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Beschlussvorlage 43/2016
Beschluss über den 2. Entwurf der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes/ Teilbereich II der Stadt Prenzlau/Ortsteil Dauer

Downloads

Drucksache 43/2016 (24.9 KB)

Anlage 1 zur DS 43-2016 (5.6 MB)

Anlage 2 zur DS 43-2016 (56.4 KB)

Anlage 3 zur DS 43-2016 (4.2 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Dem 2. Entwurf der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer/ Teilbereich II (Anlage 1), Stand März 2016, wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 2) sowie die Umweltprüfung (Anlage 3) werden gebilligt.
2. Der 2. Entwurf der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer/ Teilbereich II mit Stand März 2016, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht wird zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Daneben werden wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt.

Anlagen:
Anlage 1 – Planzeichnung Entwurf, März 2016
Anlage 2 - Begründung Entwurf, März 2016
Anlage 3 – Umweltbericht

Begründung

Die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans/ Teilbereich II der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer bereitet die Grundlage für die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII "Windfeld Dauer"/ Teilbereich II der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer, die die Planungen weiter präzisiert.
Erläuterungen zum Planungsstand / Teilung des Geltungsbereichs
Im ersten Entwurfsstadium der parallelen Bauleitplanverfahren wurde nach Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3(1) und § 4(1) BauGB sowie der Beteiligungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB deutlich, dass innerhalb des Windeignungsgebietes "Schenkenberg" des rechtskräftigen Regionalplans Uckermark-Barnim (2001) keine öffentlichen oder privaten Belange entgegen stehen. In dem räumlichen Teilbereich, der auf den Entwurf 2015 des Regionalplans aufbaut, standen den Bauleitplanungen jedoch naturschutzfachliche Belange (Rotmilan-Brutplatz in weniger als 1 km Entfernung) und regionalplanerische/ raumordnerische Belange entgegen. Im Ergebnis wurde der Gesamt-Geltungsbereich in Teilbereich I und Teilbereich II geteilt.
Da die Planung im Teilbereich I im Jahre 2015 bereits umsetzbar war, wurden am 05.03.2015 in der SVV Prenzlau neben dem Beschluss zur Teilung des Geltungsbereichs auch der Beschluss zur Billigung der Abwägung sowie der Feststellungsbeschluss über die 2. Änderung des Teil- Flächennutzungsplans/ Teilbereich I der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer gefasst.

Änderungen im 2. Entwurf der 2. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer
Der Teilbereich II schließt sich nordwestlich an den Teilbereich I an. Die Abgrenzung des Sondergebiets "Windnutzung" wurde im laufenden Verfahren der Abgrenzung des Windeignungsgebiets "Schenkenberg" der jeweiligen Regionalplanentwürfe Uckermark- Barnim angepasst. Für die Abgrenzung des Sondergebietes "Windnutzung" des 2. Entwurfs der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer/ Teilbereich II wurde die aktuelle Windeignungsgebiets-Kulisse des Regionalplanentwurfes des sachlichen Teilregionalplans "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung" Uckermark-Barnim 06.07.2015 genutzt und durch die tatsächlichen 1000 m-Abstände zur Wohnbebauung modifiziert. Im Ergebnis ergibt sich im Vergleich zum 1. Entwurf eine um eine kleinere Teilfläche Richtung Nordwesten erweiterte Sondergebietsabgrenzung "Windnutzung". Ausschließlich den Teilbereich I betreffende Darstellungen in Planzeichnung und Begründung sind grau gekennzeichnet.Die Bauleitplanung im Teilbereich II soll weiter geführt werden, da die Belange, die der Planung im Jahre 2015 entgegen standen, inzwischen wie folgt gelöst sind:

  • Der Rotmilanbrutplatz am Dauergraben war nachweislich 2014 und 2015 nicht besetzt. Der Schutz des Horstes erlischt mit Aufgabe des Reviers, also dann, wenn er im Folgejahr nicht wieder besetzt ist. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände treten nicht ein.
  • Das Verfahren zur Änderung des Regionalplans Uckermark-Barnim ist weiter fortgeschritten und die Stadt Prenzlau geht von verfestigten Zielen der Raumordnung aus.

Die Stadt Prenzlau macht an der Stelle von ihrer gemeindlichen Planungshoheit Gebrauch und will sowohl das parallel laufende Verfahren über die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Ortsteil Dauer/ Teilbereich II, als auch das Bebauungsplanverfahren zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII "Windfeld Dauer", Teilbereich II, Ortsteil Dauer, vor Satzungskraft des in Fortschreibung befindlichen Regionalplans im Parallelverfahren weiter führen; der Feststellungsbeschluss zum Bauleitplan wird entsprechend nach Beschlussfassung zum Regionalplan bzw. dessen Rechtswirksamkeit erfolgen.Dieses Planungsziel entspricht ebenfalls den Zielen des in Aufstellung befindlichen sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Steuerung der Windenergienutzung" (DS 108/2013). Das Verfahren soll kurzfristig weitergeführt werden. Die abschließende Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken aus den Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen erfolgt erst zum Feststellungsbeschluss über die 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes/ Teilbereich II.

Votum des gemeinsamen Ortsbeirates Blindow/ Dauer
Am 28.01.2016 fand eine Ortsbeiratssitzung in Dauer statt. Der Ortsbeirat positionierte sich einstimmig unter der Maßgabe, dass die Enertrag AG die Prüfung einer bedarfsgerechten Nachtbefeuerung prüft und eine Höhenbegrenzung der WEA von 200 m im Bebauungsplan festgesetzt wird. Die Ergebnisse sind mitzuteilen.

Vorhergehende bzw. in Verbindung stehende Beschlüsse/ Drucksachen

Gremium/ DS/ MV Titel Beschluss/
Mitteilung vom
Ortsbeirat Dauer positives Votum siehe Begründung 28.01.2016
SVV 10/2015 Teilung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II
"Windfeld Dauer" in Teilbereiche I und II
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II
"Windfeld Dauer" - Teilbereich I der Stadt Prenzlau
05.03.2015
SVV 9/2015 Teilung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Teil-
Flächennutzungsplanes Ortsteil
Dauer, Stadt Prenzlau in Teilbereiche I und II
Feststellung der 2. Änderung des Teil-
Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer/ Teilbereich I,
Stadt Prenzlau
05.03.2015
SVV 108/2013 Aufstellungsbeschluss sachlicher
Teilflächennutzungsplan "Steuerung der
Windenergienutzung" für das Gemeindegebiet Prenzlau
(Stadt, Orts- und Gemeindeteile)
12.12.2013
SVV 72/2013 Beschluss über die Durchführung der 2. Änderung des
Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt
Prenzlau
05.09.2013
SVV 73/2013 Beschluss über die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans W II "Windfeld Dauer" der Stadt
Prenzlau, Ortsteil Dauer
05.09.2013
Ortsbeiräte
Blindow/ Dauer
positives Votum unter Voraussetzung 1000 m-Abstand zu
Schenkenberg und Windkraftbonus Enertrag zu DS
72/2013 und 73/2013
23.07.2013
SVV 49/2013/ MV Steuerung der Ansiedlung von Windkraftanlagen durch
Regionalplanung oder Flächennutzungsplanung
13.06.2013
SVV 58/2011 Beschluss zur Abgabe einer Stellungnahme der Stadt
Prenzlau zum Entwurf 2011 Regionalplan/ sachlicher
Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und
–gewinnung"
16.06.2011

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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