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Beschlussvorlage 15/2016
Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Prenzlau

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Drucksache 15/2016 (14.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 03.03.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.

Anlagen:
Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Prenzlau 2016

Begründung

Nach § 3 Absatz 2 Ziffer 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (Bbg BKG) müssen die amtsfreien Gemeinden, Ämter und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung eine Gefahren- und Risikoanalyse erstellen und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechende Schutzziele festlegen, nach denen sich die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie eine angemessene Löschwasserversorgung bestimmen. Der vorliegende Gefahrenabwehrbedarfsplan gibt einen Überblick über bestehende Gefahren- und Risikopotentiale im Gebiet der Stadt Prenzlau. Darüber hinaus wird anhand dieses Gefahrenabwehrbedarfsplanes der Ist-Zustand ersichtlich. Im Umkehrschluss ergeben sich daraus Anhaltspunkte, an welcher Stelle noch Veränderungen bzw. Verbesserungen zur Durchsetzung des Brandschutzes vorgenommen werden müssten.
Die Erarbeitung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes mit Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Prenzlau, Stand 01/2016, erfolgte auf Basis des gleichlautenden Planes, Stand 11/2013.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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