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Anfrage 32/2016
Befahrbarkeit der Straße Am Rohrteich

Downloads

Drucksache 32/2016 (92.4 KB)

Anlage 1 zur DS 32-2016 (40.5 KB)

Drucksache 149/2008 (24.7 KB)

Anlage 3 zur DS 32/2016 (1.3 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beratung in der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:

1. Welchen konkrete Maßnahmen werden wann:
a) zur Reparatur und Pflege der Straße/des Bürgersteigs Am Rohrteich durch die Stadt Prenzlau veranlasst,
b) gegen die weitere Zerstörung der Straße und des Bürgersteigs durch unberechtigte/unsachgemäße Nutzung (z.B. Tonnage) eingeleitet?

2. Wann und wie ist die Umsetzung der DS: 149/2008 Straßensanierung Am Rohrteich vorgesehen?

Begründung:
Mit der DS: 149/2008 hat sich die SVV am 18.09.2008 zur Sanierung der Straße Am Rohrteich positioniert und beschlossen die Sanierung der Straße sowie der Entwässerungsanlagen entsprechend in Jahresscheiben in Abhängigkeit von den vorhandenen finanziellen Mitteln vorzunehmen. Geplant war, diese Straßensanierung 2009 in Abschnitten zu beginnen und 2014 gänzlich abzuschließen. Diese terminliche Planung scheint durch die Stadtverwaltung nicht weiter verfolgt worden zu sein. Dadurch sind weiterhin jährliche Reparatur- und Pflegearbeiten für diese Straße erforderlich, um die Befahrbarkeit und Anwohner und Handwerksbetriebe zu sichern. Zumal sich die Befahrbarkeit durch festgestellte unsachgemäße und unberechtigte Benutzung der Straße weiter verschlechtert.

Begründung

Antwort des Bürgermeisters:

Zu 1.a)
Zur Unterhaltung der Straße "Am Rohrteich" werden jährlich Mittel aufgewendet.
Für die letzten 3 Jahren waren dies:
2013 1.540 €, Anpassung von 2 Straßeneinläufen, Großpflaster, Kaltasphalt, Flickung Schadstellen mit Heißasphalt
2014 325 €, Kaltasphalt, Befestigung Randstreifen
2015 2.555 €, Befestigung Randstreifen, Gehwegplatten, Großpflaster Fahrbahn, Flickung Schadstellen mit Heißasphalt
Wie bei den anderen Straßen auch ist nach dem Winter eine Begehung zur Feststellung der Frostschäden und der Festlegung der notwendigen Arbeiten zur Beseitigung vorgesehen. Diese jährliche Begehung wird im April 2016 unter Teilnahme des Bürgermeisters erfolgen, der dem Anwohner Herrn Ballin seine Teilnahme beim Ortstermin am 25.02.2016 zugesagt hat.

Zu erwähnen ist noch, dass das mehrfach in der Presse zitierte Protokoll des Ortstermins am 20.03.2007 mit dem damaligen Bürgermeister Herrn Moser (beigefügt als Anlage 1) im Wesentlichen abgearbeitet ist bzw. weiterhin Beachtung findet.
Erledigt wurden folgende Punkte: Erhalt der Blumeninsel vor Haus Nr. 2, Entfernung der Blumeninsel vor den Gärten, Unterhaltung des Schotterrandstreifens, Markierung "Zone 30" auf dem Asphalt im Einmündungsbereich, Durchführen einer Einwohnerversammlung.
Die notwendigen Reparaturen am Randstreifen erfolgen weiterhin.

Für die Reinigung der Fahrbahn und der Gehwege sind nach der Straßenreinigungssatzung die Anlieger zuständig. Es ist vorgesehen, die Anlieger im März/April diesen Jahres erneut auf ihre Anliegerpflicht hinzuweisen und dabei einen konkreten Termin zur Kontrolle durch das Ordnungsamt zu benennen.

Zu 1.b)
Für den Bereich An der Schnelle/Am Rohrteich/Am Strom/Anlagen ist eine Zone 30 ausgewiesen und es besteht eine Tonnagebegrenzung von 7,5 t. Fahrzeuge über 7,5 t, wie Öltanker, Umzugswagen müssen zur Befahrung eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde (Ordnungsamt) beantragen. Der Bereich wird durch das Ordnungsamt regelmäßig in nahezu täglichen Abständen kontrolliert.

Zu 2. Bisher konnten die ersten 3 Maßnahmen der Tabelle 1 der DS 149/2008 realisiert werden (s. Anlage 2 und 3).
In der Diskussion zum Haushalt 2012 musste festgestellt werden, dass die finanziellen Mittel für die Weiterführung z. Z. nicht vorhanden waren. In Vorbereitung der Landesgartenschau 2013 und zur Beseitigung eines verkehrlichen Nadelöhrs war der Ausbau der B 109 von der Binnenmühle bis zur Klosterstraße als Gemeinschaftsaufgabe mit dem Landesbetrieb Straßenwesen an die vorderste Stelle gerückt.
Dem folgten unmittelbar die weiteren mit der Landesgartenschau 2013 verbundenen Maßnahmen wie Marktberg, Rathausvorplatz, Bahnhofstunnel, Tor zum See I bis IV, Ausbau des ehemaligen WiGa-Gebäudes zur Blumenhalle, Rathausvorplatz, Seepark, Stadtpark.
Auf Grund bundesweit knapper werdender Mittel und Zuweisungen wurde den Stadtverordneten zur Diskussion des Haushaltes 2015 die umfassende Prioritätenliste Straßenbau für die mittelfristige Finanzplanung in den Fachausschüssen vorgelegt.

Das Thema Rohrteich wurde vom Bürgermeister dabei mehrfach angesprochen und darauf verwiesen, dass die Baumaßnahmen für alle 3 noch ausstehenden Abschnitte, mit ca. 1 Mio. € Gesamtumfang, mehrfach aus o. g. Grunden verschoben worden sind. Es bestand mit den Stadtverordneten Einvernehmen zur vorgenannten Prioritätenliste, da es von Seiten der Stadtverordneten keinerlei Änderungsvorschläge hierzu gab.

Demnach steht der Rohrteich an 4. Stelle nach:
1. Straße des Friedens
2. Neubrandenburger Straße / B 109 zwischen Einmündung Freyschmidtstraße und Friedrichstraße
3. Am Durchbruch
und kann nach jetzigem Stand mit dem Haushalt 2018 bzw. 2019 grundsätzlich weitergeführt werden.

Anlage 1: Protokoll über die Vor-Ort-Besichtigung am 20.03.07
Anlage 2: DS 149/2008
Anlage 3: Ausbauplan, Stand 03/2016

verantwortliches Amt / Antragsteller

Stadtverordneter Brämer

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