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Beschlussvorlage 9/2016
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014

Downloads

Drucksache 9/2016 (17.5 KB)

Anlage 1 zur DS 9-2016 (5.8 KB)

Anlage 2 zur DS 9-2016 (2.4 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 03.03.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderungen der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2011 (Anlage 1).
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2014 (Anlage 2).
3. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.

Anlagen:
1 - Übersicht über die Änderungen der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2011
2 - Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 mit seinen Anlagen

Begründung

Die Stadt Prenzlau hat gemäß § 82 (1) BbgKVerf für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

Der Jahresabschluss 2014 besteht , einschließlich der Änderungen der Eröffnungsbilanz, aus nachfolgenden Teilen:
- der Ergebnisrechnung 2014 (I)
- der Finanzrechnung 2014 (II)
- den Teilrechnungen 2014 (III)
- der Bilanz zum Stichtag 31.12.2014 (IV)
- dem Rechenschaftsbericht 2014 (V)

Dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 sind als Anlagen beigefügt:
- der Anhang (VI-1)
- die Anlagenübersicht (VI-2)
- die Forderungsübersicht (VI-3)
- die Verbindlichkeitenübersicht (VI-4)
- der Beteiligungsbericht (VI-5)

Der Kämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2014 mit seinen Anlagen gemäß § 82 (3) BbgKVerf aufgestellt. Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfer der Stadt Prenzlau wurde der Jahresabschluss dem Bürgermeister zur Feststellung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den Jahresabschluss mit seinen Anlagen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zu.

Die Änderungen der Eröffnungsbilanz gemäß § 141 (21) BbgKVerf sind mit entsprechender Begründung in der Anlage 1 dargestellt.

Die Ergebnisrechnung 2014 weist zum 31.12.2014 einen Gesamtüberschuss in Höhe von 2.021,1 T€ aus.

Die Finanzrechnung 2014 weist zum 31.12.2014 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 3.292,3 T€ aus (davon 1.106,2 T€ fremde Finanzmittel).

Die ergebnisrelevanten Aussagen wurden im Rechenschaftsbericht (Punkt V) dargestellt.

Der Jahresabschluss 2014 mit seinen Anlagen wird den Stadtverordneten wahlweise in gedruckter oder digitaler Form zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil dieser Drucksache.

Gesamtabschluss/ Beteiligungsbericht
Gemäß § 141 (19) BbgKVerf ist für die Stadt Prenzlau spätestens für das Haushaltsjahr 2013 ein Gesamtabschluss gemäß § 83 BbgKVerf zu erstellen. Sowohl über den geprüften Gesamtabschluss als auch über die Entlastung des Bürgermeisters hat die Stadtverordnetenversammlung bis spätestens 31.12.2014 zu beschließen.

Da die Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2013 noch nicht abgeschlossen ist, steht folglich auch der Gesamtabschluss für das Folgejahr 2014 aus.

Die Verwaltung wird die Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 mit ihren Anlagen nach Fertigstellung unverzüglich der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen und zeitgleich gesonderte Beschlussentwürfe über die Entlastung des Bürgermeisters vorbereiten.

Gemäß § 82 BbgKVerf ist die Stadt Prenzlau weiterhin dazu verpflichtet, im Rahmen des Jahresabschlusses einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Der Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2014 soll der Stadtverordnetenversammlung einen Überblick über die städtische Beteiligungsstruktur geben. Er enthält wesentliche Informationen über die strukturellen als auch wirtschaftlichen Verhältnisse der direkten und indirekten Beteiligungsunternehmen der Stadt Prenzlau und ist dem Jahresabschluss als Anlage VI- 5 beigefügt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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