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Niederschrift  
der öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Güstow am 01.09.2015

( reine Textanzeige )

am Dienstag, dem 01.09.2015,
Versammlungsraum Güstow, Am Lindenberg 48
Beginn: 18.00 Uhr

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung
2. Einwohnerfragestunde
3. Feststellen der Beschlussfähigkeit
4. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.02.2015
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Ergänzungssatzung GT Mühlhof
7. Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Wehr Mühlhof
8. Aktuelles

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung
Die Ortsvorsteherin eröffnet um 18 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2.
Einwohnerfragestunde
Frau Jüdes fragt nach der Auftragsabarbeitung der Fragestellung Wasseraustritt im Bereich der Feuerwehr.
Frau Oyczysk und der Zweite Beigeordnete informieren darüber, dass ein Vor-Ort-Termin zwischen dem Ortswehrführer, Zweiten Beigeordneten, Herrn Bröcker und dem Baukontrolleur Herrn Bartholomäus stattgefunden hat. Es hat sich herausgestellt, dass nicht die Leitungen der Stadtwerke betroffen sind, sondern es sich vermutlich um die Regenentwässerung der Straße handelt, die sich jedoch nicht im Eigentum der Stadt befindet. Es ist geplant, die Leitungen in bestimmten Abschnitten spülen zu lassen. Hierzu hat die Firma Violia einen entsprechenden Auftrag erhalten und wird dies je nach Kapazitätslage sukzessive abarbeiten.

TOP 3.
Feststellen der Beschlussfähigkeit
Die Ortsvorsteherin stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 3 Mitglieder des Ortsbeirates Güstow sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 4. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.02.2015
Abarbeitung der Niederschrift vom 19.02.2015:

Der Zweite Beigeordnete erläutert, in welcher Form die im Protokoll des Ortsbeirates vom 19.02.2015 angesprochenen Themen mittlerweile abgearbeitet worden sind.

Frau Jüdes verweist darauf, dass das Problem des Hundegebells nach wie vor besteht. Sie und ihr Nachbar sind besonders davon betroffen. Der Bürgermeister verweist darauf, dass hier zunächst zivilrechtlich gegen übermäßiges Hundegebell vorgegangen werden muss. Auch der Tierarzt des Veterinärdienstes wurde bereits miteinbezogen, hat allerdings keine Beanstandung gehabt. Einen Anspruch auf Untersagen von Amtswegen durch das Ordnungsamt ist ausgesprochen problematisch. Er sagt jedoch zu, noch einmal ein Schreiben an die betreffende Familie, die die Hunde hält, zu richten.

Berichtigung der Niederschrift vom 19.02.2015:
S. 4, Abs. 2, 5. Zeile statt  „Nachtbeförderung“ muss es richtig heißen „Nachtbefeuerung“.
Gegen die o. g. Niederschrift werden keine weiteren Einwände erhoben.

TOP 5.
Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 3/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6.
Ergänzungssatzung GT Mühlhof
Der Zweite Beigeordnete erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation (die als Anlage zum Protokoll gegeben wird) das Vorhaben des Gramzower Bauhofes. Herr Bräuer verweist in der Diskussion darauf, dass es sicherlich einen Mitnahmeeffekt der Erschließung des Eigentümers des Flurstückes 177/ 2 gibt.

Herr Fliegel verweist darauf, dass seiner Meinung nach der Gramzower Bauhof seine Verpflichtung aus dem ersten Erschließungsvertrag für die Erschließung des Gemeindeteils Mühlhof nicht eingehalten hat. Außerdem liegt auf den betreffenden potenziellen Baugrundstücken Müll und Unrat, die seiner Meinung nach der Gramzower Bauhof abgelagert hat. Dem widerspricht Herr Bräuer vehement. Der Bürgermeister sagt zu, den ursprünglichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu prüfen, ob im Bereich der Grundstücke 6 und 8 noch Aufgaben hätten abgearbeitet werden müssen. Außerdem wird im Ergebnis der Diskussion vereinbart, dass die Stadt noch einmal mit dem Eigentümer des Flurstückes 177/ 2 über eine anteilige Beteiligung an den Erschließungskosten verhandeln kann. Für die bereits vorhandenen Gebäude auf der westlichen Seite der Erschließungsstraße besteht keine Möglichkeit der Heranziehung.
Der Ortsbeirat nimmt das Vorhaben grundsätzlich positiv zur Kenntnis.

TOP 7.
Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Wehr Mühlhof

Herr Pietschmann erläutert die bisherigen Planungen des Landesumweltamtes aus der Historie bzw. aus der jüngsten Zeit sowie das künftig in Aussicht stehende Vorhaben anhand von zwei Übersichtskarten. Er warnt allerdings gleichzeitig vor übertriebenen Erwartungen. Das Land als Eigentümer der Gewässer (Wasser- und Bodenverband arbeitet lediglich im Auftrag des Landesumweltamtes) kann jederzeit die Fortsetzung der Planung bzw. deren Umsetzung abbrechen, wenn seitens des Landes andere Prioritäten gesetzt werden oder die Finanzierung nicht gesichert ist. Auf Nachfrage erläutert Herr Pietschmann auch die Einmaligkeit der Regenereignisse im Jahre 2007. Grundsätzlich stellte er heraus, dass im Umfeld von Prenzlau bereits sehr gute Planungen zur Bewältigung von Starkniederschlagsereignissen vorliegen.

TOP 8.
Aktuelles
Der Zweite Beigeordnete informiert über die aktuelle Auslegung des Regionalplanentwurfes Wind 2015 und erläutert anhand der vorhandenen Karte, dass sich an der grundsätzlichen Einschätzung nichts geändert hat, dass unterhalb von 1000 m keine neuen Anlagen errichtet werden. Hierzu entzündet sich eine längere Diskussion zu Grundsatzfragen der Energiepolitik der EU und des Landes Brandenburg.

Der Zweite Beigeordnete weist im Auftrag des Ordnungsamtes noch einmal daraufhin, dass das Parken auf Grünflächen grundsätzlich untersagt ist, unabhängig davon, ob es sich um einen Ortsteil oder die Kernstadt handelt. Es ist niemand berechtigt, unter Verweis auf den mittlerweile auch regen Schriftverkehr zwischen Herrn Affeldt und dem Ordnungsamt, von dieser grundsätzlichen Regelung Ausnahmen zu erteilen und er informiert auch darüber, dass künftig gebührenpflichtig abgestraft wird. Herr Affeldt weist in der Diskussion daraufhin, dass auf der gegenüberliegenden Seite seines Grundstückes auf dem Dorfanger früher eine Waage stand, die als öffentliche Zuwegung genutzt wurde und die er nun für das Abstellen seiner Fahrzeuge nutzt. Es wird vereinbart, dass sich hierzu das Ordnungsamt zusammen mit dem Hoch- und Tiefbauamt den Sachverhalt noch einmal vor Ort ansieht.

Downloads

Anlage 1 zur Niederschrift (3.8 MB)

Niederschrift 01.09.2015 (13.3 KB)

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