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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vom 22.06.2015

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau
am Montag, dem 22.06.2015, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.17 Uhr

Entschuldigt:
Herr Krüger
Frau Kaufmann
Herr Richter

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2015
4. Einwohnerfragestunde
5. Tagesordnung
5.1 Antrag zur Änderung der Tagesordnung - Aufnahme der DS: 76/2015 und DS 81/2015 (DS-Nr.: 84/2015)
5.2 Bestätigung der Tagesordnung
6. Nachbebauung Geschwister-Scholl-Straße durch die Wohnungsgenossenschaft Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans B II „ Am Sternberg“ (DS-Nr.: 81/2015)
7. Benennung eines Mitgliedes für den Sportbeirat der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 55/2015)
8. 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung) (DS-Nr.: 64/2015)
9. 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung) (DS-Nr.: 65/2015)
10. Deklaration der Stadt Prenzlau als „frackingfreie Kommune“ (DS-Nr.: 76/2015)
11. Straßenreinigungsgebührensatzung – Prüfauftrag (DS-Nr.: 71/2015)
12. Berufung neuer Stellvertreter für die CDU-Fraktion im Ausschuss für den Hauptausschuss (DS-Nr.: 59/2015)
13. Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ erhobenen Verbandsbeiträge – Prüfauftrag (DS-Nr.: 72/2015)
14. Mitteilungen des Bürgermeisters
15. Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2015) (DS-Nr.: 63/2015)
16. Mitteilung über Vergaben nach VOB und VOL (DS-Nr.: 66/2015)
17. Berufung zur Amtsleiterin des Amtes „Amt für Bildung, Sport und Soziales“ (DS-Nr.: 80/2015)
18. Anfragen der Ausschussmitglieder
19. Kostenaufstellung der Krippen/ Kitaplätze die sich in der Trägerschaft Prenzlau befinden (DS-Nr.: 67/2015)
20. Erstattung von Betreuungsgebühren und Verpflegungskosten (DS-Nr.: 78/2015)
21. Stadtfest 2015 - Einstweilige Verfügung (DS-Nr.: 79/2015)
22. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 8 Mitglieder des Hauptausschusses sind zu Beginn der Sitzung anwesend.
TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2015
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Tagesordnung
Der Vorsitzende sagt an, dass mehrere Änderungen in der Tagesordnung vorzunehmen sind. Um dies zu vereinfachen, wurde den Mitgliedern ein geänderter Entwurf vorgelegt. Der Verfahrensweise wird zugestimmt.

TOP 5.1 Antrag zur Änderung der Tagesordnung - Aufnahme der DS: 76/2015 und DS 81/2015 Antrag Bürgermeister DS-Nr.: 84/2015
Wortlaut:
„Ich beantrage, die DS: 76/2015 - Deklaration der Stadt Prenzlau als „frackingfreie Kommune“ und die DS: 81/2015 - Nachbebauung Geschwister-Scholl-Straße durch die Wohnungsgenossenschaft Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans B II „ Am Sternberg“ in die Tagesordnung aufzunehmen. “
Abstimmung: 7/0/1 einstimmig angenommen

