direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Beratungsvorlage 21/2016
Ausschreibungskriterien Zwischenmahlzeiten

Downloads

Drucksache 21/2016 (18.1 KB)

Anlage zur DS 21-2016 (16.0 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beratung in der Stadtverordnetenversammlung am 03.03.2016  vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Es erfolgt eine nochmalige Ausschreibung der Zwischenmahlzeiten mit folgenden Kriterien Nr. 1 bis 7, über die jeweils separat abgestimmt wird (siehe Anlage).

Anlagen:
Anlage - Kriterien

Begründung

Gemäß Beschluss zur Drucksache 119/2015 Version c) hat eine nochmalige Ausschreibung der Zwischenmahlzeiten ohne ausdrückliche "just in time" Forderung zu erfolgen.

Die Ausschreibungskriterien sind hierbei von besonderer Bedeutung und werden sich u. a. in der Preisgestaltung der Bieter widerspiegeln. Der sich aus der Ausschreibung ergebende Preis ist gemäß der Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau umzulegen.

Die Vorschläge der Verwaltung beruhen auf Erfahrungen, Richtlinien und zwingend einzuhaltenden gesetzlichen – insbesondere vergaberechtlichen – Grundlagen und sollen zur Entscheidungsfindung beitragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle aufgezeigten Entscheidungsmöglichkeiten der Verwaltung auf das derzeit gültige Vergaberecht abstellen. Da bis zum 18.04.2016 noch die Umsetzung der drei neuen EU Vergaberichtlinien in deutsches Recht erfolgt und der dafür notwendige Gesetzgebungsprozess derzeit noch nicht abgeschlossen ist, ist spätestens ab diesem Zeitpunkt mit einer Vielzahl von Änderungen im Verfahren zu rechnen. Deren Auswirkungen sind aufgrund bisher noch fehlender Informationen noch nicht völlig absehbar.

Unter Beachtung der vergaberechtlich zwingend einzuhaltenden Fristen im Ausschreibungsverfahren und der Beschlussfassung zur vergaberechtlichen Entscheidung in der Sitzungsfolge September/Oktober ist davon auszugehen, dass im günstigsten Fall der Zuschlag nicht vor Mitte Oktober 2016 erteilt werden kann. Hierfür muss es jedoch gelingen, in der jetzigen Sitzungsfolge eine Entscheidung zu erwirken, so dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 06.10.2016 die Zuschlagserteilung erfolgen kann. Zudem sind Fristen zur Ausfertigung einer neuen Kostenbeitragssatzung unter Herstellung des Einvernehmens mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Landkreis Uckermark gemäß § 17 Absatz 3 KitaG zu berücksichtigen, so dass die Ausführung der Leistung frühestens ab dem 01.01.2017 möglich sein wird.

Der Hauptausschuss entscheidet darüber, wie die Ausschreibungskriterien gefasst und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung als Beschlussvorlage vorgelegt werden.

Bisherige Beschlüsse und Drucksachen in dieser Angelegenheit:
· DS 56/2015
· Antrag 41-1/2015
· DS 106/2015 (Beratungsvorlage)
· DS 109/2015

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Sport und Soziales

zurück Seitenanfang Seite drucken