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Antrag 97-1/2015
Richtlinie Regelung Eintragung in das Goldene Buch der Stadt

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Drucksache 97-1/2015 (25.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2015 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Richtlinie zur Eintragung ins Goldene Buch wie folgt zu ändern:
1. Streichung des Punktes 1f des § 2.
2. Ergänzung des Punktes 2b, 6. Anstrich des § 2: "und karitativen Engagements …".

Die Fraktion bittet um getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2.

Begründung

Wenn das Engagement des Standortkommandanten über das normale hier Diensttun hinausgeht, werden kulturelle, soziale oder sonstige Gründe sich finden, um eine Eintragung ins Goldene Buch der Stadt zu rechtfertigen. Allein der wirtschaftliche Faktor der Partnerschaft würde auch die Eintragung vieler Geschäftsführer kommunaler oder freier wirtschaftlicher Unternehmer rechtfertigen.

Die karitativen Verbände leisten in unserer Gesellschaft für viele Menschen wertvolle Arbeit, aus der sich die staatliche Gemeinschaft heraus nimmt, deshalb sollten die karikativen Engagements ergänzt werden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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