Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 03.12.2015.
Textauszug aus der Drucksache
Kenntnisnahme:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) vertritt der Bürgermeister die Stadt Prenzlau in der Verbandsversammlung des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes (NUWA). Nach § 19 (3) Sätze 3 und 4 GkGBbg kann der Bürgermeister die Wahrnehmung der Vertretung sowie dessen Stellvertretung auf Bedienstete übertragen.
Der Bürgermeister hat auf der vorgenannten rechtlichen Grundlage mit der Organisationsverfügung 07/2015 den Zweiten Beigeordneten, Herrn Dr. Heinrich, die Vertretung der Stadt im NUWA ab dem 01.01.2016 übertragen. Gleichzeitig hat er mit dieser Organisationsverfügung die Stellvertretung auf die Amtsleiterin des Hoch- und Tiefbauamtes, Frau Oyczysk, ab dem 01.01.2016 übertragen.
Hauptamt