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Beschlussvorlage 25/2016
Grundpositionen der Stadt Prenzlau zur Verwaltungsstrukturreform 2019 im Land Brandenburg

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Drucksache 25/2016 (19.2 KB)

Anlage zur DS 25-2016 (6.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 03.03.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die beigefügten "Grundpositionen der Stadt Prenzlau zur Verwaltungsstrukurreform 2019 im Land Brandenburg" und beauftragt den Bürgermeister, entsprechend diesen Grundpositionen die erforderlichen Gespräche zu führen und danach zu handeln.
Die Stadtverordnetenversammlung ist regelmäßig über die erreichten Ergebnisse zu informieren.

Anlagen: Positionspapier

Begründung

Die Landesregierung hat 2015 den Entwurf eines Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 vorgelegt und danach in verschiedenen Veranstaltungen präsentiert. So fand am 21. September 2015 in Prenzlau eine Bürgerveranstaltung mit dem Minister für Inneres und Kommunales sowie dem Finanzminister und am 16. Januar 2016 in Cottbus ein landesweiter Reformkongress statt. Bei beiden Veranstaltungen wurde sehr deutlich, dass der Leitbildentwurf in weiten Teilen weder den Vorstellungen der Städte und Gemeinden und auch zum großen Teil nicht den Wünschen und Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger nach effizienten und bürgernahen Verwaltungsstrukturen entspricht. Es war hingegen insbesondere beim Reformkongress erkennbar, dass die seitens der Städte und Gemeinden sowie der kommunalen Spitzenverbände vorgetragenen Hinweise, Kritiken und Änderungsvorschläge keinerlei Berücksichtigung finden. Derzeit konzentriert sich der Fokus der Landesregierung sowie die öffentliche Diskussion stark auf die Einkreisung der bislang kreisfreien Städte sowie die Zusammenlegung von Landkreisen. Der Aufgabenkatalog der Funktionalreform II ist völlig unzureichend und würde für die Stadt Prenzlau sogar den Verlust von Aufgaben bedeuten, die seit vielen Jahren (oft im Kontext mit dem Standarderprobungsgesetz) tadelsfrei und hocheffizient durch die Stadtverwaltung realisiert und angeboten werden. Die Landesregierung verkennt die Notwendigkeit einer je nach Leistungskraft der Gemeinden und Ämter differenzierten Aufgabenübertragung.

Ebenso wird verkannt, dass eine landesweite flächendeckende Mindesteinwohnerzahl von 10.000 Einwohnern speziell in den peripheren Landkreisen, wie z.B. der Uckermark keinesfalls angemessen ist. Der (mittlerweile mißglückte) Zusammenschluß der Ämter Brüssow und Gramzow hätte, mit Blick auf deren Einwohnerzahl im Jahre 2030, diese Mindestzahl unterschritten und dennoch zu Verwaltungseinheiten geführt, die mehrere Hundert Quadratkilometer groß sind. Eine bürgernahe und flexible Verwaltung wäre damit nicht möglich. In der Gemeindegebietsreform 2001-2003 wurden im Landkreis Uckermark die s. g. "Kragenämter" Prenzlau-Land, Angermünde-Land und Templin-Land aufgelöst, jetzt generiert man wiederum neue Kragenämter.

Ungünstig ist auch das Auseinanderfallen der Funktionalreformen I und II mit ihrem zeitlichen Versatz. Gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund (StGB) fordert die Stadt Prenzlau, die seitens des StGB vorliegenden Vorschläge für eine interkommunale Funktionalreform aufzugreifen und im Leitbild zu berücksichtigen.

Generell sind auch die finanziellen Auswirkungen der Verwaltungsstrukturreform bisher unzureichend dargestellt und ausgestaltet. Alle bisherigen Aussagen der Landesregierung lassen, insbesondere hinsichtlich der Entschuldung von Landkreisen, Gemeinden und Städten aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches, eine auch künftig schlechtere Mittelausstattung der Gemeinden für die Finanzierung der ihnen übertragenen Aufgaben erwarten.

Die Stadt Prenzlau setzt sich, ebenso wie die anderen Mittelbereiche im Landkreis Uckermark, seit Jahren für eine kooperative Zusammenarbeit auf der Ebene ihrer Mittelbereiche ein. Beredter Ausdruck dessen sind die Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Städtebauförderprogramms "Kleine Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS), die gemeinsame Erarbeitung der Stadt-Umland-Strategie, im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung die Gründung der Uckerservice GmbH oder die Zusammenarbeit im Leader + Verein (Regionaler Arbeitskreis Uckerseen). Darüber hinaus gibt es seitens der Stadt Prenzlau zahlreiche weitere Angebote zur Vertiefung der interkommunalen Kooperation mit den umliegenden Ämtern und Gemeinden.

Eingedenk ihrer bisherigen Erfahrungen mit Eingemeindungen sollten daher abgestufte Angebote der vertieften Zusammenarbeit, beginnend mit der Verwaltungskooperation über das Instrument der Mitverwaltung bis hin (so gemeinsam gewünscht) zur Eingemeindung unterbreitet werden.

Diese Positionierung der SVV sowie der damit verbundene Handlungsauftrag an den Bürgermeister sind notwendig, da der gesamte Prozeß noch nicht abgeschlossen ist und sich die Stadt Prenzlau (entsprechend den bisherigen Aufträgen in dieser Sache aus den Drucksachen 29/2015 und 32/2015) hierin noch einbringen kann.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Bürgermeister der Stadt Prenzlau

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