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Antrag 64/2016
5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Downloads

Drucksache 64/2016 (16.7 KB)

Anlage1 zur DS 64-2016 (7.9 KB)

Anlage 2 zur DS 64-2016 (21.2 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.10.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 1 beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Anlagen:
Anlage 1: 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Anlage 2: Gebührenkalkulation Kalkulationsperiode 2017/2018

Begründung

Gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg sind die Benutzungsgebühren spätestens alle zwei Jahre zu kalkulieren. Kostenüberdeckungen müssen, Kostenunterdeckungen können spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden.
Daher wurden die derzeitigen Straßenreinigungsgebühren einschließlich Winterdienst für die Kalkulationsperiode 2017/2018 überprüft und auf Basis der aktuellen Kalkulationsgrundlagen (z. B. Kehrlängen, Frontmeter, Reinigungshäufigkeit, durchschnittliche Winterdienstkosten 2010-2015) und der diesbezüglichen Verträge mit den ausführenden Firmen angepasst. Gleichzeitig wurden die im Kalkulationszeitraum 2013/2014 festgestellten Gebührenüber- und -unterdeckungen ausgeglichen (Anlage 2). Die Gebührenerhöhung in den einzelnen Reinigungsklassen für die Reinigung der Fahrbahn resultiert im Wesentlichen aus der Anpassung der Reinigungshäufigkeit an den Stand bis zum 31.12.2014. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.11.2014 (DS 91/2014) wurde durch die "3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung" der Reinigungszyklus für die Reinigungsklasse 2 von 36 auf 30, für die Reinigungsklasse 3 von 18 auf 15 und für die Reinigungsklasse 4 von 9 auf 8 ab 01.01.2015 reduziert. Aufgrund einer Preisanpassung ab Ende 2012 (erstmalige Preisanpassung seit 01.01.2005) und der damit verbundenen Erhöhung der jährlichen Aufwendungen sollte durch Verringerung der Reinigungshäufigkeit eine notwendige Gebührenerhöhung zum damaligen Zeitpunkt vermieden werden. Die Auswertung der tatsächlichen Anzahl der Reinigungen und des Betriebsabrechnungsbogens 2015 im Rahmen der Nachberechnung der Gebühren für das vergangene Jahr hat jedoch ergeben, dass tatsächlich wesentlich mehr Reinigungen für die Sauberhaltung der Fahrbahnen notwendig waren. Ein Grund dafür ist auch im milden und sehr kurzen Winter 2015/2016 zu sehen. Daher wurde die Kalkulation entsprechend angepasst und wieder mit der bis 2015 bewährten Reinigungshäufigkeit kalkuliert.
Die Straßenreinigungssatzung wird mit der "4. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung" wieder entsprechend geändert.

Im Gegensatz zur Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren erfolgt aufgrund der Berücksichtigung der durchschnittlichen Winterdienstkosten der letzten 6 Jahre und des Ausgleichs der Überdeckung aus den Jahren 2013/2014 eine deutliche Senkung der Gebühren für den Winterdienst auf der Fahrbahn und auf den Geh- und Radwegen. Insofern verringert sich z. B. für ein Grundstück in der Reinigungsklasse 2 (u. a. Neustädter Damm) die zu zahlende Gebühr insgesamt für die Straßenreinigung und den Winterdienst um ca. 12 %.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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