TOP 5.2 Bestätigung der Tagesordnung
Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Herr Meyer nimmt teil.
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Nachbebauung Geschwister-Scholl-Straße durch die Wohnungsgenossenschaft Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans B II „ Am Sternberg“ DS-Nr.: 81/2015
Der Zweite Beigeordnete erläutert kurz die Drucksache.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass die Drucksache aus einem fraktionsübergreifenden Auftrag aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- Und Ortsteilentwicklung resultiert.
Herr Melters fragt nach der Anzahl der Wohneinheiten, worauf der Zweite Beigeordnete antwortet, dass eine Anzahl zur SVV nachgereicht wird, diese jedoch nicht abschließend ist.
Anmerkung der Verwaltung: Insgesamt sind zur Zeit 56 Wohneinheiten geplant.
Der Vorsitzende fragt, ob damit ein Präzedenzfall geschaffen wird.
Der Zweite Beigeordnete bestätigt dies, verweist aber darauf, dass jeder Fall einer Einzelfallprüfung unterliegt.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, einer Befreiung von der im Bebauungsplan B II „Am Sternberg“ festgesetzten Dachform „Satteldach bis zu einer Neigung von 45°“ für das Hofgebäude zuzustimmen. Detailfragen zur Fassadengestaltung und Farbgebung haben in enger Abstimmung mit der Verwaltung zu erfolgen. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7. Benennung eines Mitgliedes für den Sportbeirat der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 55/2015
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau, Herrn Dieter Tack als Mitglied für den Sportbeirat zu benennen. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung) DS-Nr.: 64/2015
Herr Melters regt an, zukünftig in regelmäßigen Abständen über die Verteilung der Bestattungswünsche sowie die Entwicklung der Grabpatenschaften zu berichten. Des Weiteren fragt er nach dem Kostendeckungsgrad.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass es diese Statistiken gibt und diese vorgestellt werden könnten.
Der Erste Beigerodnete antwortet, dass der Kostendeckungsrad beim Friedhof 75% beträgt. Die Urnenwände weisen einen Kostendeckungsgrad von 100% auf.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass er der Meinung ist, dass die Grabpatenschaften ein schwieriges Thema sind.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung)“ gemäß Anlage 1. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung) DS-Nr.: 65/2015
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte „4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung)“ gemäß Anlage . “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Deklaration der Stadt Prenzlau als „frackingfreie Kommune“ DS-Nr.: 76/2015
Herr Brämer fragt nach der rechtlichen Wirkung dieses Beschlusses.
Der Bürgermeister erwidert, dass dieser deklaratorische Beschluss keine rechtliche Bindung entfaltet. Es ist aber eine Absichtserklärung der Stadt.
Herr Reichel fragt, warum ein solcher Beschluss gefasst werden soll, wenn Fracking sowieso auf Grund der Erdwärmegewinnung ausgeschlossen ist.
Der Zweite Beigeordnete erwidert, dass dies nur die direkte Kernstadt betrifft. In den Ortsteilen greift diese Einschränkung nicht.
Herr Melters ist der Meinung, dass solch ein Beschluss nicht vorschnell gefasst werden sollte. Er sorgt sich um das Image der Stadt.
Der Bürgermeister erwidert, dass Fracking für die Stadt Prenzlau aus seiner Sicht nur Nachteile hat. Zum einen wird die Umwelt belastet, aber eine für Prenzlau lohnende Wertschöpfung würde aufgrund der „stadtfremden“ Durchführungsfirmen nicht stattfinden. Bei diesem Beschluss geht es um ein klares Statement der Stadt.
Herr Hoppe stimmt dem Bürgermeister zu und spricht sich gegen das „Fracking“ aus. Bei konkreten Anträgen müsste sich die Stadtverordnetenversammlung sowieso damit auseinandersetzen.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass sich die Stadt Prenzlau bis auf weiteres als „frackingfreie Kommune“ erklärt. “
Abstimmung: 6/1/2 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Straßenreinigungsgebührensatzung – Prüfauftrag Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 71/2015
Der Zweite Beigeordnete ist verwundert über das Misstrauen. Seiner Meinung nach gibt es einen Unterschied zwischen einem Prüfauftrag für den Rechnungsprüfer oder beispielsweise einer Anfrage.
