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Mitteilungsvorlage 36/2016
Bund-Land-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt"

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Drucksache 36/2016 (22.8 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

Begründung

Inhalt der Mitteilung:
Mit Datum vom 10.02.2016 hat das Landesamt für Bauen und Verkehr Cottbus für die Gesamtmaßnahme "Neubaugebiet Igelpfuhl", die in den Jahren 1999 – 2010 aus dem Bund-Land-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt" umfangreiche Förderung erhielt, den Schlussbescheid erteilt.Mit diesem Bescheid wurde der Stadt Prenzlau bescheinigt, dass die bewilligten Städtebaufördermittel in Höhe von insgesamt 3.006.556,53 Mio. € (Bund/Land/Kommune), dies entspricht einem Zuwendungsanteil (Bundes- und Landesmittel) in Höhe von 2.004.371,02 €, zweckentsprechend eingesetzt wurden.

Folgende investive Maßnahmen wurden im Zeitraum 1999 – 2010 realisiert:

Außenanlagen Evangelisches Jugendhaus 2002-2003
Außenanlagen Jugendgästehaus 1.BA 2005
Außenanlagen Jugendgästehaus 2.BA 2005
Außenanlagen Seniorenzentrum 2002-2003
Bau eines Slawenbootes 1. BA

2003-2004

Familien- und Bürgerzentrum 2001-2002
Grunderwerb Radweg Georg-Dreke-Ring 2. BA 2009
Hüllensanierung "Basecamp" 2008-2010
Kita Kinderland 2.BA 2005-2007
Kleinteilige Maßnahme (Errichtung Tischlerwerkstatt) 2007-2008
Kleinteilige Maßnahmen (Wohnumfeldtmaßnahme) 2006-2007
Kleinteilige Maßnahmen 2004 2004
Kleinteilige Maßnahmen 2005 2005
Kleinteilige Maßnahmen 2009 2009
Mauerabbruch f. Radweg Georg-Dreke-Ring 2. BA 2008-2010
Radweg Georg-Dreke-Ring 2. BA 2008-2010
Umbau evangelisches Jugendzentrum 2001-2003
Umbau Seniorenzentrum 2001-2002

Es kann eingeschätzt werden, dass die ursprünglich gesteckten Ziele im Wesentlichen erreicht wurden und mit der Förderung gute Voraussetzungen für einen positiven Stabilisierungsprozess des Wohngebietes Igelpfuhl geschaffen wurden. Insbesondere wurde das infrastrukturelle bzw. soziokulturelle Angebot deutlich erhöht bzw. erweitert. Der Einsatz der Städtebauförderungsmittel kann daher als grundsätzlich erfolgreich eingeschätzt werden.Mit der Bestätigung durch das Landesamt für Bauen und Verkehr, dass die bewilligen Fördermittel zweckentsprechend eingesetzt wurden, ist das Bund- Land-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ fördertechnisch abgeschlossen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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