes sprechen sich Frau Schulz, Frau Kranz, Frau Marquardt, Herr Gnoth und Herr Buse aus. Sie sind der Meinung, dass die Innenstadt sich sehr gut entwickelt hat und man in diese Richtung weiterarbeiten sollte. Eine Erweiterung des Gewerbegebietes Schafgrund halten sie für kontraproduktiv, da dies unter anderem zur Verlagerung der Kaufkraft führen wird.
Herr Melters sieht in einer Erweiterung eine Entwicklungschance für Prenzlau.
Auch Herr Meyer und Herr Krüger äußern, dass das Risiko von den Unternehmen getragen wird und man nicht in die private Wirtschaft eingreifen und diese regulieren sollte.
Herr Hoppe, Frau Karstädt und Herr Dittberner sprechen sich gegen eine Erweiterung aus. Sie sind der Meinung, dass ein Umzug von Aldi keine Vorteile für Prenzlau, jedoch Gefahren für die Innenstadt bringt.
Herr Dittberner verliest ein Statement (Anlage 6 zur Niederschrift)
Herr Hildebrandt, als Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt-. und Ortsteilentwicklung berichtet über die Diskussion im Ausschuss und dass die Fraktionen ein Statement abgeben sollten, um eine Richtung für die weiteren Planungen zu geben.
Herr Dr. Krause und Herr Theil äußern, dass sie ohne eine konkrete Beschlussvorlage keine rechtliche Bindung an den Beschluss sehen. Der Bürgermeister hält fest, dass es konkrete Beschlussvorlagen zum gesamten FNP zu einem späteren Zeitpunkt geben wird. Es geht hier jedoch um ein Votum, um den Planungsinhalt zu konkretisieren. Mit der ALDI Einkauf GmbH & Co. OHG steht er in Kontakt und prüft zur Zeit Alternativstandorte.
Frau Karstädt beantragt eine kurze Auszeit, um sich in der Fraktion zu beraten.
Der Vorsitzende setzt die Sitzung nach einer 5 minütigen Unterbrechung wieder fort.
Die SPD/FDP-Fraktion spricht sich einstimmig gegen eine Erweiterung aus.
Der Vorsitzende schlägt vor, jeden Stadtverordneten einzeln abzufragen und eine Abstimmung vorzunehmen.
Abgestimmt wird über folgende Frage:
“Wer ist dafür, die aus dem alten Flächennutzungsplan bestehende Fläche soweit zurückzunehmen, dass keine weitere Ausdehnung des Gewerbestandortes nach Südosten möglich ist?“
Herr Dr. Krause und Herr Theil nehmen nicht an der Abstimmung teil.
Abstimmung: 14/8/2 Es wird ein mehrheitliches Votum für eine Reduzierung des FNP und damit gegen eine Erweiterung des Gewerbegebietes Schafgrund abgegeben.

TOP 11. 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ erhobenen Verbandsbeiträge DS-Nr.: 45/2015
Herr Dittberner äußert, dass durch die alte Satzung ca. 10.000 € Mehreinnahmen in den Jahren 2008 - 2014 generiert wurden. Er fragt, ob dem so ist und diese bei der Gebührenberechnung angerechnet wurden.
Der Erste Beigeordnete erwidert, dass es keine Mehreinnahmen gegeben hat.
Frau Oyczysk fügt im Auftrag des Bürgermeisters hinzu, dass der Wasser- und Bodenverband Rücklagen gebildet hat, um die Beiträge stabil zu halten.
Herr Hildebrandt erläutert, dass es zwischen den eingezogenen Beiträgen und den weitergegeben Beträgen eine Lücke ergibt.
Frau Oyczysk sichert eine Prüfung zu und wird eine Übersicht des Kostendeckungsgrades der letzten Jahre zuarbeiten.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ erhobenen Verbandsbeiträge“ gemäß Anlage. “
Abstimmung: 25/0/1 einstimmig angenommen

TOP 12. 1. Änderung der Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen „Dominikanerkloster Prenzlau.Kulturzentrum und Museum“ und „Freilichtbühne Prenzlau“ DS-Nr.: 123/2014
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderung der Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen „Dominikanerkloster Prenzlau.Kulturzentrum und Museum“ und „Freilichtbühne Prenzlau“ gemäß Anlage 1. “
Abstimmung: 26/0/0 einstimmig angenommen

