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Beschlussvorlage 22/2016
Wahl der Schiedsperson für die Wahlperiode 2016 – 2021

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Drucksache 22/2016 (15.0 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 03.03.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung wählt für die Wahlperiode 2016 bis 2021 Frau Birgit Scheibel, wohnhaft in Prenzlau, zur Schiedsperson.

Begründung

Gemäß § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz – SchG) richtet jede Gemeinde Schiedsstellen ein und unterhält sie. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Des Weiteren muss diese nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, das Wahlrecht besitzen, das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen.
Die bisherige Schiedsperson, Herr Peter Hinz, hatte beim Amtsgericht Prenzlau aus gesundheitlichen Gründen und Verlegung seines Wohnsitzes die Niederlegung seines Amtes beantragt. Mit Schreiben vom 20.08.2015 wurde diesem Antrag seitens des Direktors vom Amtsgericht Prenzlau entsprochen. Zur Neubesetzung der Schiedsstelle hat die Stadt Prenzlau öffentlich in der lokalen Presse aufgerufen. Die Vorschläge bzw. Bewerbungen sollten bis zum 15.12.2015 eingereicht werden. Bis zum genannten Termin haben sich insgesamt 4 Personen beworben. Eine Bewerbung konnte keine Berücksichtigung finden, da die Bewerberin nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnhaft ist. Eine Bewerbung wurde zurückgezogen. Eine weitere Bewerberin hat das im Anschluss stattfindende Erörterungsgespräch nach wiederholter Einladung nicht wahrgenommen. Somit hat zum jetzigen Zeitpunkt Frau Birgit Scheibel ihre Bereitschaft zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als Schiedsperson abgegeben.

Die Bewerberin erfüllt die vom Gesetzgeber geforderten Bedingungen und ist hinsichtlich der Übernahme des Amtes geeignet.

Die gewählte Schiedsperson muss im Anschluss noch durch den Direktor des Amtsgerichtes Prenzlau bestätigt und berufen werden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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