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Antrag 49/2016
Mietspiegel der Stadt Prenzlau

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Drucksache 49/2016 (14.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die erfolgreiche Arbeit mit dem Mietspiegel fortzusetzen. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den vorhandenen internen personellen wie fachlichen Ressourcen der Stadt einen neuen Mietspiegel zu erstellen.

Begründung:
Über Jahre hinweg, ist der Mietspiegel eine weitgehend unbestrittene Einrichtung gewesen, die weder beklagt noch in Frage gestellt wurde.
Die kontroversen Diskussionen in der Arbeitsgruppe "Qualifizierter Mietspiegel 2017" sollten nicht zum Anlass genommen werden, eine an sachlichen Themen orientierte und mit gerechtfertigter, konstruktiver Kritik ausgestattete Arbeit scheitern zu lassen. Persönliche Differenzen dürfen die erfolgreiche Arbeit der letzten 20 Jahre nicht überschatten und / oder zerstören.
Die Erstellung soll durch die Stadtverwaltung (Frau Hernjokl) und den Bürgermeister erfolgen, da dort die verfügbaren Potenziale sind und erhebliche Kosten für die Erstellung durch eine von der Stadt zu beauftragende Fremdfirma nicht notwendig sind.

Begründung

Stellungnahme des Bürgermeisters:
Der Antrag verstößt gegen § 54 Abs. 1 Nr. 5 und § 61 Abs.1 S.2 BbgKVerf. Die Erstellung eines Mietspiegels ist für die Stadt eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Die Entscheidung, ob der Mietspiegel durch eine Fremdfirma oder die Verwaltung selbst erstellt wird, ist als Geschäft der laufenden Verwaltung gesetzlich der ausschließlichen Zuständigkeit des Bürgermeisters zugewiesen.
Mit der Zuweisung der Erstellung an bestimmte Mitarbeiter der Verwaltung wird ferner in unzulässiger Weise in die Geschäftsverteilungskompetenz des Bürgermeisters eingegriffen. Nach § 61 Abs. 1 S.2 BbgKVerf regelt der Bürgermeister die Geschäftsverteilung. Dieses Recht gehört zu den unentziehbaren Rechten des Hauptverwaltungsbeamten.

Ich bitte daher den Antragsteller, den Antrag zurückzuziehen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Fraktion DIE LINKE.Prenzlau

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