TOP 13. Zwischenmahlzeiten in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 56/2015
Der Vorsitzende äußert, dass sich Herr Hildebrandt zum TOP 13 erklären will.
Herr Hildebrandt verliest eine Erklärung (Anlage 7 zur Niederschrift) und erklärt sich für befangen.
Der Bürgermeister erwidert, dass er in diesem Fall keine Befangenheit gemäß § 22 BbgKVerf sieht, da der Beschluss kein Individualinteresse sondern Gruppeninteressen verfolgt. Dies gilt aus seiner Sicht für die gesamte Stadtverordnetenversammlung.
Herr Hoppe und Herr Theil stimmen dem zu.
Herr Theil bittet um eine Einschätzung des Justiziars.
Herr Buth sieht ebenfalls keine Befangenheit, hält jedoch fest, dass die Prüfung und Entscheidung obsolet ist, da sich Herr Hildebrandt bereits selbständig für befangen erklärt hat.
Herr Hildebrandt nimmt während der Beratung und dem Beschluss in dem Teil des Sitzungsraumes, der für die Zuhörer gedacht ist, Platz und nimmt weder an der Beratung, noch an der Abstimmung teil.
Herr Dittberner verliest ein Statement (Anlage 8 zur Niederschrift).
Es entsteht eine kontroverse Diskussion, an der sich Herr Melters, Herr Hoppe, Herr Brämer, Herr Meyer, Herr Reichel und der Bürgermeister beteiligen.
Im Ergebnis dieser Diskussion, stellt sich heraus, dass der Elternwille eine Rolle spielen und die Eltern nicht aus der Verantwortung genommen werden sollten. Auch wenn die Mehrheit der teilnehmenden Eltern gegen eine Vollversorgung ist, wird dies trotzdem mehrheitlich befürwortet, denn es geht um die Kinder und dies ist die beste Möglichkeit alle Kinder gut und ausgewogen zu versorgen und gleiche Voraussetzungen zu schaffen.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Zwischenmahlzeiten werden in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau auf der Grundlage der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE), um ein vollwertiges Frühstück und Vesper zum 01.01.2016 erweitert. Dieses Angebot gilt für alle Kinder in den Einrichtungen, wobei die Kosten auf alle Personensorgeberechtigten im Rahmen der Kitagebühren (gemäß Kita BKNV) umgelegt werden. Die Jahres- Kostenumlage bezieht sich auf einen Lieferzeitraum von 11 Monaten. Dem in der Anlage 1 beigefügten Leistungsverzeichnis für eine europaweite Ausschreibung sowie den dazugehörigen Bewertungskriterien wird zugestimmt.
oder
2. Die Zwischenmahlzeiten werden in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau auf der Grundlage der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE), nur auf speziellen Wunsch der Personensorgeberechtigten um ein vollwertiges Frühstück und/oder Vesper erweitert. Diese Kosten werden jedoch nur auf die Personensorgeberechtigten umgelegt, die diese Versorgungsvarianten ausdrücklich wünschen. Die Zwischenmahlzeiten werden von den Personensorgeberechtigten für einen Zeitraum von jeweils 1 Jahr gewählt und für 11 Monate berechnet.
oder
3. Eine Erweiterung der Zwischenmahlzeiten in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau auf der Grundlage der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) wird nicht für notwendig erachtet. Die gegenwärtige Versorgung mit Obst, Gemüse und Getränken betrachtet die Stadtverordnetenversammlung als ausreichend und dem Wunsch der Mehrheit der Personensorgeberechtigten entsprechend. “
Herr Hildebrandt erklärte sich gemäß § 22 BbgKVerf für befangen und nimmt nicht an Beratung und Abstimmung teil.
Abstimmung: 18/5/2 mehrheitlich angenommen

