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Beschlussvorlage 38/2016
Vorziehen 2. Bauabschnitt Straße des Friedens von 2018 in das Jahr 2016 Überplanmäßige Auszahlung

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Drucksache 38/2016 (22.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 254.000 €, um den Ausbau des 2. Bauabschnittes der Straße des Friedens von 2018 in das Jahr 2016 vorzuziehen.

Begründung

Der Ausbau der B 198 / Dr.-Wilhelm-Külz-Straße von der Freyschmidtstraße bis zur Friedrichstraße war vom Landesbetrieb Straßenwesen (LS) für die Jahre 2016 und 2017 vorgesehen. Daraufhin wurde der Bau des 2. Abschnittes der Straße des Friedens für 2018 eingeplant.
Im jährlich stattfindenden Abstimmungsgespräch am 27.01.2016 teilte der Vertreter des LS mit, dass der Termin für die Ausschreibung der Maßnahme Ortsdurchfahrt B 198 in den Oktober 2016 verschoben werden musste, so dass der Ausbau 2017 erfolgen soll. Gründe für die Verschiebung sind u. a. Überhänge der Baumaßnahmen aus 2015 und Vorhaben mit besonderer Priorität wie das Ministerprogramm zum Ausbau von Ortsdurchfahrten an Landesstraßen mit zusätzlichen 100 Mill. € bis 2019 bei gleichbleibender Personalausstattung im LS.

Aufgrund des schlechten Zustandes der Straße des Friedens im noch nicht ausgebauten Abschnitt von der Scharrnstraße bis zur B 109 / Marktberg ist es sinnvoll, den Ausbau dieses 2. BA vorzuziehen und in der nun baufreien Zeit bereits 2016 auszuführen.

Es kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass sich der LS gleichzeitig an der Knotenausbildung mit einer Lichtsignalanlage (LSA) beteiligt. Daher ist es geplant, Leerrohre für eine spätere LSA zu verlegen und die dafür vorgesehene Querungshilfe bereits zu bauen.

Wie schon bei der Vorverlegung des 1. BA im Jahre 2015 werden die SWP GmbH mit dem Straßenausbau die notwendigen Leitungsverlegungen vornehmen.

Da die finanziellen Mittel erst für 2018 geplant sind, muss zur Finanzierung der Maßnahme eine überplanmäßige Auszahlung erfolgen.
Die notwendigen 254.000 € setzen sich aus ca. 101.600 € Fördermitteln Stadtumbau und 152.400 € Eigenmitteln zusammen. Die Deckung der Eigenmittel erfolgt aus liquiden Mitteln.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hoch- und Tiefbauamt

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