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Beschlussvorlage 72/2016
Vergabe Zwischenmahlzeiten

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Drucksache 72/2016 (16.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.10.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Versorgung mit Zwischenmahlzeiten in den Kindertagesstätten der Stadt Prenzlau an Sodexo SCS GmbH, NL Berlin/GDS GmbH, Radeberg für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017.

Begründung

Im Rahmen des Vergabeverfahrens nach VOL/A EG gingen zwei Angebote ein (Angebot 1 – aus datenschutzrechtlichen Gründen wird zum unterlegenen Bieter kein Firmenname aufgeführt; Angebot 2 – Sodexo SCS GmbH, NL Berlin/GDS GmbH, Radeberg).

Der Bieter des Angebotes 1 reichte die überwiegende Anzahl der für eine ordnungsgemäße Vergabeprüfung erforderlichen Erklärungen nicht oder nur unvollständig ein. Mit Schreiben der Bauverwaltung vom 02.06.2016 wurde ihm eine ausreichende Nachfrist zur Komplettierung seiner Unterlagen gesetzt. Auch zu dieser Nachfrist wurden nicht alle erforderlichen Unterlagen eingereicht. Darüber hinaus wurden Änderungen an den Vergabeunterlagen für die Lose 1 und 2 vorgenommen, was zwingend einen Ausschluss dieses Angebots nach sich zieht. So wurden u.a. die regionalen Produkte, nicht wie erforderlich weder für Los 1 noch für Los 2 in den Musterspeiseplänen oder anderweitig gekennzeichnet. Die Vorlage des Nachweises der Zertifizierung der Küche nach den Qualitätsstandards der DGE war zwingend eine Voraussetzung für die Wertung des Angebots. Es ist kein Nachweis erfolgt, dass die Zertifizierung bei Vertragsabschluss auch tatsächlich vorliegen könnte. Mehrere Angaben im Angebot 1 weisen darauf hin, dass dieses von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses abweicht und durch den Bieter unzulässige Änderungen daran vorgenommen wurden. Auf eine detaillierte Darstellung wird an dieser Stelle verzichtet.

Das Angebot 2 ist wirtschaftlich und angemessen und lässt gesunde und abwechslungsreiche Zwischenmahlzeiten entsprechend der DGE-Qualitätsstandards erwarten. Da hier keine Ausschlussgründe vorliegen und somit nur ein wertbares Angebot existiert, entfällt die weitere Wertung anhand sonstiger Wertungskriterien.

Unter Berücksichtigung der sozialen Komponenten, wie das Elterneinkommen und die Betreuungszeiten (Staffelung) in der Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau, ist davon auszugehen, dass ein Eigenanteil bei der Stadt Prenzlau verbleibt. Erfahrungsgemäß liegt dieser Zuschuss bei annähernd 32 % der umlagefähigen Kosten. Dies entspricht bei der Versorgung mit Zwischenmahlzeiten einem Betrag in Höhe von etwa 160.000,00 €.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Sport und Soziales

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