TOP 14. Außerplanmäßige Aufwendung - Zuschuss Essengeld DS-Nr.: 52/2015
Herr Hildebrandt verliest eine Erklärung (Anlage 9 zur Niederschrift) und erklärt sich für befangen.
Herr Hildebrandt nimmt während der Beratung und dem Beschluss in dem Teil des Sitzungsraumes, der für die Zuhörer gedacht ist, Platz und nimmt weder an der Beratung, noch an der Abstimmung teil.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Aufwendung für das Produktkonto 36501.5317030 - Zuschuss Essengeld in Höhe von 185.000,00 €. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe aus dem Produktkonto 61200.2021000 - Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses.“
Abstimmung: 19/0/6 einstimmig angenommen

TOP 15. Überplanmäßige Auszahlung Ausbau der Straße des Friedens, 1. Bauabschnitt B 198 bis Brüderstraße DS-Nr.: 57/2015
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 436.000 €, um den Ausbau des 1. Bauabschnittes der Straße des Friedens von 2016 in das Jahr 2015 vorzuziehen.“
Abstimmung: 24/0/2 einstimmig angenommen

TOP 16. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Kita Geschwister-Scholl bestreikt wird. Es wird versucht eine Notbetreuung sicherzustellen, aber diejenigen Eltern die ihre Kinder zu Hause betreuen können, bittet er dies zu tun.
Herr Melters fragt, welche finanziellen Auswirkungen die Streikforderungen haben werden.
Der Erste Beigeordnete antwortet, dass eine Aussage zum jetzigen Zeitpunkt rein spekulativ wäre und verlässliche Zahlen erst nach Ende der Tarifverhandlung zu erwarten sind.

TOP 16.1 Ausschreibungsergebnisse Dienstleistungsverträge DS-Nr.: 24/2015
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 17. Fragestunde der Stadtverordneten
Herr Dittberner fragt, ob sachkundige Einwohner ein aktives Teilnahmerecht nach § 43 (4) BbgKVerf haben und bittet um eine schriftliche Antwort. Des Weiteren sind die Gehwegplatten in der Friedrichstraße an den Fahrradständern deutlich angehoben (ca. 5 cm). Ist dies der Stadt bekannt und gibt es schon Bemühungen diesen Zustand zu beseitigen?
Der Bürgermeister sichert eine schriftliche Antwort und zu den Gehwegplatten eine Prüfung zu.
Anmerkung der Verwaltung:
Der Hinweis von Herrn Dittberner wurde aufgegriffen und eine vor-Ort- Kontrolle durchgeführt. Auffällig war, dass sich die Anhebung nur in solchen Platten befindet, auf denen eine Bohrung für die Fahradanlehnbügel vorhanden ist. Anscheinend führen die unterschiedlichen Materialen des Fahrradständerfundamentes, des Plattenunterbaues und des schwindfreien Füllmaterials der Kernbohrung in der Platte zu unterschiedlichen Ausdehnungen. Die Höhenregulierung erfolgt Mitte Juni, bis dahin werden die Bereiche abgesperrt.
Herr Dittberner regt an, bis zum kommenden Ältestenrat Vorschläge einzubringen für eine Aktualisierung des Stadtleitbildes.
Der Bürgermeister befürwortet diesen Vorschlag. Es wird auch kurzfristig ein Bearbeitungshinweis auf der Internetseite eingearbeitet.

TOP 17.1 Abstimmungsverhalten der Richter am VG DS-Nr.: 38/2015
Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde.
Herr Hildebrandt schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zusammenzufassen, da alle Anfragen von ihm gestellt wurden. Er äußert, dass die Anfrage DS-Nr.: 39/2015 beantwortet wurde und so auch ausreichend ist. Zu den übrigen Anfragen hält er fest, dass der Bürgermeister diese nicht beantwortet auf Grund eines unterstellten Mitwirkungsverbot nach § 22 BbgKVerf. Er erklärt, dass er damit nicht einverstanden ist und dem Bürgermeister eine Nachfrist unter Androhung einer Klageerhebung gesetzt hat.
Der Bürgermeister antwortet, dass er Herrn Hildebrandt ein persönliches Gespräch angeboten hat, welches leider abgelehnt wurde. Er versteht überhaupt nicht, dass wegen Anfragen ein Rechtsstreit geführt werden soll. Er prüft daher, ob sich eventuell die Angelegenheit trotz vorliegender Interessen-Kollision erledigen lässt.
Wortlaut:
„Ich frage den Bürgermeister:
1. Woher kennen sie das Ergebnis der geheimen Abstimmung der Richter am Verwaltungsgericht Potsdam im Verfahren VG 10 K 4203/13 Schröder/Stadt Prenzlau? Die Quelle bitte benennen.
2. Auf der Elternversammlung in der Kita Freundschaft am 18.02.2015 und im Hauptausschuss am 23.02.2015 äußerten sie Herr Bürgermeister das das Abstimmungsverhalten der Richter am Verwaltungsgericht Potsdam 3 zu 2 gewesen sei. Weiterhin äußerten Sie das es damit eine sehr knappe Entscheidung war und damit die Richter sich ja nicht zu 100 Prozent sicher gewesen wären. “

