Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 03.03.2016 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan SO PV "Zuckerfabrik" wird der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau für den in den Anlagen dargestellten Geltungsbereich geändert. Die derzeitige Flächenausweisung "gewerbliche Fläche" wird in "Sondergebiet Erneuerbare Energien"/SO EE umgewandelt.
Anlagen:
1 FNP-Änderungsbereich
Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan SO PV "Zuckerfabrik" (DS 19/2016) ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 III Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Bebauungsplan. Dabei wird sich der zu erstellende Umweltbericht für den Bebauungsplan inhaltlich auf die Abwägung naturschutzrechtlicher Belange im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau beziehen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau weist die Fläche derzeit als gewerbliche Fläche aus.
Aufgrund der Lage des Plangebietes und der sinnvollen Nachnutzung einer wirtschaftlichen Konversionsfläche bietet sich die Fläche durch ihre Größe und Beschaffenheit als Fläche für die Errichtung großflächiger freistehender Photovoltaikanlagen an.
Geplant ist demnach die Ausweisung der Fläche als Sondergebiet Erneuerbare Energien/ SO EE.
Gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO Bbg) sind für sonstige Sondergebiete die Zweckbestimmung und die Art der baulichen Nutzung darzustellen und festzusetzen. Zu sonstigen Sondergebieten zählen Gebiete für Anlagen, die der Nutzung erneuerbarer Energien, wie der Sonnenenergie, dienen.
Die Ausweisung als Sondergebiet Erneuerbare Energien/ SO EE trägt somit dem wirtschaftlichen und werbenden Ziel der Stadt Prenzlau, als "Stadt der regenerativen Energien", Rechnung.
Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung