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Beschlussvorlage 65/2016
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)

Downloads

Drucksache 65/2016 (14.8 KB)

Anlage zur DS 65-2016 (6.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.10.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte "4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich
Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)"

Anlagen:
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)

Begründung

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.11.2014 (DS 91/2014) wurde durch die "3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung" der Reinigungszyklus für die Reinigungsklasse 2 von 36 auf 30, für die Reinigungsklasse 3 von 18 auf 15 und für die Reinigungsklasse 4 von 9 auf 8 ab 01.01.2015 reduziert. Aufgrund einer Preisanpassung ab Ende 2012 (erstmalige Preisanpassung seit 01.01.2005) und der damit verbundenen Erhöhung der jährlichen Aufwendungen sollte durch Verringerung der Reinigungshäufigkeit eine notwendige Gebührenerhöhung zum damaligen Zeitpunkt vermieden werden.
Die Auswertung der tatsächlichen Anzahl der Reinigungen und des Betriebsabrechnungsbogens 2015 im Rahmen der Nachberechnung der Gebühren für das vergangene Jahr hat jedoch ergeben, dass tatsächlich wesentlich mehr Reinigungen für die Sauberhaltung der Fahrbahnen notwendig waren. Daher wurde die Kalkulation für die Kalkulationsperiode 2017/2018 entsprechend angepasst und wieder mit der bis 2015 bewährten Reinigungshäufigkeit kalkuliert.
Die Straßenreinigungssatzung wird mit der vorliegenden "4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)" infolgedessen entsprechend geändert. Die Änderung der Straßenreinigungssatzung soll ab 1.1.2017 wirksam werden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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