Anlage 1 zur DS 110-2015 (38.7 KB)
Anlage 1 zur DS 110-2015 (37.7 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 03.12.2015 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Benutzungsordnung des Dominikanerklosters Prenzlau gemäß der Anlage 1.
Anlagen:
Anlage 1: Benutzungsordnung für das Dominikanerkloster Prenzlau
Anlage 2: Synopse Benutzungsordnung für das Dominikanerkloster Prenzlau
Die Überarbeitung der Benutzungsordnung der Einrichtung „Dominikanerkloster – Kulturzentrum und Museum“ ergibt sich aus der Festlegung, dass sich ab Februar 2016 Veränderungen in der Grundstruktur der Stadtverwaltung Prenzlau ergeben werden: Das „Dominikanerkloster – Kulturzentrum und Museum“ wird aus dem Amt 40 ausgegliedert und als Stabsstelle 41 dem 1. Beigeordneten direkt unterstellt. Die bisher zum „Dominikanerkloster – Kulturzentrum und Museum“ gehörende Freilichtbühne wird dem Geschäftsstraßenmanagement 23.2. zugeordnet. Die Veränderungen zur bisher gültigen Benutzungsordnung sind der Synopse in Anlage 2 zu entnehmen.
Amt für Bildung, Kultur und Soziales