direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Beschlussvorlage 44/2016
Beschluss über den 2. Entwurf der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans W II "Windfeld Dauer"/ Teilbereich II der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer

Downloads

Drucksache 44/2016 (28.3 KB)

Anlage 1 zur DS 44-2016 (5.8 MB)

Anlage 2 zur DS 44-2016 (124.6 KB)

Anlage 3 zur DS 44-2016 (3.6 MB)

Anlage 4 zur DS 44-2016 (3.7 MB)

Anlage 5 zur DS 44-2016 (4.6 MB)

Anlage 6 zur DS 44-2016 (7.5 MB)

Ergänzung zur Anlage 6 zur DS 44-2016 (7.9 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Dem 2. Entwurf der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans W II "Windfeld Dauer"/ Teilbereich II der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer (Anlage 1), Stand März 2016, wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 2) sowie die Umweltprüfung (Anlage 3) werden gebilligt.
2. Der 2. Entwurf der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans W II "Windfeld Dauer"/ Teilbereich II der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer mit Stand März 2016, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Schallimmissionsprognose, Schattenwurfgutachten sowie Faunagutachten, wird zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Daneben werden wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt.

Anlagen:
Anlage 1- Planzeichnung 2. Entwurf, März 2016
Anlage 2- Begründung 2.Entwurf, März 2016
Anlage 3 - Umweltbericht
Anlage 4 - Schallimmissionsprognose 
Anlage 5 - Schattenwurfgutachten
Anlage 6 - Faunagutachten

Begründung

Erläuterungen zum Planungsstand/ Teilung des Geltungsbereichs
Parallel zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII "Windfeld Dauer"/ Teilbereich II erfolgt die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans/ Teilbereich II der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer, mit zeichnerischen und textlichen Änderungen zur Darstellung eines Sondergebietes "Windnutzung", dessen Abgrenzung der Aufstellgrenze des hier vorliegenden Bebauungsplans entspricht.

Im ersten Entwurfsstadium der parallelen Bauleitplanverfahren wurde nach Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3(1) und § 4(1) BauGB sowie der Beteiligungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB deutlich, dass innerhalb des Windeignungsgebietes "Schenkenberg" des rechtskräftigen Regionalplans Uckermark-Barnim (2001) keine öffentlichen oder privaten Belange entgegen stehen. Im räumlichen Teilbereich, der auf den Entwurf 2015 des Regionalplans aufbaut, standen den Bauleitplanungen jedoch naturschutzfachliche Belange (Rotmilan-Brutplatz in weniger als 1 km Entfernung) und regionalplanerische/ raumordnerische Belange entgegen. Im Ergebnis der Abwägung wurde der Gesamt-Geltungsbereich in Teilbereich I und Teilbereich II geteilt.

Da die Planung im Teilbereich I im Jahre 2015 bereits umsetzbar war, wurden am 05.03.2015 in der SVV Prenzlau neben dem Beschluss zur Teilung des Geltungsbereichs auch der Beschluss zur Billigung der Abwägung sowie der Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII "Windfeld Dauer" der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer/ Teilbereich I, gefasst.

Änderungen im 2. Entwurf der 1. Änderung VBP WII "Windfeld Dauer" / Teilbereich II
Der Teilbereich II schließt sich nordwestlich an den Teilbereich I an. Die Abgrenzung des Sondergebiets "Windnutzung" im Flächennutzungsplan, die der Aufstellgrenze für WKA im parallel erarbeiteten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan entspricht, wurde im laufenden Verfahren der Abgrenzung des Windeignungsgebiets "Schenkenberg" den jeweiligen Regionalplanentwürfen Uckermark-Barnim angepasst. Für die Abgrenzung des Sondergebietes "Windnutzung" des 2. Entwurfs der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer/ Teilbereich II wurde die aktuelle Windeignungsgebiets-Kulisse des Regionalplanentwurf des sachlichen Teilregionalplans "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung" Uckermark- Barnim 06.07.2015 zu Grunde gelegt und durch die tatsächlichen 1000 m-Abstände zur Wohnbebauung modifiziert. Im Ergebnis ergibt sich im Vergleich zum 1. Entwurf eine um eine kleinere Teilfläche Richtung Nordwesten erweiterte Sondergebietsabgrenzung "Windnutzung". Das eröffnete im parallelen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Möglichkeit, die Baugrenzen für Windkraftanlagen zu erweitern Um die Abstandsflächen der potentiellen Windkraftanlagenstandorte vollständig im Geltungsbereich zu erfassen, wurde zum 2. Entwurf der Geltungsbereich der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII "Windfeld Dauer" im nordwestlichen Bereich um die Flurstücke 340, 342 und 344 Gemarkung Dauer, Flur 1, erweitert.
Nach Prüfung der Ursprungsplanung unter Berücksichtigung des Regionalplanentwurfs vom 06.07.2015 und unter Anwendung aktuell anzuwendender Maßstäbe ist eine Verdichtung der Windfelderweiterung von 2 WKA-Standorten auf 6 WKA-Standorte, sowohl turbulenztechnisch, als auch unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes, möglich.
Die Bauleitplanung im Teilbereich II soll nun weiter geführt werden, da die Belange, die der Planung im Jahre 2015 entgegen standen, inzwischen wie folgt gelöst sind:

  • Der Rotmilanbrutplatz am Dauergraben war nachweislich 2014 und 2015 nicht besetzt. Der Schutz des Horstes erlischt mit Aufgabe des Reviers, also dann, wenn er im Folgejahr nicht wieder besetzt ist. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände treten nicht ein.
  • Das Verfahren zur Änderung des Regionalplans Uckermark-Barnim ist fortgeschritten und die Stadt Prenzlau geht von verfestigten Zielen der Raumordnung aus.