Der Vorsitzende äußert, dass dieser Prüfauftrag völlig wertungsfrei zu interpretieren ist und es um eine reine Überprüfung der Zahlen geht.
Der Bürgermeister erwidert, dass er aufgrund der in den übersandten Unterlagen ausgewiesenen Kostenunterdeckung durchaus gezwungen wäre zu handeln, und zwar die Gebühren zu erhöhen! Er schlägt vor, den Winter 2015/2016 noch abzuwarten.
Herr Melters äußert, dass wenn nach einer Überprüfung die Gebühren angepasst würden, auch ein harter Wintrer eintreten kann und dann Mittel fehlen, um den Winterdienst ordnungsgemäß durchzuführen.
Herr Brämer stimmt dem zu und fügt hinzu, dass es sich bewährt hat, alle 6 Jahre eine Überprüfung vorzunehmen. Schon nach 2 Jahren zu prüfen und eventuell anzupassen, hält er für zu kurzfristig und sieht ein ständiges Variieren der Gebühren als Ergebnis. Diese Kurzfristigkeit würde zudem die Gebühren insgesamt erhöhen, da der Verwaltungsaufwand eingerechnet wird. Er fragt den Vorsitzenden nach dem Grund.
Der Vorsitzende antwortet, dass der Prüfauftrag rein formal gestellt wurde.
Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Rechnungsprüfer der Stadt Prenzlau zu beauftragen, die Gebührensatzung für Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) daraufhin zu prüfen, in welcher Höhe die Gebühren erhoben wurden und ob Mehrerträge vorliegen oder nicht. Der Prüfbericht ist der SVV bis zu ihrer Sitzung am 01.10.2015 vorzulegen.
Abstimmung: 1/8/0 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Berufung neuer Stellvertreter für die CDU-Fraktion im Ausschuss für den Hauptausschuss DS-Nr.: 59/2015
Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung stellt durch deklaratorischen Beschluss fest: Mitglieder der CDU-Fraktion im HAU-A sind: Mitglied: Andreas Meyer Stellvertreter: alle Fraktionsmitglieder Joachim Krüger untereinander
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasserund Bodenverband „Uckerseen“ erhobenen Verbandsbeiträge – Prüfauftrag Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 72/2015
Der Bürgermeister erläutert das Verfahren und hält fest, dass keine Gebühren erhoben werden, die höher sind als der Aufwand. Kein Bürger hat und wird zuviel bezahlen als die vom Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ (WABO) festgelegten Beträge.
Herr Reichel empfiehlt, die Argumentation zu publizieren.
Der Bürgermeister erwidert, dass dies bereits getan wurde. Der WABO könnte auch selbstständig Gebühren einziehen. Dies würde jedoch zu einer Erhöhung der Gebühren führen, da sich der Aufwand immens erhöht (Anschaffung und Wartung von GIS- und Katastersoftware, sowie der Eigentümererfassung.)
Herr Hoppe fragt, ob eine Überprüfung des WABO rechtmäßig wäre.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass dies nicht nötig ist, denn es geht um die Verwaltungsgebühr der Stadt Prenzlau, die diese für ihre Dienste aufschlägt. Der WABO untersteht dem Land.
Wortlaut: „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Rechnungsprüfer der Stadt Prenzlau zu beauftragen, eine Prüfung der Höhe der entrichteten Umlagen an den Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ erhobenen Verbandsbeiträge sowie die für den Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ eingezogenen Gebühren von den Umlageschuldnern seit 2008 vorzunehmen. Dabei ist auch zu prüfen, ob ein Ausgleich entsprechend KAG vorgenommen wurde. Der Prüfbericht ist der SVV bis zu ihrer Sitzung am 01.10.2015 vorzulegen.
Abstimmung: 1/8/0 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 15. Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2015) DS-Nr.: 63/2015
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 16. Mitteilung über Vergaben nach VOB und VOL DS-Nr.: 66/2015
Der Vorsitzende fragt, ob dies der endgültige Betrag für die Urnenwand ist und ob die Kosten gedeckt werden können.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass etwa 16.000,00 € für die gärtnerische Gestaltung addiert werden müssen.
Anmerkung der Verwaltung: Die Freiflächengestaltung der Urnenwand kostet 13.709,63 €
Der Erste Beigeordnete antwortet, dass die Kosten bei 100% Kostendeckung wieder eingenommen werden. Das Problem ist die Darstellung der Eigenmittel im Haushalt, da diese auf die 30 Jahre Ruhezeit aufgeteilt werden müssen.
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 17. Berufung zur Amtsleiterin des Amtes „Amt für Bildung, Sport und Soziales“ DS-Nr.: 80/2015
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die Mitteilung zur Kenntnis.

weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister teilt mit, dass es bezüglich der Boryszew Oberflächentechnik Deutschland GmbH positive Nachrichten zu vermelden gibt. Sowohl das Grundstück betreffend, als auch den Zeitplan für den Wiederaufbau. Darüber gibt es eine umfassende Unterstützung der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Des Weiteren informiert er über die Zerstörung der „Hütte“ des Wasserwanderrastplatzes „An den Baumzwillingen“. Den Vandalismus bekommt man an dieser abgelegenen aber dennoch gut erreichbaren Stelle nicht in den Griff. Der sich ebenfalls dort befindende Bootseinsteig ist nach wie vor nutzbar. Außerdem informiert er darüber, dass der Innenminister am 21.09.2015 zwischen 17.00 Uhr und 20.00 Uhr in die Uckermark kommt u. a. zum Thema Funktionalreform. Der Bürgermeister schlägt vor, die Sitzung des Hauptausschusses auf den 22.09.2015 zu verschieben.
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmen der Verfahrensweise zu.
Der Erste Beigeordnete informiert darüber, dass am 08.07.2015 um 17.30 Uhr die 2. Haushaltskonsolidierungsgespräche stattfinden.

TOP 18. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Brämer fragt nach dem Werbemast an dem Rastplatz am Radweg zwischen Prenzlau und Röpersdorf. Er fragt, ob es dort eine Genehmigung gibt und befürchtet, dass die Gleichbehandlung gefährdet ist.
Der Bürgermeister antwortet, dass dies eine ältere Absprache ist, die im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme Uckerpromenade steht. Die Werbung musste im Zuge des Straßenbaus entfernt werden und ein Alternativstandort wurde zugesagt. Dieser neue Standort ist unproblematisch.
Herr Brämer fragt, ob dann auch andere diesen Werbeträger mitnutzen könnten?
Der Bürgermeister erwidert, dass dies mit Herrn Knoll abgesprochen werden muss. Der Werbeträger befindet sich in seinem Eigentum.
Des Weiteren informiert Herr Brämer darüber, dass an der Stadtmauer im Bereich des Netto-Markendiscount Trinkgelage stattfinden. Was kann dort getan werden?
Herr Schmidt antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass dieses Problem bekannt ist und dieser Bereich regelmäßig überprüft wird.
Herr Dittberner fügt hinzu, dass es auch im Bereich zwischen der Wasserpforte und dem Kupferschmiedegang regelmäßig Probleme gibt.
Der Zweite Beigeordnete erläutert, dass dies ein Verdrängungsvorgang ist. Man kann Bänke demontieren und es so „ungemütlich“ machen, aber das schadet auch der Allgemeinheit. Vorher gab es diese Probleme im Bereich des Handwerkerhauses.

TOP 19. Kostenaufstellung der Krippen/ Kitaplätze die sich in der Trägerschaft Prenzlau befinden DS-Nr.: 67/2015
Herr Melters fragt, wie sich die Verteilung der Kosten in den Nachbarstädten darstellt.
Der Erste Beigeordnete antwortet, dass über diese Zahlen nur der Landkreis Uckermark Auskunft geben kann.
Der Bürgermeister ergänzt, dass der Landesdurchschnitt interessant ist. Demnach werden die Eltern mit etwa 16% herangezogen. Somit liegt Prenzlau knapp unter dem Landesdurchschnitt.
Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde. Dies wird vom Fragesteller bestätigt. Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS-Nr.: 67/2015 zur Kenntnis.
Wortlaut:
„Die CDU-Fraktion bittet um eine Kostenaufstellung der Krippen/ Kitaplätze die sich in der Trägerschaft Prenzlau befinden. In der Kostenaufstellung soll dargestellt werden, wie viel die Eltern an Kosten übernehmen müssen (pro Kind, Kita/ Krippe) und wie viel die Stadt Prenzlau übernehmen muss. z.B.:
- Personalkosten
- Nebenkosten (Gas, Wasser, Strom)
- Versicherungen, usw...

TOP 20. Erstattung von Betreuungsgebühren und Verpflegungskosten DS-Nr.: 78/2015
Wortlaut:
„Welche Voraussetzungen sind wie zu regeln, um bei unvorhergesehenen Schließungen von Kitas und Horten in Prenzlau die Eltern von der Zahlung der Betreuungsgebühren und der Verpflegungskosten zu befreien bzw. diese zu erstatten? Ab welchem Zeitraum einer Schließung ist der Aufwand für eine solche Regelung vertretbar?

TOP 21. Stadtfest 2015 - Einstweilige Verfügung DS-Nr.: 79/2015
Wortlaut:
„Die Fraktion DIE LINKE. Prenzlau fragt den Bürgermeister: 1. War die einstweilige Verfügung gegen die Länge des Stadtfests im Vorfeld absehbar? Wurde die Stadt Prenzlau also wirklich von dieser Maßnahme „überrascht“? 2. Ist in der WIG über die Dauer des Stadtfestes diskutiert worden? Ist also auch über den § 10 Abs. 1, 2 und 4 LImschG (GVBI.I/14, [Nr. 32]) beraten und diskutiert worden? 3. Wurden die möglichen rechtlichen Schritte im Vorfeld vom Justiziar der Stadt bzw. durch die Verwaltungsspitze geprüft? “

TOP 22. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.17 Uhr.

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