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Antrag 53/2016
Prüfung der Einführung eines Ratsinformationssystems

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Drucksache 53/2016 (13.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, Möglichkeiten für die Einführung und Nutzung eines Ratsinformationssystems für die Gremienarbeit der Stadtverordneten und sachkundigen Einwohnern sowie einer verbesserten Bürgerinformation aufzuzeigen und Empfehlungen für eine konkrete Umsetzung zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage positioniert sich die Stadtverordnetenversammlung zur Einführung eines Ratsinformationssystems.

Begründung

Die erneuten Diskussionen um die elektronische Bereitstellung von Drucksachen sowie die damit auch benannten Einsparpotenziale sind Anlass, auch über die elektronische Handhabung dieser Drucksachen grundsätzlich nachzudenken und die Einführung eines Ratsinformationssystems in Betracht zu ziehen.
Ziel einer Einführung und Nutzung eines Ratsinformationssystems sollte u. a. die Vereinfachung und Optimierung der politischen Arbeit der Stadtverordneten, der schnelle Informationsfluss zwischen Verwaltung und Stadtverordnete sowie eine verbesserte und transparentere Information der Einwohner sein. Ein Ratsinformationssystem ermöglicht beispielsweise eine schnelle Einsichtnahme in aktuelle aber auch alte Drucksachen, spart das Sortieren von Drucksachen für die einzelnen Gremien und minimiert den Archivierungsaufwand des einzelnen Stadtverordneten.
Das im Internet der Stadt Prenzlau existierende Bürgerinformationssystem ist für die Stadtverordneten nur bedingt nutzbar. Es gibt derzeit für sie keine Möglichkeit, passwortgeschützt nichtöffentliche Unterlagen einzusehen, Tagesordnungen und Drucksachen sind nicht verlinkt etc.
Die Ausarbeitungen des Bürgermeisters sollen der Stadtverordnetenversammlung in einem nächsten Schritt als Grundlage dienen, eine Entscheidung über die Einführung eines Ratsinformationssystems zu treffen. gez. B. Karstädt Beratungsergebnis

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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