TOP 17.2 Zulassung Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam DS-Nr.: 39/2015
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr.: 39/2015 zur Kenntnis.
Wortlaut:
„Ich frage den Bürgermeister:
1. Haben sie am 04.03.2015 den Antrag auf Zulassung zur Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam gestellt? 2. Warum haben sie darüber am 05.03.2015 die Stadtverordnetenversammlung nicht informiert? “

TOP 17.3 Mittagessenversorgung DS-Nr.: 40/2015
siehe TOP 17.1
Wortlaut:
„Ich frage den Bürgermeister: Warum wurden die vom 14.11.2012 ermittelten durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen nicht mit Außenwirkung gegenüber den Personensorgeberechtigten bekannt gegeben? Auf meine Anfrage vom 2. März 2015 teilte der Bürgermeister mit, dass von einer Satzung bisher kein Gebrauch gemacht wurde. Dabei wurde nicht beantwortet, warum keine Gebührenbescheide erlassen wurden. Die ermittelten durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen werden jedoch erst durch Bekanntgabe gegenüber den Personensorgeberechtigten wirksam. Eine interne Berechnung entfaltet keine Rechtswirkung. “

TOP 17.4 Mittagessenversorgung Ausschreibung DS-Nr.: 43/2015
siehe TOP 17.1
Wortlaut:
„Ich frage den Bürgermeister:
Wird die Mittagessensversorgung für die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau nach dem Beschluss der Essengeldsatzung vom 5. März 2015 neu ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht- bitte ausführliche rechtliche Stellungnahme des Justiziars beifügen! Aus der beigefügten Begründung ist zu entnehmen, dass mit der Entscheidung zur Essengeldsatzung kein Dienstleistungskonzessionsvertrag mehr vorliegt und daher die Leistung durch Änderung des Vertrages neu ausgeschrieben werden müsste.

TOP 17.5 Kita Konzessionsvertrag DS-Nr.: 44/2015
siehe TOP 17.1
Wortlaut:
„Ich frage den Bürgermeister:
1. Wurde der Vertrag zwischen Sodexo und der Stadt Prenzlau, hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten zwischen der Stadt Prenzlau und Sodexo SCS GmbH angepasst?
2. Ist in dem Vertrag immer noch der Essenpreis von 3,04 € für die Personensorgeberechtigten vereinbart? Ich bitte um Übersendung der aktuellen Version, die ab dem 1. April 2015 gilt.
3. Gibt es Zusatzvereinbarungen mit Sodexo SCS GmbH?
4. Wenn ja, wann wurden diese Vereinbarungen abgeschlossen und mit welchem Inhalt? “

TOP 18. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 21.21 Uhr.

Die Anlagen 1 bis 3 werden nur in der PDF-Datei der "Niederschrift SVV vom 07.05.2015" dargestellt.

Downloads

Anlage 4 zur Niederschrift SVV vom 07.05.2015 (öffentlich) (56.5 KB)

Anlage 5 zur Niederschrift SVV vom 07.05.2015 (öffentlich) (1008.7 KB)

Anlage 6 zur Niederschrift SVV vom 07.05.2015 (öffentlich) (73.7 KB)

Anlage 7 zur Niederschrift SVV vom 07.05.2015 (öffentlich) (66.3 KB)

Anlage 8 zur Niederschrift SVV vom 07.05.2015 (öffentlich) (41.3 KB)

Anlage 9 zur Niederschrift SVV vom 07.05.2015 (öffentlich) (38.8 KB)

Niederschrift SVV vom 07.05.2015 (79.2 KB)

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