Folgende Änderungen resultieren aus der Überarbeitung der Bauleitplanung für den 2. Entwurf der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII "Windfeld Dauer" der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer / Teilbereich II:

  • Erweiterung des Geltungsbereiches im nordwestlichen Bereich um 3 weitere Flurstücke (340, 342 und 344 Gemarkung Dauer, Flur 1)
  • Verdichtung der Erweiterung des Windfeldes von 2 Baugrenzen "Baufeldtyp C" auf 6 Baugrenzen "Baufeldtyp C"
  • Änderung der Schallimmissionen (Schallimmissionsprognose vom 18.03.2016)
  • Änderung der Schattenwurfimmissionen (Schattenwurfgutachten vom 18.03.2016) · Erhöhung des Flächenbedarfs
  • Erhöhung der Beeinträchtigungen der Schutzgüter gem. Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbericht März 2016), damit Erhöhung des Kompensationsbedarfs und somit des Umfangs der Kompensationsmaßnahmen (siehe Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung im Umweltbericht März 2016)
  • In Planzeichnung und Begründung sind ausschließlich den Teilbereich I betreffende Darstellungen grau gekennzeichnet.

Die Stadt Prenzlau macht an der Stelle von ihrer gemeindlichen Planungshoheit Gebrauch und will sowohl das parallel laufende Verfahren über die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Ortsteil Dauer/ Teilbereich II, als auch das Bebauungsplanverfahren zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans WII "Windfeld Dauer"/ Teilbereich II, Ortsteil Dauer, vor Satzungskraft des Regionalplans im Parallelverfahren weiter führen; der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wird entsprechend nach Beschlussfassung zum Regionalplan erfolgen.

Dieses Planungsziel entspricht ebenfalls den Zielen des in Aufstellung befindlichen sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Steuerung der Windenergienutzung" (DS 108/2013). Das Verfahren soll kurzfristig weitergeführt werden.

Die abschließende Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken aus den Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen erfolgt erst zum Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans W II "Windfeld Dauer"/ Teilbereich II.

Votum des gemeinsamen Ortsbeirates Blindow/ Dauer

Am 28.01.2016 fand eine Ortsbeiratssitzung in Dauer statt.

Der Ortsbeirat positionierte sich einstimmig unter der Maßgabe, dass die Enertrag AG die Prüfung einer bedarfsgerechten Nachtbefeuerung prüft und eine Höhenbegrenzung der WEA von 200 m im Bebauungsplan festgesetzt wird. Die Ergebnisse sind mitzuteilen.

Vorhergehende bzw. in Verbindung stehende Beschlüsse/ Drucksachen

Gremium/ DS/ MV Titel Beschluss/
Mitteilung vom
Ortsbeirat Dauer positives Votum siehe Begründung 28.01.2016
SVV 10/2015 Teilung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II
"Windfeld Dauer" in Teilbereiche I und II
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) W II
"Windfeld Dauer" - Teilbereich I der Stadt Prenzlau
05.03.2015
SVV 9/2015 Teilung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Teil-
Flächennutzungsplanes Ortsteil
Dauer, Stadt Prenzlau in Teilbereiche I und II
Feststellung der 2. Änderung des Teil-
Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer/ Teilbereich I,
Stadt Prenzlau
05.03.2015
SVV 108/2013 Aufstellungsbeschluss sachlicher
Teilflächennutzungsplan "Steuerung der
Windenergienutzung" für das Gemeindegebiet Prenzlau
(Stadt, Orts- und Gemeindeteile)
12.12.2013
SVV 72/2013 Beschluss über die Durchführung der 2. Änderung des
Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Dauer, Stadt
Prenzlau
05.09.2013
SVV 73/2013 Beschluss über die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans W II "Windfeld Dauer" der Stadt
Prenzlau, Ortsteil Dauer
05.09.2013
Ortsbeiräte
Blindow/ Dauer
positives Votum unter Voraussetzung 1000 m-Abstand zu
Schenkenberg und Windkraftbonus Enertrag zu DS
72/2013 und 73/2013
23.07.2013
SVV 49/2013/ MV Steuerung der Ansiedlung von Windkraftanlagen durch
Regionalplanung oder Flächennutzungsplanung
13.06.2013
SVV 58/2011 Beschluss zur Abgabe einer Stellungnahme der Stadt
Prenzlau zum Entwurf 2011 Regionalplan/ sachlicher
Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und
–gewinnung"
16.06.2011

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

zurück Seitenanfang Seite drucken