Abschließende Beschlussfassung im Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung am 13.09.2016 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Zum Vertreter des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und
Ortsteilentwicklung wird bis auf Widerruf gewählt:
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Gemäß § 43 (5) S. 8 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) kann der Ausschuss aus der Mitte seiner Mitglieder einen oder mehrere Stellvertreter wählen.
Dem gewählten Stellvertreter ist es aus gesundheitlichen Gründen zur Zeit nicht möglich an den Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung teilzunehmen, sodass im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden erst ein Vertreter gewählt werden müsste.
Hauptamt